| FAQs:
Häufig gestellte Fragen zu den Autorenrichtlinien der NEVA (deutsch) Zur englischen Version / To the English version — Not yet available, soon to come Zurück zu den Autorenrichtlinien |
| Bitte befolgen Sie als Autor
unsere Hinweise und ersparen Sie der Redaktion damit unnötige Arbeit!
Herzlichen Dank für Ihre Kooperation! |
| Vorbemerkung: Der Gebrauch von Begriffen wie „der Autor“ oder „das Mitglied“ oder von anderen geschlechtsübergreifenden, klassenbeschreibenden Begriffen mit grammatikalisch männlichem, weiblichem oder sächlichem Geschlecht, sei es im Singular oder im Plural, ist in dem vorliegenden Text stets als geschlechtsneutrale Bezeichnung einer übergeordneten Klasse von Menschen zu verstehen; die Bedeutung umfaßt selbstverständlich völlig gleichberechtigt sowohl weibliche wie männliche Personen und ist in keinster Weise diskriminierend gemeint. |
| Was sind die NEVA überhaupt? — Allgemeines |
Zusätzlich erscheinen noch in unregelmäßiger Folge Supplementhefte (ISSN 0723-9920) mit längeren monografischen Arbeiten oder zeitschriftenähnliche Themenhefte je nach Manuskripteingang und finanziellen Möglichkeiten. Zum Druck von Supplementheften sind durch den/die Autor/en (entweder direkt oder über extern eingeworbene Drittmittel) substantielle Druckkostenzuschüsse in jeweils vorher zu vereinbarender Höhe zu leisten.
Die Zeitschrift NEVA steht allen Mitgliedern und
auch Nichtmitgliedern des Entomologischen Vereins Apollo zur Publikation
offen.
| Wichtiger Hinweis: |
| Die vorliegenden „FAQs“ sind untrennbarer Bestandteil der Autorenrichtlinien und verbindlich für alle Autoren der NEVA gültig. |
| Jeder Autor, der ein Manuskript einreicht, versichert damit (sofern er nicht bereits beim Einreichen gegen bestimmte Regeln Widerspruch einlegt), daß ihm die aktuellen, verbindlich gültigen Autorenrichtlinien und Regeln, wie sie hier im Internet veröffentlicht sind, bekannt sind und er sie respektiert und einhält. |
Ein Gesamtverzeichnis der bisher in den NEVA abgedruckten Beiträge siehe hier.
Einen Beispielartikel siehe hier.
Die Geschichte der NEVA seit 1976 siehe hier.
Die Publikationsdaten der bisher erschienenen Hefte siehe hier.
Die Artikel, die in den NEVA erscheinen,
geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion oder des Vereins
wieder.
| Bei Unstimmigkeiten zwischen deutscher und englischer Version dieser Richtlinien inklusive „FAQs“ entscheidet stets die alleinverbindliche deutschsprachige Version. |
| Keine Gewähr für unverlangt
eingeschickte Manuskripte.
Wir geben in der Regel (und zwar nur auf ausdrücklichen Wunsch der Autoren bereits beim Manuskripteinreichen!) den Autoren nach dem Druck nur die Abbildungsvorlagen (Originale auf Papier, Dias etc.) zurück; für Textmanuskripte, digitale Files, Fotokopien, Textausdrucke, Disketten, CD-ROMs und Verpackungen etc. besteht kein Anspruch auf Zurückgabe, weil die Versandkosten heute den Materialwert in der Regel bei weitem übersteigen. Wir möchten an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, daß generell bevorzugt digitale Abbildungsvorlagen einzureichen sind. Die Kosten für das professionelle, qualitativ hochwertige Einscannen von Papiervorlagen oder Dias sind horrend! |
| Ein halbes Jahr nach dem Druck eines Beitrags erlischt unsere Aufbewahrungspflicht für Manuskripteinsendungen (inklusive Abbildungsvorlagen = Originale), also bitte, wenn gewünscht, rechtzeitig (beim Einreichen!) die Rückgabe von Abbildungen anfordern. |
| Ist ein Manuskript erst einmal eingereicht, so ist es selbstverständlich, daß dessen Rücknahme durch den Autor nicht stillschweigend erfolgen darf, sondern gegenüber der Redaktion verbindlich und nur in Schriftform erklärt werden muß. In diesem Fall stellt die Redaktion dem Autor die ihr zu diesem Zeitpunkt bereits entstandenen Kosten in Rechnung (siehe Vorbemerkungen). |
| Mit dem Einreichen eines Manuskripts zum
Abdruck in den NEVA (der Eingangstermin in der Redaktion wird im Manuskript
eingetragen) beginnt die Bearbeitung durch die Redaktion.
Zuerst wird das Manuskript redaktionsintern begutachtet, ob es überhaupt zum Abdruck in den NEVA geeignet ist; in der Regel erfolgt sodann eine zusätzliche externe Begutachtung durch ein bis zwei externe Gutachter. Um Bearbeitungszeit zu sparen, wird vielfach das Manuskript bereits zu diesem Zeitpunkt (also nach vorläufiger, bedingter Annahme durch die Redaktion, noch vor der Nachbearbeitung des Textes durch den Autor unter Berücksichtigung eventueller Anmerkungen der Gutachter) redaktionell überarbeitet (Anpassung an das übliche Format und die üblichen Normen der NEVA etc.). Der Autor kann eventuell noch notwendige Änderungen, Ergänzungen und Korrekturen dann nur noch in die bearbeitete Manuskriptversion, von der er Korrekturfahnen erhält, eintragen; die ursprüngliche Textversion auf der Festplatte des Autors ist damit nicht mehr relevant! |
| Werden Manuskripte nach Annahme
durch die Redaktion (auch schon nach nur bedingter, vorläufiger, also
Nachbesserungen vorausetzender Annahme) vom Autor zurückgezogen (dies
kann nur in Schriftform erfolgen!), nachdem bereits
die externe Begutachtung oder die redaktionelle Bearbeitung und Formatierung
des Textes und der Abbildungen begonnen hat, so muß der Autor die
der Redaktion bis zum Zeitpunkt der Rücknahme (es gilt der Posteingang
der Rücknahmeerklärung beim Schriftleiter) entstandenen realen
Kosten (zum Beispiel Porti, Fotoarbeiten etc.) sowie die redaktionellen
Arbeitskosten (Berechnung nach real entstandener Arbeitszeit oder pauschaler
Preis pro spätere Druckseite, egal ob Text oder Abbildungen, im neuen
Druckformat ab 2000 nach redaktioneller Bearbeitung: ca. |
| Die Redaktion der NEVA hilft bei Bedarf, soweit es ihre Zeit erlaubt, den Autoren gern sowohl bei der Erstellung der englischen Zusammenfassungen wie auch fremdsprachlichen Autoren bei der Abfassung deutscher Texte. Selbstverständlich steht die Redaktion allen Autoren bei allen Aspekten der Manuskriptbearbeitung im Rahmen ihrer Möglichkeiten (insbesondere der zeitlichen) stets hilfreich zur Seite. |
| Die eingereichten Manuskripte müssen den vorliegenden Autorenrichtlinien entsprechen; wenn sie dies nicht tun, muß durch den Autor nachgebessert werden. Manuskripte, die nicht den Richtlinien entsprechen, können nicht angenommen werden. |
| Allein ein Nichteinhalten von Teilen der Autorenrichtlinien
kann Ablehnungsgrund sein.
Der Rechtsweg ist dabei in jedem Fall ausgeschlossen. Die Annahme eines Manuskriptes zum Druck ist eine freie, unabhängige Entscheidung der Redaktion; kein einreichender Autor hat Anrecht darauf, daß sein eingereichter Beitrag auch gedruckt erscheint. |
| Was wohin schicken? |
Manuskripte für die NEVA, in der Regel bestehend
aus
(der Eingang der E-Mail oder der Postsendung auf dem Schreibtisch der Schriftleitung bestimmt das Eingangsdatum): Dr. Wolfgang A. Nässig |
Gleichfalls ist es empfehlenswert, von Korrekturfahnen vor dem Zurückschicken ebenfalls eine Kopie zur eigenen Kontrolle und zur Sicherheit bei Postverlusten anzufertigen.
(Hintergrund: Die Post ist dank der Privatisierung auch nicht mehr das,
was sie mal war ... in den letzten Jahren sind zunehmend oft Postsendungen
verlorengegangen oder erst mit großer Verspätung ausgeliefert
worden.)
| Anmerkungen zu Exklusivität und Copyright |
| Außerdem versichert der Autor mit dem Einreichen eines Manuskripts, daß er über die vollständigen urheberrechtlichen Nutzungsrechte am eingereichten Manuskript einschließlich eventueller Bild- und anderer Reproduktionsrechte verfügt und daß die Publikation seines Beitrags in den NEVA damit keine Rechte Dritter verletzt. (Hinweis: Ein Zweitabdruck auch einer eigenen Arbeit kann nur in Ausnahmefällen und nur in Absprache mit dem Inhaber der älteren Rechte [und natürlich mit der Redaktion der NEVA] erfolgen!) |
| Wir verweisen ausdrücklich darauf, daß (neben den selbstverständlichen wissenschaftlichen Ehrenpflichten zum korrekten und verantwortungsbewußten Umgang mit den Quellen) Verletzungen des Urheberrechts unter Umständen von einer Staatsanwaltschaft auf Antrag des Geschädigten (ohne Einflußnahmemöglichkeit des Vereins) juristisch verfolgt und strafrechtlich belangt werden können. |
| Da die Redaktion Urheberrechtsverletzungen in der Regel nicht selbst feststellen kann, trägt hier ausschließlich der Autor die Sorgfaltspflicht und nötigenfalls auch das juristische Risiko. |
| Wir geben das Copyright für den Autor selbst (sowie in Absprache mit dem Autor auch für andere wissenschaftliche Nutzung durch Dritte) zur Wiederbenutzung einzelner Bilder in anderem wissenschaftlichen Zusammenhang nach Anfrage selbstverständlich jederzeit und ohne Kosten frei. Wir möchten mit dieser Regelung nur einer unbeschränkten Verwendung von Text oder Bildern, die in den NEVA abgedruckt wurden, im kommerziellen Rahmen einen gewissen Riegel vorschieben. |
| Sprache, Gestaltung und Inhalt der NEVA |
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Bildunterschriften (Legenden) sind stets in der Sprache des Artikels zu halten (zweisprachige Bildlegenden sind nicht möglich).
Bei deutschsprachigen Artikeln (bei Originalbeiträgen und auch bei Kurznotizen) mit taxonomischen Änderungen müssen direkt hinter der Autorenanschrift eine knappe englischsprachige Zusammenfassung (Abstract) mit allen relevanten Änderungen und allen neuen Taxa (also den neuen Namen) sowie dem Hinterlegungsort und Geschlecht des Holotyps jedes neuen Taxons gegeben werden, außerdem eine Übersetzung des Titels ins Englische.
Als Minimum eine knappe deutsche Zusammenfassung empfiehlt sich grundsätzlich bei allen längeren Artikeln.
Englische und deutsche Zusammenfassungen sowie Titel in beiden Sprachen müssen auch bei anderen, besonders bei allen längeren Originalbeiträgen beigefügt sein.
Jedoch: keine längeren Zusammenfassungen bei Kurzmitteilungen, dort ist maximal eine englische Kurzfassung von nicht mehr als 5 Zeilen erlaubt!
Zusätzlich können hinter dem englischen Abstract bis zu maximal 10 Keywords (Schlüsselbegriffe, normalerweise nur in Englisch) angegeben werden. Diese Keywords sollen nicht die Überschrift der Artikels in anderer Reihenfolge wiederholen, sondern Schlüsselbegriffe müssen stes komplementär zur Überschrift sein und andere Aspekte der Arbeit, die in der Überschrift nicht angesprochen werden, aufführen.
Zusammenfassungen und Titelübersetzungen in anderen Sprachen, die in Zusammenhang mit dem Inhalt des Artikels oder der/den Person/en des/der Autors/Autoren stehen, können gegebenenfalls angenommen werden. Maximal sind insgesamt vier verschiedene kurze(!) Sprachversionen von Zusammenfassungen (jeweils mit Titelzeile) möglich, dabei sind in jedem Fall deutsche und englische Versionen obligatorisch.
Bei fremdsprachlichen Artikeln sind eine deutsche
Titelübersetzung und eine ausführliche (auch gern etwas ausführlicher
als das englische Abstract) deutsche Zusammenfassung
obligatorisch
(die Redaktion kann hierbei helfen).
| Es ist möglich (und durchaus empfehlenswert!), die Zusammenfassung in „der anderen“ Sprache (also bei einem deutschen Artikel das Abstract beziehungsweise bei einem englischen Artikel die Zusammenfassung) etwas länger und ausführlicher als die knappe Zusammenfassung in der Sprache des Artikels zu gestalten, sofern die Länge noch in erträglicher, vernünftiger Relation zum Text bleibt. |
Zusammenfassungen (beziehungsweise Abstracts und Kurzfassungen in anderen Sprachen) und Titel sollen zwar alles Wichtige beinhalten; sie dürfen jedoch nicht zu lang in Relation zum Text werden. In Problemfällen ist die Redaktion berechtigt, sie auf das Wesentliche zu kürzen.Quasi zweisprachige Texte, in denen das Abstract fast eine komplette Übersetzung des deutschsprachigen Artikels ist (oder sinngemäß reziprok), können nicht abgedruckt werden.
Aus praktischen Gründen und weil manche Autoren trotz anderslautender Autorenrichtlinien dazu neigen, halbe Romane in die Zusammenfassungen (möglichst noch in 3–4 gleich langatmigen Sprachversionen ...) hineinzupressen, hat die Redaktion im August 2005 aus gegebenem Anlaß gemeinsam festgestellt, daß definitiv:
In Zusammenfassungen, Abstracts und dergleichen haben Zitate oder Spekulationen aus der Diskussion normalerweise nichts zu suchen!
In englischsprachigen Titelzeilen, Abstracts und Literaturzitaten etc. (genauso wie in englischsprachigen Artikeln generell) werden alle Wörter außer den Eigennamen und den Satzanfängen und bestimmten Abkürzungen stets kleingeschrieben.
Generell muß sich die Redaktion kleinere Eingriffe in Text und
insbesondere Gestaltung jederzeit vorbehalten (siehe unten).
Redaktionelle Änderungen müssen von den Autoren während
der Korrektur auf sachliche Richtigkeit überprüft werden und
gelten nach der Korrektur (sofern nicht beanstandet) als angenommen. Korrekturwünsche,
die nicht mit den Regeln und Normen der NEVA übereinstimmen, werden
nicht akzeptiert (siehe auch unter Korrekturfahnen).
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| Die sogenannte „Rechtschreibreform“ der deutschen Sprache ab 1996, im Tageszeitungsdruckereigewerbe 1999 eingeführt, wird zumindest vorläufig in den NEVA nicht angewendet; in Zweifelsfällen bleibt für uns grundsätzlich weiterhin die 20. Auflage des Dudens, Band 1, „Die deutsche Rechtschreibung“, von 1991 (die „Wiedervereinigungsauflage“ des Dudens) gültig. Wer als Autor zur Zeit ausdrücklich auf der neuen Rechtschreibung besteht, sollte sich selbst um ihre Einhaltung kümmern und dies ausdrücklich bei Manuskripteinreichung angeben. Die Redaktion ändert die Schreibweisen ansonsten routinemäßig automatisch auf diese klassische Form hin; die automatische Rechtschreibkontrolle unserer Textverarbeitungsprogramme nach den „neuen“ Regeln ist jedenfalls definitiv abgeschaltet. |
| Sicherlich werden sich längerfristig einige weniger spektakuläre beziehungsweise sogar sinnvolle Änderungen auch bei der Redaktion einschleichen (diese „Reform“ ist zwar überwiegender, aber natürlich nicht hundertprozentiger Bockmist!), und sobald die Generation derer, die in der Schule überwiegend oder ausschließlich die „neue“ Rechtschreibung gelernt haben, auch Beiträge für die NEVA schreiben wird, wird sich wohl auch die Schriftleitung den Änderungen nicht mehr generell verschließen. Aber diese sogenannte Rechtschreibreform, mehr schlecht als recht zusammengeschustert von ideologisch blinden Kultusbürokraten, Politikern und Teilen der Duden-Redaktion, ist ein derart inkonsequentes und fehlerhaftes Konglomerat von neuen Ausnahmeregeln und faulen Kompromissen, daß es keinen Sinn macht, die alten dadurch ablösen zu wollen! Wer nur alte unlogische Regeln und Ausnahmen durch neue, aber völlig gleichartig unlogische Regeln und Ausnahmen ersetzt, dabei auch noch unsinnige Experimente (wie etwa das Streichen von vielen Zusammenschreibungen, auch von solchen, bei denen das zusammengeschriebene Wort eine völlig andere Bedeutung hat als die beiden auseinandergeschriebenen Wörter; wenn man den Unterschied zwischen „alleinstehend“ und „allein stehend“ nicht mehr an der Schreibweise erkennt, wird sich das bisherige Wort langsam verlieren!) und viele faule Kompromisse verbindlich einführen will, kann nicht erwarten, daß man ihn akzeptiert. |
| Pikante Anmerkungen am Rande: Am 27. Juli 2000 schrieb
die Frankfurter Allgemeine Zeitung
auf ihrer Titelseite, daß sie ab August 2000 wieder zur alten Rechtschreibung
zurückkehrt. Ob sie sich das bei uns abgeschaut hat? — Am 6. August
2004 folgten der Spiegel-Verlag, der Springer-Verlag Hamburg und die Redaktion
der Süddeutschen Zeitung diesem Vorbild.
Die NEVA befinden sich jedenfalls mit der Ablehnung der sogenannten Rechtschreibreform in prominenter Gesellschaft ... |
Siehe zur sogenanten Rechtschreibreform auch (unter anderen)
die folgenden Links:
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Die Redaktion muß sich redaktionelle Eingriffe in Text und Gestaltung zur Anpassung eingereichter Manuskripte an die allgemein üblichen Regeln, Normen und Formen der NEVA ausdrücklich vorbehalten. Eventuelle inhaltliche Kritikpunkte werden mit den Autoren abgesprochen. Autoren erhalten Korrekturfahnen, in denen sie auch eventuelle redaktionelle Änderungen vorfinden und überprüfen können. Das Imprimatur des Autors nach Vorlage der Autorenkorrekturen umfaßt auch die Anerkenntnis aller redaktionellen Änderungen; nachträgliche Einsprüche (nachdem die Korrekturfahnen vorlagen) können nicht akzeptiert werden.
Der allgemeine Aufbau eines Manuskriptes soll wie folgt aussehen:
Manuskripte, die in den NEVA abgedruckt werden, sind in jedem Fall, allgemein gesprochen, Beiträge zur Entomologie und damit im Grundsatz wissenschaftliche Arbeiten.
Dabei unterscheiden wir selbstverständlich verschiedene Niveaus wissenschaftlicher Arbeit; ein [abenteuerlicher] Reisebericht (auch mit Artenliste) oder eine Zuchtbeschreibung oder eine faunistische Neumeldung eines reinen Amateurentomologen wird anders angesprochen und beurteilt als etwa eine umfassende Revision einer Gattung durch einen professionell arbeitenden Fachmann.
Werden in einer Arbeit mehrere grundlegend unterschiedliche Themenbereiche abgedeckt (beispielsweise ein abenteuerlicher Reisebericht und die wissenschaftlichen Ergebnisse dieser Reise), so sind diese so unterschiedlichen Themen (und Schreibstile!) selbstverständlich auch in verschiedenen Hauptkapiteln mit entsprechenden Hauptüberschriften unterzubringen. Generell sollten so unterschiedliche Themen nicht im selben Textabschnitt gemischt werden. An thematisch unterschiedliche Teile eines Manuskriptes können bei der Begutachtung auch unterschiedliche Maßstäbe angelegt werden (deswegen als Voraussetzung die klare räumliche Trennung!).
Trotzdem sollten auch beispielsweise gerade die Autoren, die „nur mal eben schnell eine kleine Neubeschreibung“ oder „nur eine kleine faunistische Notiz“ oder dergleichen bringen, beachten, daß sie damit eine vollwertige wissenschaftliche Arbeit einreichen und damit selbstverständlich den allgemeinen Notwendigkeiten und Regeln wissenschaftlicher Publikationstätigkeit unterliegen.
Wir behalten uns die interne und externe Begutachtung eingereichter Manuskripte durch Fachleute ausdrücklich vor.
Die Autoren sind verpflichtet, wissenschaftliche Standards so weit wie nur möglich einzuhalten! Dazu gehören auch die Berücksichtigung und Zitierung der vorhandenen Literatur, Ehrlichkeit und Redlichkeit in der eigenen Arbeitsweise etc.
Der Aufbau eines Manuskriptes soll deswegen (soweit vom Thema her gerechtfertigt und anwendbar) im Grundsatz der klassischen Struktur wissenschaftlicher Beiträge folgen; die entsprechenden Teilkapitel werden bei Originalbeiträgen in der Regel mit Zwischenüberschriften eingeleitet.
Diese „klassische Struktur“ sieht wie folgt aus:
Die Verwendung von durchnumerierten Überschriften ist zugunsten einer hierarchischen Staffelung (bis maximal 3 Hierarchieebenen) zu vermeiden.Einleitung
Material und Methoden
Ergebnisse (oder Systematischer Teil)
Diskussion
Literatur
Die Autoren sollen sich möglichst kurz
halten und knapp und präzise formulieren. Redundante Textabschnitte
sind in jedem Fall zu vermeiden.
| Es ist beispielsweise grundsätzlich zu vermeiden, die Ergebnisse in der Diskussion noch einmal zu wiederholen. In der Diskussion sollen statt dessen eine Methodenkritik, der Vergleich der eigenen, neuen Ergebnisse mit vorher publizierten Befunden oder anderen Arten oder dergleichen Diskussionsaspekte Eingang finden. |
| Die Diskussion soll dazu dienen, die gewonnenen Ergebnisse kritisch ins rechte Licht zu rücken und abzuwägen, nicht sie einfach noch einmal zu wiederholen. |
Das Layouten der Vorlagen für den Druck erfolgt
durch die Redaktion mit maßgeschneiderten Formatvereinbarungen und
eigenen, speziell vom Verein gekauften und eigenhändig modifizierten
Schriftfonts (Apollo-Gamma und Apollo-Stones), über die außer
der Redaktion der NEVA keiner sonst verfügt. Deswegen bitte keine
unnötigen Formatierungen vornehmen und insbesondere die Legenden
nicht
schon an bestimmten Stellen in den Text einbauen!
Auch bitte
keine
Abbildungs-
oder Seitenverweise über bedingte Funktionsfelder oder automatische
Indices oder dergleichen in WinWord vornehmen — das erleichtert vielleicht
die Arbeit des Autors, erschwert aber jedenfalls das Formatieren und Layouten
für die Redaktion ungemein, weil diese Funktionsfelder und Marker
alle wieder einzeln gefunden und gelöscht und von Hand durch den zutreffenden
Text ersetzt werden müssen, um Probleme mit dem Layoutprogramm (DTP-Software)
zu vermeiden!
Außer kursiv bitte
keine Formatierungen
vornehmen! Insbesondere keine GROSSBUCHSTABEN
außer in Abkürzungen, Satzanfängen und Substantivinitialen
verwenden! Siehe dazu auch weiter hinten
bei den Spezialvereinbarungen für Autorennamen und Literaturzitate.
| Fußnoten im Text vermeiden (außer
auf der Titelseite); die meisten Fußnoteninhalte lassen sich auch
problemlos in einem neuen Satz oder Absatz im Text unterbringen.
Fußnoten auf der ersten Seite
(etwa Ergänzungen zum Titel oder zur Autorenadresse) werden kostenfrei
gedruckt; für Fußnoten auf den späteren Seiten aus dem
laufenden Text heraus müssen wir den Autoren jeweils |
| Die Redaktion wird deswegen jeweils immer zuerst versuchen, solche Fußnoten im Fließtext sinnvoll unterzubringen. |
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Das kritische Durchlesen von eingereichten Manuskripten für Fachzeitschriften durch qualifizierte Fachleute mit nachfolgender Überarbeitung durch den Autor vor der Drucklegung verbessert die Qualität jedes Manuskriptes. Solche Vorabkritik findet (und vermeidet damit) die meisten logischen oder inhaltlichen Fehler (insbesondere die, die sich durch „Betriebsblindheit“ des Autors unbeabsichtigt einschleichen), verhütet für Außenstehende durch Insiderjargon schwer verständliche Textpassagen, kann unter Umständen durch Hinweise auf fehlende Informationen und nicht berücksichtigte Publikationen wichtige Ergänzungen bringen und so weiter. Man nimmt damit die Kritik der breiten Öffentlichkeit nach der Publikation vorweg und vermeidet oft peinliche Pannen — ist eine Arbeit erst mal gedruckt, kann man Fehler nicht mehr korrigieren. Nicht umsonst sind deswegen Begutachtungsverfahren bei allen professionellen Fachzeitschriften üblich.
Wir berücksichtigen bei der Begutachtung
der eingereichten Manuskripte die Zielvorstellungen des Autors und beurteilen
etwa eine systematische Monografie eines wissenschaftlich arbeitenden Autors
nach anderen, strengeren Maßstäben als beispielsweise einen
Reisebericht eines Laien, der in erster Linie als Erlebniserzählung
gedacht ist.
Die Redaktion ist mit größtmöglicher
Sorgfalt bemüht, objektiv fehlerhafte Angaben vor dem Druck auszuschließen,
kann aber einzelne Fehlbeurteilungen natürlich nicht ausschließen
(die
Schriftleitung oder der externe Gutachter ist jeweils auch nur ein Mensch
und oft genug beruflich gestreßt, so daß ihm Fehler entgehen
können ...).
Die Autoren bleiben deswegen grundsätzlich
für den Inhalt ihrer Beiträge weiterhin allein verantwortlich.
Über die Annahme von Manuskripten zum Druck und eventuelle Änderungsauflagen davor entscheidet ausschließlich die Redaktion (in Routinefällen der Schriftleiter allein) nach der Begutachtung frei und unabhängig und unter Ausschluß des Rechtswegs.
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| Erläuterungen dazu:
Paratypen müssen durch beim Tier beigefügte Etiketten eindeutig als solche gekennzeichnet werden. (Darüber hinaus kommt ihnen sowieso keine namenstragende Funktion zu.) |
| Auch bei untersuchtem kritischem Material ohne Typenstatus ist es empfehlenswert, die Untersuchung durch namentlich gekennzeichnete, mit Datums-(Jahres-)angabe versehene Determinationsetiketten am Falter zu dokumentieren. |
| Die Fundortetikettentexte in einer Publikation für jedes Stück wörtlich wiederzugeben bringt also meist keinerlei Vorteile, statt dessen unter Umständen im Gegenteil sogar Verwirrung oder gar Fehlerquellen, wenn derselbe Fundort auf verschiedenen Etikettentexten verschieden bezeichnet wird und dies unkritisch einfach nur abgeschrieben wird. |
| (Beiläufig angemerkt: es ist bemerkenswert, was auf manchen Etiketten an reinen Schreibfehlern, schlicht falschen Angaben oder gar blankem Unsinn geschrieben wurde. Der Schlamperei oder Unwissenheit der Fänger, Sammler und Etikettenschreiber ist offenbar manchmal keine Schranke gesetzt. Diesen gesammelten Unsinn in aller Breite der „Ewigkeit“ einer Publikation anzuvertrauen stellt keinen Zugewinn an „Exaktheit“ dar [Motto: „Getretener Quark wird breit, nicht stark“] und bringt keinerlei wissenschaftlichen Fortschritt, sondern ist eher oft nur peinlich! Sofern man Etikettenfehler erkannt hat [insbesondere gravierende!] und dies in einer Publikation kundtut, ist sogar dringend anzuempfehlen, unzutreffende oder falsche Fundortangaben durch zusätzliche neue, richtige Fundortetiketten am Insekt zu korrigieren — selbstverständlich unter Beibehaltung des [fehlerhaften] Originaletiketts am Insekt und Bekanntgabe dieser Maßnahme in der Publikation!) |
| Und: Ein Autor sollte eigentlich stets die von ihm untersuchte Region so gut kennen, daß er in der Mehrzahl der Fälle falsche, fehlerhaft geschriebene, ungenaue oder sonst unpassende beziehungsweise unpraktische Fundangaben erkennen und, wenn zweifelsfrei möglich, richtigstellen oder ergänzen sowie vereinheitlichen kann! |
| Auch etwa die Angabe von geografischen Koordinaten auf Etikettentexten ist sehr oft falsch (etwa am GPS-Gerät falsch abgelesen, dezimale Grad-Unterteilung und Grad[°]/Winkelminuten[']/Winkelsekunden["] verwechselt, West/Ost oder Nord/Süd oder sogar Längen- und Breitenangaben vertauscht etc.). Solche Daten auf Etiketten sollten wann immer möglich vom Autor überprüft und nötigenfalls (und wenn mit hinreichernder Sicherheit möglich) in der Publikation und auf einem neuen Etikett am Falter korrigiert werden! |
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Wenn aber eine Textpassage im eingereichten Manuskript ursprünglich nicht vorhanden ist, jedoch später gedruckt werden soll (oder auch eine vorhandene Textpassage vor dem Druck grundlegend und in großem Umfang umgeändert werden soll), handelt es sich um einen Nachtrag (keine Korrektur!). Dazu ist aus gegebenem Anlaß Folgendes grundsätzlich anzumerken:
Als grundlegende Einleitung dazu ein Zitat aus dem Kapitel „Wie
sollen Manuskripte aussehen?“ (gekürzt):
„Manuskripte müssen
beim Einreichen stets fertig ausgearbeitet und komplett sein ...
Nachträge verzögern in der Regel nur den Druck und verursachen
der Redaktion unnötige Arbeit, deswegen sind sie zu vermeiden.“
Sollten in Ausnahmefällen(!) doch einmal Nachträge notwendig werden, so sind die folgenden Gesichtspunkte zu beachten:
(1) Wie gesagt: Grundsätzlich müssen Manuskripte beim Einreichen vollständig und komplett sein. Fehlende Daten, die zwar als solche bekannt sind, die aber im Detail noch nicht vorliegen und nachgereicht werden sollen, sollte es deswegen eigentlich nicht geben; wenn doch, so ist zumindest von vornherein ein möglichst auffälliger (farbiger) Platzhalter dafür einzubauen.
Muster: „und weitere XXX Paratypen (DATEN FOLGEN) aus der coll. Meier“.(2) Sollten die Autoren aus wichtigen Gründen (neue Ausbeuten, neue Literatur etc. nach dem Einreichen eines Manuskriptes erst erhalten) doch einmal Nachträge zu einem noch nicht gedruckten Manuskript hinzuzufügen wünschen, so müssen diese Nachträge in schriftlicher Form auf der Korrekturfahne (die nötigenfalls vom Autor noch einmal bei der Redaktion anzufordern ist, wenn sie schon zurückgeschickt wurde!) vermerkt werden.
(3) Alle Korrekturen und Nachträge müssen stets auf genau einer Korrekturfahne handschriftlich (aber gut lesbar) vermerkt sein; E-Mails dürfen nur als Ergänzung (um längere Textabschnitte direkt in den Manuskriptfile einkopieren zu können) parallel zu einer Korrekturfahne geschickt werden.
Keine größeren Korrekturen oder Ergänzungen nur per E-Mail (außer aus dem Ausland zur Vermeidung langer Postwege)!
Es muß in diesem Zusammenhang insbesondere vermieden werden, daß es „Mosaikkorrekturen“ gibt (also verschiedene Teilkorrekturen oder gar verschiedene Varianten derselben Korrektur in verschiedenen E-Mails oder dergleichen), die von der Redaktion mühsam aus verschiedenen Quellen zusammengestückelt werden müssen.
Der Autor hat bei allen Nachträgen die Pflicht, sich auch selbst um die Kontrolle zu bemühen, daß seine Nachträge richtig eingearbeitet werden. Die Redaktion kann insbesondere bei problematischen, weil komplizierten, Mosaikkorrekturen keine Gewähr für die Abwesenheit von unabsichtlichen Fehlern übernehmen!(4) Wenn ein größerer Nachtrag zu einem sonst in der Bearbeitung abgeschlossenen Manuskript erfolgt, werden zukünftig noch ein weiteres Mal Korrekturfahnen verschickt, um die Schriftleitung soweit wie möglich von der Verantwortung für Pannen im Druck freizustellen. Das betreffende Manuskript ist während der erneuten Korrekturphase „aus dem Rennen“ und muß deswegen unter Umständen sogar in das nächstfolgende Heft zurückgestellt werden.
Erst wenn der Autor Imprimatur für die geänderte Version erteilt, wird der Beitrag zur nächsten Möglichkeit in Druck gegeben.(5) Unter Umständen (insbesondere bei vermeidbaren Nachträgen oder besonders späten, nicht vorher angekündigten Nachträgen, wenn der Text schon fertig für den Druck gelayoutet ist) muß sich die Redaktion vorbehalten, den Autoren anfällige Arbeitskosten für unnötigen doppelten Arbeitsaufwand in Rechnung zu stellen (Größenordnung:
Euro 7,7 0 pro durch die Änderung umlaufend veränderte Druckseite bei nur redaktionell bearbeiteten Seiten,Euro 12,8 0 pro Seite bei redaktionell bearbeiteten und bereits gelayouteten Seiten,Euro 15,4 0 pro Seite bei größeren Tabellen).
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In solchen Fällen wird darum gebeten, daß die Autoren sich untereinander absprechen und die Redaktion auf jeden Fall nur genau eine einzige Version von Korrekturfahnen zugeschickt bekommt!
Wir weisen darauf hin, daß der Postversand von Korrekturfahnen in andere, insbesondere überseeische Länder oft viel Zeit in Anspruch nimmt! In diesem Fall sollten unbedingt nur elektronische Kommunikationsmittel (E-Mail) eingesetzt werden; falls das technisch nicht möglich ist, bevorzugen wir, Korrekturfiles oder notfalls Korrekturfahnen an in Deutschland oder Mitteleuropa wohnende Koautoren zu schicken, und bitten die beteiligten Autoren, dies intern organisatorisch so zu regeln, daß Zeitverluste vermieden werden.
Größere, insbesondere unnötige oder rein stilistische Textänderungen (Abweichungen vom ursprünglichen Manuskript; siehe dazu oben den Abschnitt „Korrekturen oder Nachträge?“) bei der Korrektur werden den Autoren gegebenenfalls in Rechnung gestellt (siehe oben).
Redaktionelle Eingriffe in das Manuskript müssen bei dieser Korrekturlesung geprüft und nötigenfalls geändert werden; nachträgliche Änderungswünsche und Reklamationen (insbesondere nach dem Druck!) können nicht berücksichtigt werden.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß
Autorenkorrekturen, die nicht mit den hier dargestellten Regeln und Normen
der NEVA oder dem Duden (von 1991) übereinstimmen oder die inhaltlich-formal
unsinnig oder objektiv unrichtig sind, nicht ausgeführt werden
können.
| Bei Korrekturfahnen und Korrekturfiles sind die Abbildungen aus technischen Gründen im Regelfall noch nicht im Text integriert; in Korrekturfiles können Abildungen auch gelegentlich in geringerer als Druckauflösung (wegen der Gesamtgröße von E-Mails!) mitgeliefert werden. Sofern vom Autor die Bilder unseren Regeln gemäß rückseitig beschriftet und mit den Abbildungsziffern versehen eingereicht wurden, ist das aber auch eigentlich keine potentielle Fehlerquelle. Digital eingereichte Abbildungen müssen entsprechend eindeutig und zweifelsfrei benannt sein. |
|
Außerdem sind die Korrekturfahnen noch nicht im endgültigen Layout gehalten und geben damit nicht den späteren Seitenumbruch wieder. Das Layouten (Seitenumbruch mit dem Einbau der Abbildungen) erfolgt erst unmittelbar vor Drucklegung (insbesondere wegen der Plazierung von Farbtafeln auf den Druckbögen!), und deshalb können die Artikel dann auch in der Regel aus Zeitgründen nicht mehr zur Korrektur verschickt werden. |
Korrekturfahnen müssen vom Autor schnellstmöglich
(in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen)
bearbeitet und zurückgeschickt werden. Später eintreffende Korrekturen
können unter Umständen nicht mehr berücksichtigt werden.
| Bei Zeitengpässen: Wenn es ausnahmsweise(!)
zeitlich „eng“ wird, kann man kleine(!) Korrekturen auch per E-Mail an
die Redaktion
( Bitte beachten: Korrekturfahnen können nicht per Fax zugesandt werden! |
|
Arbeiten mit taxonomischen Änderungen,
insbesondere Neubeschreibungen, werden in der Regel bevorzugt redaktionell
bearbeitet und können die Drucklegung anderer, weniger eiliger Arbeiten
verzögern.
Diese Regelung steht in Übereinkunft
mit dem aktuellen Code (ICZN 1999, siehe unten).
Folgende Punkte verzögern erfahrungsgemäß immer die Drucklegung und sollten von den Autoren deswegen konsequent im Vorfeld vermieden werden:
| Umfang und Format bei der Einreichung |
|
| Grundsätzlich:
Der Text muß stets digital eingereicht werden — wir haben keine Möglichkeiten mehr, etwas setzen zu lassen. |
| Auch Abbildungsvorlagen sollten aus finanziellen Gründen unbedingt, sofern hinreichende Qualität und Kompatibilität mit unserer Ausrüstung sichergestellt ist, digital eingereicht werden; wir akzeptieren nur im Notfall (und zunehmend ungern!) allerdings auch noch „klassische“ Papiervorlagen oder Dias — weil uns das deutlich teurer kommt. — Siehe dazu weiter unten. |
Manuskripte (Texte) müssen
in elektronischer Form (per E-Mail-Anhang1
oder auf 3½-Zoll-Diskette 1,4 MB, CD-ROM oder DVD; in jedem Fall
virenfrei!) sowie als ein vollständiger, mit der elektronischen
Version identischer Textausdruck
einschließlich der Abbildungsvorlagen
(Originale oder gute Reproduktionen oder digitale Files) eingereicht werden.
Wir akzeptieren nur ausschließlich PC-lesbare Disketten oder
CDs/DVDs unter DOS/Windows mit Textfiles in folgenden Formaten: ASCII
oder MS-Word for Windows 6.0–2000 oder dazu voll kompatibel.
Keine Atari- oder Apple/Macintosh-Formate!
Keine XML-Texte, keine sonstigen hier nicht ausdrücklich erlaubten
Textformate!
| Fußnote:
1: Zum Thema E-Mail-Anhang bitte folgende Punkte beachten: 1. E-Mail-Anhänge sollten nicht zu groß sein! Eine E-Mail mit Anhang sollte möglichst nicht mehr als 8 MB groß sein. Deswegen:— Keine vormontierten Tafeln versenden, sondern nur Einzelbilder. Wir behalten uns die Tafelmontage in der Regel sowieso selbst vor.2. Bilder möglichst genau in der Größe und Auflösung schicken, die auch für den Druck wirklich benötigt wird! Denn: |
Wir bitten darum, uns auf Disketten nach Möglichkeit unformatierte ASCII-Texte oder nur minimal formatierte WinWord-Files einzuschicken, jeweils begleitet von Ausdrucken des Textes mit den gewünschten Sonderzeichen. Da sämtliche Texte mit spezifischen Apollo-Formaten und -Schriften gestaltet werden, stören andere Formatierungen nur und müssen in einem zusätzlichen, unnötigen Arbeitsschritt gelöscht werden.
Für digital eingereichte Abbildungen siehe weiter unten.
|
Grundsätzliches für Textfiles:Wegen der Notwendigkeit, Manuskripte immer auch von Autoren mit älteren Rechnersystemen akzeptieren können zu müssen, und weil Abwärtskompatibilität neuerer Programme zwar wesentlich häufiger als Aufwärtskompatibilität älterer Programme ist, aber eben doch nicht immer paßt, können wir nicht ständig auf die allerneuesten Programmversionen umsteigen. Nicht jeder Entomologe ist ein Computer-Freak.
Manuskripteinreichung nur in PC-lesbaren Formaten wie hier im Detail vorgegeben!
Keine Atari- oder Apple/Macintosh-Formate oder andere Exoten!
Keine Textverarbeitungsformate, die zu MS-WinWord bis Version 2000 inkompatibel sind!
Keine .pdf-Files oder HTML-, XML- oder Internet-üblichen Formate!
Insbesondere keine Abbildungsmontagen oder Grafiken im Microsoft-PowerPoint-Format (.ppt)!
Bitte schicken Sie uns also die Texte und Illustrationen abgespeichert nur unter genau den hier angegebenen Software-Versionen (oder dazu voll kompatibel) zu und nicht etwa in der allerneuesten, gerade erst auf den Markt gekommenen Version!
Grundsätzlich gilt, daß beim Auftreten
von Kompatibilitätsproblemen bei elektronisch gespeicherten Dateien
(Textfiles, Abbildungsdateien etc.) ausschließlich
der Autor (in Absprache mit der Redaktion) dafür verantwortlich
ist, daß die Schriftleitung eine von ihr les- und im weiteren Verlauf
technisch benutzbare Version erhält.
| Die Redaktion kann sich nicht darum kümmern, irgendwelche Exotenformate zu konvertieren; dazu haben wir weder die Zeit noch das notwendige technische Know-how, noch die Ausrüstung (Weich- wie Hartwaren). |
| Wir können auch nicht ständig „auf der Spitze des digitalen Fortschritts“ mitreiten und alle halbe Jahre die Software komplett runderneuern; wer sollte das bezahlen? — Bitte befolgen Sie deswegen stets die hier angegebenen Anweisungen und verwenden Sie keine dazu inkompatiblen Formate! |
|
Wenn Sie keinen Computer zur Verfügung haben,
so können Sie Ihr Manuskript auch ausnahmsweise(!)
einmal als eine scanfähige maschinenschriftliche
Vorlage einreichen.
(Achtung: definitiv keine handschriftlichen
Manuskripte!)
Dabei müssen Sie unbedingt folgende Vorgaben einhalten:
Wenn der Scanner und die Schrifterkennungssoftware mit dem Manuskript nicht zu einem für die Redaktion brauchbaren Ergebnis (also möglichst fehlerfrei!) kommen, können wir das Manuskript so nicht annehmen und müssen den Autor bitten, den Text auf seine Kosten auf einem PC schreiben zu lassen und uns digital abgespeichert auf Diskette gemäß den obigen Spezifikationen einzureichen.
- Die Schreibmaschine muß ein neues, schwarzes Farbband haben;
- der Text muß mit mindestens 1,5 cm Abstand zum Rand auf allen vier Seiten möglichst in einer typischen Schreibmaschinen-Serifenschriftart
- in anderthalbfachem Zeilenabstand (Absätze mit genau einer Leerzeile, keine Einrückungen am Absatzanfang)
- auf weißem Papier geschrieben sein.
- Keine kursiven, fetten, unterstrichenen oder sonstwie formatierten Textpassagen!
- Keinerlei handschriftliche Korrekturen oder Ergänzungen!
- Kein dickes Tipp-Ex, keine Überklebungen, keine „Bastelarbeiten“!
|
Das größere Papierformat mit zweispaltigem Textsatz erlaubt eine weitaus flexiblere Gestaltung der Abbildungen; querformatige Illustrationen müssen nicht mehr seitlich gekippt gedruckt werden, das Kopfdrehen oder Heftdrehen beim Betrachten der Abbildungen fällt weg. Darüber hinaus sind Farbtafeln auf einer größeren Fläche auch optisch wesentlich ansprechender darzustellen.
Die Autoren sollten sich aber möglichst davor hüten, diesen Vorteil dadurch wieder zunichte zu machen, indem sie zu viele Bilder auf eine Seite zu packen versuchen. Die Redaktion muß sich die Ablehnung von mißgestalteten, weil überladenen, (insbesondere Farb-)Tafeln vorbehalten!
Es wird unter dem neuen Format grundsätzlich keine Tafeln, Karten oder andere Abbildungen mehr geben, für deren Betrachten das Heft um 90° gedreht werden muß; breite Querformatabbildungen werden so weit verkleinert, bis ihre Breite im Druck der normalen Textsatzbreite (18 cm) entspricht. Die Autoren müssen dies bei der Gestaltung ihrer Vorlagen beachten.
| Abbildungen — digital eingereichte Vorlagen (das aktuelle Standardverfahren!) |
| Grundsätzlich:
Wir bevorzugen aus Kostengründen unbedingt digital angelieferte Abbildungsvorlagen nach den hier angegebenen Spezifikationen. (Zum Thema Papiervorlagen siehe unten.) |
| Jedoch gibt es dabei viele Fehlermöglichkeiten, und die Autoren sind angehalten, die folgenden Anmerkungen sorgfältig zu lesen und zu beachten! |
| Alle Bildfiles müssen stets als separate Files in vom Programm Photoshop (bis Version CS 2) lesbaren Bilddateiformaten in hinreichender Auflösung angeliefert werden! |
| Also: Keine WinWord- oder PowerPoint-Files mit Abbildungsmontagen, keine unüblichen Dateiformate, keine Bilder in unzureichender Bildschirmauflösung und so weiter! |
| Wichtig: Keine Bilder in Word-Texte einbauen! Bilder müssen stets separat vom Text in eigenen, verarbeitbaren Bildformaten abgespeichert werden! |
In den „Nachrichten des Entomologischen Vereins Apollo“ können grundsätzlich auch reich illustrierte Beiträge veröffentlicht werden. Jedoch muß stets so viel Text vorhanden sein, daß die Abbildungen darin noch gut eingebettet werden können. Die Redaktion allein entscheidet im Zweifelsfall über die Annahme von strittigen Abbildungen beziehungsweise stellt gestalterische oder inhaltliche Auflagen zur Annahme reich bebilderter Texte.
Einfarbig schwarze Strichzeichnungen oder
Schwarzweiß-Halbtonreproduktionen von Schwarzweiß- oder
Farbvorlagen (Papierbilder) werden für den Autor kostenfrei
gedruckt, sofern die Vorlagengröße und technischen Vorgaben
(siehe unten!) eingehalten wurden.
Diavorlagen oder Negative sollten am besten gleich
in Druckqualität digitalisiert angeliefert
werden (nur noch in Ausnahmefällen in Form von hochwertigen Papierabzügen)!
Das Scannen pro Bild ist teuer, und bei Vorlage von Einzelbildern [Dia
oder Negativ] zur Montage von Tafeln summiert sich das professionelle [=
qualitativ hochwertige und drucktaugliche] Scannen so hoch, daß wir
die entsprechenden Kosten an die Autoren weiterreichen müssen.
| Grundsätzlich gilt immer: Von schlechten Vorlagen kann es natürlich keine guten Tafeldrucke geben! |
| Wer beispielsweise gedruckte (und damit gerasterte) Papiervorlagen oder generell Vorlagen mit gerasterten Flächen neu einscannt, muß (teilweise auch beim digitalen Verändern der Größe) automatisch mit Moiré-Effekten rechnen — eine drucktechnische Trivialität, die die Qualität für den erneuten Abdruck stark verringert. |
| Die Redaktion kann in solchen Fällen
nicht stundenlang und pixelweise die Bilder wieder hinbiegen, und wenn
es die Druckfirma macht, wird es unbezahlbar; Facharbeiterstunden sind
in der freien Wirtschaft teuer.
Wir können zu schlechte Vorlagen für den Druck deswegen jederzeit ablehnen (und in dessen Folge auch ein ganzes Manuskript). |
| Deswegen werden selbstverständlich auch Reklamationen bei solchen im Druck etwas „verkorksten“ Abbildungen nicht anerkannt, insbesondere wenn der Autor trotz Aufforderung keine besseren, unseren Richtlinien entsprechenden Vorlagen anliefern konnte oder wollte. |
Grundsätzlich: Zwischen den verschiedenen digitalen Normen, Abbildungen abzuspeichern, gibt es heute immer noch viele Inkompatibilitäten, deswegen können wir digitale Bildvorlagen nicht in jedem Einzelfall pauschal akzeptieren; jedoch sind sowohl bei SW-Abbildungen wie auch bei Farbvorlagen elektronisch-digitale Verfahren durchaus möglich (siehe auch unten), und wenn die Qualitäts- und Kompatibilitätsprobleme im Einzelfall ausgeräumt sind, sind solche Digitalvorlagen auch wegen der geringeren Kosten eindeutig vorzuziehen.
Alle Abbildungen
realer Objekte (Zeichnungen und Halbtonbilder in S/W oder Farbe) sollten,
wann immer möglich, mit einem Maßstab
im Bild oder einer Größenangabe („Vorderflügellän
Für einen Maßstab bitte
bei Papierabzügen stets nur echte Tusche (lösungsmittelfeste
Farbstoffe wegen Fixierspray, siehe nächster Absatz!) benutzen!
Alle Papierbildbeschriftungen (Rubbelbuchstaben,
Tusche etc.) bitte mit Fixativspray fixieren, um Verschiebungen
von Buchstaben, Verlust von Zeichen oder Verschmierungen zu vermeiden!
| Es soll in jedem Fall bei Insektenimagines nur die Vorderflügellänge und nicht die Spannweite angegeben werden, gemessen in gerader Linie von der Flügelwurzel zum Apex. Dies deswegen, weil die Spannweite abhängt von der jeweiligen Präparation des Objektes, während die Flügellänge eine unveränderliche Eigenschaft jedes unbeschädigten Individuums ist. |
Wichtig: Die Bildlegenden gehören technisch nicht zu den Bildern, sondern zum Text und müssen am Ende des Textfiles abgespeichert sein.
| Generelle Anweisungen für digital eingereichte Abbildungen (= das Standardverfahren!) |
Um qualitativ für den Druck geeignete Vorlagen in der richtigen
Auflösung einreichen zu können, muß an das digitale Einscannen
und an die Bildbearbeitung mit Hilfe von entsprechender Software (empfohlen:
Photoshop, siehe auch hier) ein gewisser Mindestmaßstab
angelegt werden.
Im Zweifelsfall bitte bei der Redaktion vorher zurückfragen!
Es muß dabei grundsätzlich unterschieden werden zwischen
Dabei bezieht sich diese Mindestauflösung immer auf die tatsächliche Druckgröße!
Die Druckstandardgrößen der NEVA sind wie folgt:
Im übrigen sollte auch stets auf höchstmögliche Qualität
und Schärfe und Farbtreue der Vorlagen geachtet werden — aus schlechten
Vorlagen lassen sich keine guten Tafeln zusammenstellen!
Die Redaktion behält sich das Recht vor, zu schlechte Vorlagen
als für den Druck ungeeignet abzulehnen (und damit gegebenenfalls
das Manuskript insgesamt). Die letzte Entscheidung darüber liegt
beim Layout-Redakteur.
Die Einreichung von digitalen Abbildungsvorlagen sollte bevorzugt in
Form von Einzelbildern erfolgen; die Montage zu Tafeln behalten
wir uns selbst vor. Ausnahmen davon nur in vorheriger Absprache mit der
Redaktion und unter professioneller Arbeitsweise und Einhaltung aller unserer
Vorgaben.
Dies (= das Vorliegen der Abbildungen als [kleinere!] Einzelbildfiles,
nicht als vormontierte Tafeln!) erleichtert auch das Einsenden von Abbildungsvorlagen
per E-Mail-Anhang (siehe auch hier).
|
Bitte schicken Sie alle Abbildungen also stets als
separate
Dateien mit!
| Vermeiden Sie dabei bitte unbedingt MS-PowerPoint-Abbildungsdateien; diese sind in der Regel nicht hinreichend kompatibel und bereiten bei der Druckvorlagenerstellung große Probleme! Solche Abbildungen können (wenn überhaupt ...) nur ausgedruckt werden und müssen dann neu eingescannt werden; dabei geht viel von der Qualität verloren. |
Abbildungen (insbesondere farbige) in elektronischer
Form bereiten heute gelegentlich noch Kompatibilitätsprobleme
(zum Beispiel allein schon weil Druckereien meist mit Macintosh-Rechnern
und teuer kalibrierten Bildschirmen arbeiten, während wir ausschließlich
Windows-PCs und unkalibrierte Monitore verwenden), die — wenn sie denn
auftreten — nur mit viel Erfahrung und manchmal sehr kostenaufwendigem
manuellem Nachbearbeiten durch Fachleute (die wir nicht sind) ausgeräumt
werden können.
Deswegen bitten wir unbedingt um die Beachtung
der dargestellten Vorgaben!
Schwarzweißvorlagen als .jpg- oder .tif- oder .pdd/.psd-File (etc.; alle Formate, die von Adobe Photoshop CS 2 [deutsch] gelesen werden können) mit
hinreichender Auflösung (genau 120 Pixel/cm = 305 dpi, jeweils bezogen auf die endgültige Druckgröße, für Halbtonvorlagen und mindestens [besser mehr!] 240 Pixel/cm = 610 dpi für Strichvorlagen) — ein solches Halbtonbild mit 120 Pixel/cm hat für zweispaltige Abbildungen deswegen genau 2160 Pixel Breite, für einspaltige genau 1050 Pixel Breite —, und auchkönnen jederzeit angenommen werden.hinreichender Qualität und Grundschärfe (technisch saubere, optisch scharfe, hochaufgelöste Scans!)
(also beispielweise keinesfalls ein „Hochrechnen“ oder „Aufblasen“ eines unscharfen, schlecht aufgelösten Bildes [zum Beispiel .gif oder kleines .jpg], das vorgesehen war zur Verwendung im Internet und nur 72 dpi Bildschirmauflösung hat! Solche „aufgeblasenen“ Bilder sind immer unscharf, weil hierbei nichtvorhandene Information aus dem Nichts heraus neu berechnet wird!)
In jedem Fall sollen solche Absichten von Autoren
mit der Redaktion (E-Mail an die Schriftleitung der NEVA unter der Adresse:
)
wegen möglicher Detailfragen abgesprochen werden.
In Zweifelsfällen entscheidet stets die Redaktion über die Akzeptanz elektronischer Abbildungsvorlagen.
Es sollte bei professionellem Arbeiten
des Autors möglich sein, daß eingereichte SW- und Farbbildvorlagen
in digitaler Form gemäß den Maßgaben der Autorenrichtlinien
(und gegebenenfalls in direkter Absprache mit dem Layout-Redakteur W. Eckweiler,
)
bereits so weit vorbereitet sind, daß sie
druckfertig sind
(zum Beispiel die Montage von Einzelbildern zu Tafeln könnten abgeschlossen
sein) und sie nicht noch größer redaktionell nachbearbeitet
werden müssen (mit Ausnahme der Bildbeschriftung, die wir uns ausdrücklich
selbst vorbehalten möchten, weil wir dabei unsere Standardschriften
und Formate benutzen wollen). Wenn dies nicht möglich ist, können
wir die Bildbearbeitung auch redaktionsintern übernehmen (in diesem
Fall Rohscans einreichen, jedoch bitte in jedem Fall schon den Maßstab
größenrichtig integrieren!); dadurch kann sich jedoch unter
Umständen die redaktionelle Bearbeitungszeit verlängern.
Jede Abbildungsvorlage auf Papier muß, unabhängig von der Bildbeschriftung, beim Einreichen auf der Rückseite oder oben (außerhalb des Bildes) mit dem Namen des/der Autors/-en, dem abgekürzten Titel der Arbeit und der jeweiligen Abbildungsnummer beschriftet sein! Wer schon abgedruckte Bilder als Druckvorlage einreicht, reicht damit gerasterte Vorlagen ein. Diese produzieren beim erneuten Einscannen automatisch Moiré-Effekte, siehe oben!
als Papiervorlage |
Strichzeichnungen und Grafiken (Tuschezeichnungen genauso wie Laserausdrucke) sowie komplexe Tabellen, die nicht im Text selbst elektronisch integriert sind, und dergleichen müssen als gut reproduktionsfähige, kontrastreiche Vorlagen ohne Grautöne (bei Tabellen notfalls Schreibmaschinendruck mit frischem Farbband, sinnvollerweise jedoch auch hier bitte stets Computerausdruck mit Laserdrucker) eingereicht werden. Auch hier bitte möglichst das maximale Satzspiegelverhältnis von Breite 9 zu Höhe 13 und die Formatvorgabe einhalten!
|
Einfache Tabellen dürfen im Text nur mit Tabulatoren oder der Tabellen-Funktion von WinWord gesetzt werden — und natürlich nicht mit Leertasten zwischen den Spalten!
|
Tafeln im „Querformat“ werden auf Satzspiegelbreite verkleinert und
aufrechtstehend abgedruckt. Einzelabbildungen können einspaltig (Druckbreite
8,
Geeignet als Vorlagen bei Fotos sind Papierabzüge (für elektronische Abbildungsvorlagen siehe unten), die vom Autor möglichst bereits sauber (rechtwinklig, am besten mit einer Fotoschneidemaschine) beschnitten und gegebenenfalls zu Tafeln vormontiert und mit Klebebuchstaben (fixierfähige Letraset- oder Edding-Rubbelbuchstaben oder ähnlich, oder auch fixierfeste, mit Computer und Laserdrucker beschriftete Klebeetiketten) mit arabischen Ziffern (nicht mit Buchstaben!) fortlaufend durchnumeriert und, wo Bildbeschriftungen notwendig sind, beschriftet sein sollten.
Für Maßstäbe (siehe auch dort)
bitte nur echte Tusche nehmen, damit beim Fixieren nichts verläuft!
Jedes Bild mit morphologischen Details muß auch einen
Maßstab haben.
Das Format der Vorlagen soll in der Regel eine gewisse Verkleinerung zum Druck erlauben; jedoch bitte stets das Verhältnis von Seitenhöhe zu -breite der NEVA einhalten (Satzspiegelbreite 18 cm, Satzspiegelhöhe 26 cm, also ein Verhältnis von 9:13)!
Dabei stets Formate vermeiden, die breiter als hoch sind; querformatige Abbildungsvorlagen werden so verkleinert gedruckt werden, daß sie ohne Drehen des Heftes lesbar sind, das heißt auf kleinerem Format als einer vollen Seite. Am besten die Einzelabbildungen auf Hochformat A4, maximal ausnahmsweise A3 montieren.
Für den Schwarzweißdruck sind Schwarzweiß- und Farbpapiervorlagen gleichermaßen, letztere manchmal (viele Landschaftsaufnahmen) sogar besser geeignet.
Der Redaktion eventuell entstehende unnötige
Zusatzkosten für das Anfertigen von Abzügen oder das einzelne
Einscannen von Dias oder Negativen etc. müssen dem Autor in Rechnung
gestellt werden!
Das Einscannen von mehreren Einzeldias mit nachfolgender
elektronischer Tafelmontage zu Farbtafeln und Ausgabe auf Belichter bei
der Druckerei ist unverhältnismäßig teurer wegen der notwendigen
Einzelarbeit pro Dia und der manuellen Feinabstimmung in der Druckerei
und kann deswegen ohne entsprechende aufwendige Finanzierung durch den
Autor nicht akzeptiert werden.
Beim Zurechtschneiden der Papierbilder (und natürlich auch bei elektronischer Bearbeitung der Abbildungen und Tafeln) bitte „leere Ränder“ abschneiden; das gewünschte darzustellende Objekt soll das vorhandene Format möglichst gut ausfüllen.
Grundsätzlich gilt: Keine
Druckvorlagen auf Papier in einem Format größer als A3 (bevorzugt
maximal A4!) einreichen! Zu große Vorlagen können
nicht direkt verarbeitet werden; solche Tafeln werden in zwei (oder mehr)
Teilen gescannt (und hinterher im Computer wieder zusammengefügt);
sie kosten deswegen die doppelten Scankosten, also mindestens ca.
|
Eventuell anfallende Autorenbeiträge für den Farbdruck sind — gestaffelt für Mitglieder und Nichtmitglieder — etwa in der folgenden Höhe zu erwarten (tatsächliche Kostenbeteiligung bitte vorher mit der Redaktion für jeden Einzelfall absprechen!):
1 Farbtafel für Nichtmitglieder (der Erstautor entscheidet!)Euro 20 5, für MitgliederEuro 18 0.
2 Farbtafeln im selben Heft (gleicher Artikel oder wenigstens gleiche Autorenkombination)
je Tafel Euro 155 (Summe Euro 310).
3 Farbtafeln im selben Heft (siehe oben) je Tafel Euro 141 (Summe Euro 423).
4 Farbtafeln im selben Heft (siehe oben) je Tafel Euro 128 (Summe Euro 512).
5 Farbtafeln im selben Heft (siehe oben) je Tafel Euro 115 (Summe Euro 575).
6 bis 8 Farbtafeln im selben Heft (siehe oben) je Tafel Euro 102
(Summe bei 6 Tafeln Euro 612, 7 Tafeln Euro 714, 8 Tafeln Euro 816).
| (Hinweis: Die Änderung im Druckformat von A5 auf das größere A4 ab 2000 [Band 21] hatte keinen maßgeblichen, insbesondere keinen negativen Einfluß auf den Druckpreis pro Farbseite. Im Gegenteil: durch technische Änderungen sind sowohl die Bearbeitung von Farbvorlagen in Eigenleistung des Vereins wie auch der Farbdruck selbst heutzutage wieder wesentlich preisgünstiger möglich.) |
| (Weiterer technischer Hinweis: Die Kosten für Farbtafeln orientieren sich primär an den Druckbögen. Jeder Druckbogen wird aus technischen Gründen nur auf einer Seite farbig bedruckt. Wenn es so viele Farbtafeln gibt, daß mehr als ein Druckbogen vierfarbig bedruckt werden muß, so gehen die jeweils auf einen Druckbogen bezogenen Kosten stoßartig höher. Bitte dies immer im Auge behalten. Unsere Druckerei benutzt in der Regel 16seitige Bögen, also kann es maximal 8 Farbtafeln geben pro einem zusammenhängenden Druckbogen; mit der 9. Farbseite fängt ein neuer Druckbogen an, und die Druckkosten gehen deswegen schlagartig höher.) |
Wegen Kompatibilitätsproblemen zwischen Privat-PCs
ohne kalibrierte Monitore und den von der Druckerei professionell meist
benutzten Macintosh- und Windows-Rechnern sind Farbdruckvorlagen in
digitaler Form manchmal problematisch (Details siehe oben; in Problemfällen
bitte direkt mit dem Layout-Redakteur Dr. W. Eckweiler,
,
besprechen). (Ausnahmen für „Profis“ im Umgang mit Photoshop®
siehe hier.)
| Es sei auch für computerbearbeitete Farbgrafiken (und zwar Strich fast genauso wie Halbton) darauf hingewiesen, daß farbige Halbtongrafiken häufig zu Kompatibilitätsproblemen zwischen dem PC und der Druckerei führen können und deswegen sehr genaue Absprache zwischen Redaktion und Autor notwendig ist; die Ergebnisse sind bei Farbgrafiken nach dem Druck manchmal nicht so gut wie erwartet. |
| Nur wenn der/die Autor/en die gegebenenfalls entstehenden zusätzlichen Kosten für eine eventuell notwendig werdende manuelle Nachbearbeitung in der Druckerei in voller Höhe übernimmt/-nehmen, können zur Zeit problematische Farbdruckvorlagen digital akzeptiert werden! |
|
Der Maßstab,
am besten eine gerade Tuschelinie von definierter Länge, muß
eine ganzzahlige, anschauliche Länge (zum Beispiel „
Insbesondere bei stark vergrößerten mikroskopischen Aufnahmen (Genitalabbildungen, REM-Bilder etc.) sollte wirklich zu jedem Bild (oder jeder Tafel oder jeder Serie von Abbildungen in gleichem Maßstab) ein korrekter Maßstab im Bild eingebaut sein!
Wenn es nicht möglich ist, einen Maßstab in das Bild zu integrieren, sollte in der Abbildungslegende oder in der Beschreibung eine unverwechselbare Größenangabe gegeben werden, beispielsweise die Vorderflügellänge (siehe auch oben).
| Abbildungslegenden generell |
Die Bildunterschriften (Legenden) (egal ob für Papiervorlage oder digitale Vorlage!) in der Sprache des Artikels gehören zum Text (nicht zu den Bildern und Tabellen!) und müssen deswegen alle zusammen ganz am Ende der digitalen Textdatei des Manuskriptes angeliefert werden (also räumlich immer getrennt von den Abbildungsvorlagen und Tabellen!). Zur Gestaltung und Interpunktion der Legenden (Bild- und Tafelunter- und Tabellenüberschriften) mögen sich die Autoren bitte an untenstehendem Muster oder der Gestaltung solcher Texte in aktuellen Heften der NEVA orientieren.
Abbildungs- und Tabellenlegenden sollten ohne Textverweis die jeweilige Grafik, das Bild oder die Tabelle soweit erklären, daß der Leser allein von der Kombination aus {Legende + Abbildung} den Inhalt möglichst zutreffend und vollständig erfassen kann (Legendentext und Abbildung sollten zusammen stets selbsterklärend sein).
Muster für eine Abbildungslegende:
| Farbtafel: Falter
der Gattung Smerinthulus. Abb. 1: HT |
Alle Strichzeichnungen, Schwarzweiß- und Farbbilder und -tafeln sollten möglichst fortlaufend in der Reihenfolge des Auftauchens im Text beziehungsweise in der Tafel durchnumeriert sein („Abb. 1, Abb. 2, ...“); Tabellen laufen stets extra („Tabelle 1, Tabelle 2, ...“). Die Autoren sollten für Abbildungen mehrere parallel laufende Durchnumerierungen („Abb. 1–8, Karte 1–10, Tafel 1–5“ etc.) besser vermeiden, außer bei sehr umfangreichen Arbeiten.
Die technischen Standardabkürzungen wie „Abb.“, „Taf.“, „Tab.“ (auch im Englischen: „Fig., Figs.“, „Pl., Pls.“, „Tab., Tabs.“) werden stets einheitlich (bei Bezug auf eigene Abbildungen im Artikel selbst immer Großschreibung und stets mit Abkürzungspunkt!) verwendet. Ansonsten sind Abkürzungen im Text generell möglichst zu vermeiden.
| Neubeschreibungen und systematische Arbeiten |
Bei
allen Arbeiten müssen die Regeln des
„International Code of Zoological
Nomenclature“ (ICZN) nach der jeweils gültigen Fassung (seit Anfang
2000 ist die 4. Auflage, gedruckt erschienen 1999, in Kraft, siehe
hier)
unbedingt befolgt werden. Der neue Code ist seit September 1999 käuflich
erhältlich (im Fachbuchhandel, zum Beispiel bei
Erich
Bauer, oder direkt bei der ICZN)
und damit für alle Zoologen verbindlich.
Von dieser 4. Auflage des Codes ist zum Jahreswechsel
2000/2001 eine deutsche Übersetzung („Offizieller deutscher
Text“) durch das deutsche Mitglied der Internationalen Kommission für
Zoologische Nomenklatur Otto Kraus erschienen, die zum Preis von 29 Euro
im Fachbuchhandel, zum Beispiel bei
Erich
Bauer, erhältlich ist.
(Es gilt jetzt also auch die „Ausrede“
nicht mehr, daß ein Autor „nicht genügend Englisch kann“ ...)
Grundsätzlich ist stets zu beachten:
|
Allgemein: Die in den eingereichten Manuskripten verwendeten Namen von Tieren und Pflanzen müssen beim ersten Auftreten im Grundtext einmal mit komplettem und korrektem wissenschaftlichem Namen mit Gattung art (gegebenenfalls [wenn sinnvoll] unterart), zumindest bei zoologischen Namen auch mit Autor und Jahr der Urbeschreibung aufgeführt sein; dazu muß in jedem Fall (auch bei botanischen Namen!) der Name der Familie (und, wo für das Verständnis notwendig, der Ordnung und Klasse) kommen. Dabei zugrundegelegte systematische Literatur (aktuelle, moderne Listen oder Bestimmungsbücher, auch in der Botanik) muß angegeben werden.
Dabei kann bei zoologischen (nicht aber bei botanischen!)
Namen, nach der angelsächsischen Schule der Schreibweise, ein Komma
zwischen Autor und Jahreszahl der Urbeschreibung eingefügt werden;
es muß aber nicht, weil nach dem neuen Code diese Regel nicht mehr
empfohlen wird. Aus Vereinheitlichungsgründen empfehlen wir zwar generell
die Verwendung dieses Kommas in den NEVA, bestehen aber nicht darauf. Das
Komma muß selbstverständlich in einer Arbeit aber stets einheitlich
verwendet (oder nicht verwendet) werden!
(Ein solches Komma gehört
aber natürlich nicht in ein normales Literaturzitat im Text!)
Die Verwendung von runden und eckigen Klammern und Anführungsstrichen bei zoologischen Taxonsautorenschaften muß dabei stets nach den Regeln und Empfehlungen des Code (der den Gebrauch dieser verschiedenen Klammern und sonstigen Zeichen strikt definiert hat) erfolgen!
In ausdrücklich rein systematischen Arbeiten (Neubeschreibungen
mit Teilrevisionen, vollwertige Revisionen etc. und andere Arbeiten mit
systematisch-taxonomischem Schwerpunkt) sollten generell alle Urbeschreibungen
von behandelten Taxa in den systematischen Textteilen (Muster siehe unten)
wie normale Literaturzitate behandelt werden, nicht in Kurzzitaten im kleingedruckten
Text, die einen wahren Abkürzungsdschungel ergeben — die darin benutzte
meist unübersichtlich-chaotische Abkürzeritis hat generell zu
viele Fehlerquellen und ist bei längeren systematischen Arbeiten auch
schlicht zu platzraubend. Das Überarbeiten, Vereinheitlichen und Korrigieren
solcher Zitierblöcke ist für die Redaktion bei der bekannten
Fehlerfrequenz der meisten Autoren unglaublich zeitaufwendig und dabei
so unnötig! Saubere Zitate der Urbeschreibungsquellen im Literaturverzeichnis
(ohne Abkürzungen), basierend auf den Originalen der Urbeschreibungen,
und ordentliche, kurze Zitate im Zitierblock vereinfachen die Arbeit für
die Redaktion, machen die Texte für die Leser übersichtlicher
und leichter verständlich und sparen sogar darüber hinaus dem
Autor meist noch eine Vielzahl von unerkannten, aus Sekundärquellen
abgeschriebenen Fehlern!
(Dies gilt nicht bei Faunenlisten, Checklisten, Katalogen
und ähnlichen Arbeiten ohne systematisch-taxonomischen Schwerpunkt;
dort sollte man die systematische Grundlage einer anderen, bereits erschienenen
Liste als Basis nutzen und sich darauf beziehen [zugrundegelegte Liste
zitieren!].)
Muster:
|
Artenüberschrift
mit dem Taxonsnamen:
|
Trichiura crataegi (Linnaeus, 1758) |
|
Darunter Zitate von
Urbeschreibung, Typenverbleib, Typuslokalität etc. („Zitierblock“,
auch Synonyme):
|
|
|
Abzulehnende Variante:
|
Phalena Bombyx crataegi Linnaeus, 1758, Syst. Nat. (ed. 10) 1: 502. Type-locality: not stated [Europa]. |
|
Ausdrücklich
empfohlene (und für professionell arbeitende Autoren auch vorgeschriebene)
Form:
|
Phalena Bombyx crataegi Linnaeus (1758: 502). — Type locality: not stated [= Europe]. Depository of HT unknown [lost?], not examined. |
|
Dann aber im Literaturverzeichnis:
|
|
Aktualität
der Nomenklatur und Systematik
Es gibt heute aktuelle Namenskataloge und in
vielen Gruppen neue systematischen Bearbeitungen. Wir erwarten deswegen,
daß die verwendeten Namen stets modernen Bearbeitungen entstammen;
ältere, vielfach fehlerhafte Werke wie Forster & Wohlfahrt, Koch
oder gar Seitz oder Staudinger & Rebel dürfen nicht mehr zugrundegelegt
werden.
Die Verwendung von einer Vielzahl von Arbeiten
(für jede Familie eine andere Arbeit etwa) als Systemgrundlage für
eine rein faunistische Arbeit ist in der Regel für die Leser
nicht zumutbar, deswegen die Konzentration auf eine einzige übergeordnete
Liste.
| Auch wenn beispielsweise die baden-württembergischen Schmetterlingsbände (herausgegeben und geschrieben von EBERT et al.) wegen der guten inhaltlichen Bearbeitung gerade für Bearbeiter in Südwestdeutschland weite Verbreitung gefunden haben, sind sie dennoch über den deutschsprachigen Raum hinaus kaum bekannt; deswegen darf die dort verwendete Systematik (soweit sie von den vereinbarten beiden Checklisten abweicht) nicht die Hauptbasis sein für eine faunistische Arbeit, die in den NEVA gedruckt wird! |
|
Nicht umsonst haben sich etwa in der Zeit von 1980 bis 1996, teilweise sogar noch darüber hinaus, fast alle faunistischen Autoren und Gutachter in Deutschland nach der LERAUT-Liste aus Frankreich gerichtet, obwohl darin etliche deutsche Arten fehlten und bekanntermaßen viele Fehler enthalten waren — dies in damaliger Ermangelung einer deutschen Checkliste. |
|
Man kann eine solche, verabredete Systembasis nach einem oder einigen Jahrzehnten wieder verlassen, wenn eine verbesserte neue Liste auf vergleichbar breiter geografischer Basis erscheint. Solange müssen aber die Namen in der faunistischen Alltagsarbeit stabil bleiben. |
Deutsch-
und anderssprachige Trivialnamen
Ähnlich gilt grundsätzlich für
alle sogenannten Trivialnamen (deutsche Namen für Insektenarten),
daß sie bestenfalls sekundäres, keinesfalls primäres Ordnungsmerkmal
sein dürfen, und insbesondere, daß die in den letzten Jahrzehnten
völlig unnötigerweise von bestimmten Autoren (beispielsweise
in „Roten Listen“) neu erfundenen „deskriptiven“ Namen (die angeblich „falsche“
oder „mißverständliche“ ältere Trivialnamen ersetzen sollten)
tunlichst zu vermeiden sind. Wenn es einen etablierten älteren, auch
außerhalb der lepidopterologischen Fachleute bekannten Trivialnamen
gibt, dann ist in jedem Fall dieser vorzuziehen; künstlich neugeschaffene
Namen, die keine „Verwurzelung“ außerhalb der Fachkreise haben, sollte
man schlicht als unnötigen Ballast ignorieren und gar nicht erst aufführen.
| Gar solche deskriptiven Bandwurmnamen wie (ein abschreckendes Paradebeispiel aus Bergmann, Schmetterlinge Mitteldeutschlands:) „Blomers bläulichgrauer Bergschluchtwald-Ulmen-Blattspanner“ sind unbedingt zu ignorieren! |
Der eigentliche Artname ist stets ausschließlich
der wissenschaftliche (und zwar für faunistische Zwecke nur der nach
Karsholt & Razowski 1996 beziehungsweise Gaedike & Heinicke 1999)!
Deutsche (oder anderssprachliche) Trivialnamen
dürfen nur ergänzend benutzt werden, aber nicht als einziges
und primäres Ordnungsmerkmal.
Bitte immer daran denken:
| (Wir haben schon hinreichend Probleme und Ärger mit wissenschaftlichen Namen, die gelegentlich aufgrund objektiver Gründe geändert werden müssen; es ist überhaupt nicht einzusehen, warum dann auch noch zusätzlicher, völlig unnötiger und auch nicht durch internationla verbindliche Regeln kanalisierter Streß bei Trivialnamen mit Fleiß produziert werden muß!) |
Auch die gelegentlich (besonders
in der Botanik, aber auch teilweise neuerdings in der Zoologie) zu findende
Unsitte, in den deutschen Namen auch noch die Hierarchie der wissenschaftlichen
Familien-, Gattungs- und Artnamen abbilden zu wollen (besonders abschreckendes
Beispiel: „Großer Kohl-Weißling“ — der Name „Kohlweißling“
steht sogar genau so im Duden, und die Schreib-Wei-Se mit pe-ne-tran-tem
Bin-De-Strich ist wirk-lich der letz-te Un-Sinn!), ist zu vermeiden.
Die Redaktion wird sprachlich
unsinnige, mit Gewalt „gequälte“ Bindestriche stets eliminieren!
(Dies natürlich im Grundsatz nach den Regeln der klassischen Rechtschreibung,
siehe
oben.)
|
| Originalton ICZN (Ausschnitte): „The International Commission on Zoological Nomenclature (ICZN) is the official body responsible for providing and regulating the system for ensuring that every animal has a unique and universally accepted scientific name. Its financial and management affairs are handled by the International Trust for Zoological Nomenclature (ITZN), a charity (not-for-profit company) registered in the UK.“ — Zu den Hintergründen siehe auch unter www.iczn.org (Originalzitat von ca. 2007): „The Commission is under the auspices of the International Union of Biological Sciences (IUBS), and members are elected by secret ballot of zoologists attending General Assemblies of IUBS or Congresses of its associated bodies such as the International Congress of Systematic and Evolutionary Biology (ICSEB).“ |
|
| Es ist darüber hinaus sehr empfehlenswert, daß zusätzlich möglichst (also zumindest bei längeren Serien) auch einige Paratypen in verschiedenen anderen öffentlichen Museen hinterlegt werden. |
| Typenmaterial (insbesondere primäres,
namenstragendes)
ist im Grundsatz immer Allgemeingut der Wissenschaft
und keine Handelsware!
Primäre, namenstragende Typen müssen stets unbehindert für die Fachöffentlichkeit zugänglich sein! Die Aufbewahrung in Privatsammlungen entspricht in der Regel nicht diesem Grundsatz. Die Deposition des namenstragenden Holotypus in einer bestimmten öffentlich zugänglichen Sammlung (Museum) gemäß der zwingend abgedruckten Angabe in der Urbeschreibung muß auch testamentarisch oder vertraglich abgesichert sein, soweit der Typus anfänglich noch in einer Privatsammlung steckt. Im Zweifelsfall wird die Redaktion das Vorlegen einer solchen Regelung fordern. Es darf nicht passieren, daß der Typus hinterher an einem anderen Ort landet oder gar vermarktet wird. |
Eine Erläuterung der Namensbildung (Ableitung und Etymologie [Derivatio nominis] des neuen Taxons [gegebenenfalls mit einer Widmung] mit der Angabe, ob es sich um adjektivische oder substantivische Namen — siehe oben! — handelt, siehe den Code) muß in den NEVA grundsätzlich immer stattfinden, auch bei eigentlich selbsterklärenden Namen.
Wo immer es der aktuelle Kenntnisstand erlaubt, sollten die modernen
Konzepte biologischer oder evolutiver Arten (kladistische Methoden)
angewendet werden. Auch bei Verwandtschaftsanalysen, die stets zur Begründung
des Status neuer oder revidierter Taxa heranzuziehen sind, sind moderne
Methoden zu verwenden. Reine morphologische Typologie hilft bei solchen
Verwandtschaftsanalysen im Regelfall erfahrungsgemäß nicht weiter.
| Der Begriff „Verwandtschaft“ muß dabei stets in seiner eigentlichen und ursprünglichen, nämlich der strikt genealogisch definierten, Bedeutung verwendet werden. |
| Es sei hier ausdrücklich daran erinnert, daß
der Begriff
„Verwandtschaft“ (also zur gleichen Abstammungslinie
gehörig) vom Inhalt her nicht synonym zu und inhaltlich
nicht deckungsgleich mit dem Begriff
„Ähnlichkeit“ (also
habituell ähnlich aussehend) ist (und vice versa).
Dieses Faktum wird leider viel zu oft ignoriert. |
| Ähnlichkeit muß keineswegs automatisch auch nahe Verwandtschaft bedeuten, es kann auch Konvergenz oder (paraphyletische) Plesiomorphie sein! Nur Übereinstimmungen in Synapomorphien (in gemeinsamen, abgeleiteten Merkmalen, die außerhalb der betrachteten Gruppe nicht vorkommen) lassen Aussagen über nahe Verwandtschaft zu. |
(Siehe für die Beschreibung der Taxa auch oben unter
Abbildungen:
Vorderflügellänge.)
|
Holotypen müssen nach den Regeln des Codes allen wissenschaftlichen Bearbeitern der Gruppe bei berechtigtem Bedarf zum Studium und Vergleich mit verwandten Taxa zugänglich gemacht werden. Die Existenz von Holotypen muß über Jahrhunderte Bestand haben; es handelt sich hierbei gewissermaßen um die „Urmeter der Systematik“.
Beabsichtigt also ein Autor, einen Holotypus in
einer Privatsammlung zu deponieren, ist die Redaktion der NEVA berechtigt,
den Artikel abzulehnen, wenn nur der geringste Zweifel an der öffentlichen
Verfügbarkeit besteht. Diese muß auch über den Tod des
derzeitigen Besitzers hinaus gewährleistet sein.
| Private Sammlungen sind meist kein adäquater Ort zur Aufbewahrung von Holotypen, da sie oftmals nach dem Tod des Sammlers von den Erben verkauft oder verschenkt und damit in alle Winde zerstreut werden, ohne daß sich der Verbleib der Typen nachvollziehen läßt (wenn sie nicht sogar durch Feuchtigkeit, Lichteinwirkung oder Schadinsektenfraß vernichtet werden!). Ein Autor, der den Holotypus seiner Neubeschreibung von vornherein in einem öffentlich zugänglichen, gutgeführten Museum deponiert und diesen Ort in der Urbeschreibung bekanntgibt, zeigt ein hohes wissenschaftliches Verantwortungsbewußtsein und erleichtert späteren Bearbeitern das Auffinden des Typusexemplares — auch nach Jahrzehnten oder Jahrhunderten. |
| Literaturzitate und Autorennamen |
| Wir müssen, um die redaktionelle Bearbeitung zu vereinfachen und zu beschleunigen, dringend darum bitten, die folgenden Richtlinien sorgfältig zu lesen und zu befolgen. Als Muster mögen die Literaturverzeichnisse in zuletzt publizierten Heften der NEVA dienen. |
| Basale Grundregel für alle Literaturangaben und Literaturverzeichnisse: |
| Grundsätzlich gilt selbstverständlich, daß jede Arbeit, die als Autorenzitat im Text genannt wird, natürlich auch im Literaturverzeichnis aufgeführt werden muß. |
| Gleichfalls müssen natürlich alle im Literaturverzeichnis aufgeführten Arbeiten auch im Text an der Stelle zitiert werden, an der auf sie Bezug genommen wird. |
| Alle Literaturzitate haben einzig
und allein den Zweck, daß die Leser die Gedankengänge des schreibenden
Autors anhand der zitierten Quellen nachvollziehen und überprüfen
können.
Daran muß sich das Literaturverzeichnis immer in erster Linie orientieren! |
Die Zitate im Literaturverzeichnis müssen
vollständig
und im Detail korrekt sein, und sie müssen die formellen Zitierregeln
der NEVA einhalten.
Zitate im Text müssen kenntlich gemacht
sein, und jeder Autor sollte sich selbstverständlich dringend auch
um die inhaltlich korrekte Wiedergabe des Zitats bemühen.
| In systematischen Arbeiten (Revisionen etc.) ist es sehr empfehlenswert, auch die Urbeschreibungen der behandelten Taxa nicht nur in der Kurzversion im Text zu zitieren, sondern auch die betreffenden Werke mit kompletter Bibliografie im Literaturverzeichnis aufzuführen. Man erleichtert damit die Arbeit späterer Leser beim Auffinden dieser Urbeschreibungen in Bibliotheken wesentlich. |
Anmerkungen und Detailvereinbarungen:
Diese „grauen“ Werke sind gerade für faunistische Arbeiten manchmal bedeutsam und sollen deswegen durch das Zitieren bekanntgemacht werden. Ähnliches gilt für unpublizierte Manuskripte verstorbener Autoren. |
Die Reihenfolge der Autorenzitate im Literaturverzeichnis richtet sich nach dem Alphabet;Bei mehreren Autoren werden alle Koautoren komplett zitiert (also im Literaturverzeichnis nicht mit „et al.“ abkürzen!).
Umlaute werden wie die nicht umgelauteten Vokale behandelt (= Dudenreihenfolge),
„ß“ (wie geschrieben) als „ss“.
| Doppelnamen sowie die Adelsprädikate (von, van, van den, de, op de, d’ etc.) und alle anderen Namensbestandteile (zum Beispiel: ten Hagen, van’t Hoff) sind, soweit sie Bestandteil des vollständigen Familiennamens sind, grundsätzlich immer in der alphabetischen Reihenfolge mitaufzuführen (also etwa van Eecke, R. unter dem Buchstaben „V“ einordnen, und nicht als „Eecke, R. van“ unter „E“!). |
| Dementsprechend müssen natürlich solche Autoren auch im Text mit vollständigem Familiennamen zitiert werden! |
| Sämtliche Familiennamen von zitierten Autoren müssen vollständig und korrekt aus der Originalquelle abgeschrieben werden. |
Zolotuhin, V. V., Treadaway, C. G., & Witt, T. J. (1998): The Lasiocampidae (Lepidoptera) of the Philippines. — Nachrichten des Entomologischen Vereins Apollo, Frankfurt am Main, Suppl. 17: 133–222.
Achtung: Auch die einzelnen Familienbearbeitungen aus dem „Seitz“ und anderen Sammelwerken müssen nach dem jeweiligen Kapitelautor einzeln zitiert werden, sofern man sich nicht wirklich auf das Sammelwerk insgesamt bezieht und eigentlich die Arbeit des Herausgebers meint!
Wichtige Vorbemerkung:
|
Noch wichtigere
Vorbemerkung:
Damit sind gerade Netzenzyklopädien (mehr noch als „normale“ Internetseiten) keine nachvollziehbaren Quellen, die auch in Jahrzehnten bis Jahrhunderten noch nachgeschlagen werden können. Sie sind deswegen für die Leser sinnlos und bringen keinerlei Vorteile. Außerdem zitiert auch Wikipedia gedruckte Quellen, auf die man zurückgreifen kann. |
Wenn man aber dennoch Internetseiten zitieren will oder muß, dann sollte man die folgenden Hinweise beachten:
| Separata |
| Was sind Separata?
Separata sind die „Sonderdrucke“, die der Autor eines Beitrags in den NEVA erhält. Es handelt sich aber dabei nicht um echte Sonderdrucke (also unabhängig von der Gesamtauflage gedruckte Einzelbeiträge), sondern um ganze, fertig gebundene NEVA-Hefte, die hinten aufgeschnitten werden und von der Schriftleitung (meist unterstützt von G. Willmann und/oder R. Rabenstein oder anderen) von Hand nach den einzelnen Artikeln auseinandersortiert („separiert“) werden, so daß die einzelnen Beiträge jeweils zu einem Stapel zusammenkommen. Wegen der Beschränkung in der Gesamtauflage jedes NEVA-Heftes ist auch die Anzahl der möglichen Separata pro Beitrag begrenzt. |
Mehr als diese insgesamt ca. 25 Separata sind in der Regel nicht möglich; die Kosten dafür liegen in der Regel pro Druckseite dann auch deutlich höher, weil die Gesamtauflage des betreffenden Hefts erhöht werden muß (der Druck von Extrakopien einzelner Artikel, also echten Sonderdrucken, ist unbezahlbar!). Die Kosten dafür sind in der Regel so unproportional hoch, daß die Autoren dafür nicht geradestehen möchten ...
Erstautoren, die nicht Mitglied des Vereins Apollo
sind, können auf Wunsch zusätzlich auch ein Freiexemplar des
betreffenden Normalhefts der NEVA erhalten (Mitglieder erhalten ihr Exemplar
ja sowieso automatisch).
| Dieser PDF-File ist nur für den privaten, kostenlosen
Austausch mit Fachkollegen oder den Einzelversand auf ausdrückliche
Anfrage hin vorgesehen.
Er darf ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Herausgeber nicht frei zugänglich ins Internet eingestellt oder anderweitig frei vertrieben werden. Der Verkauf ist verboten. Die Copyrightvermerke sind in jedem PDF-Separatum schriftlich niedergelegt und müssen beachtet werden. |
Analoge Regelungen gelten für Sonderhefte
innerhalb der Normalserie.
Bei Entomologischen Notizen, Beiträgen zur Entomologischen Praxis und Hessenfauna-Mitteilungen und anderen kleinen wissenschaftlichen Rubriken können, drucktechnisch bedingt, in der Regel nur wenige (ca. 1–10) Separata abgegeben werden; in Einzelfällen auch nur Fotokopien oder Scans. Bei Buchbesprechungen und anderen kleinen, nichtwissenschaftlichen Meldungen besteht kein Anspruch auf Erhalt von gedruckten Separata; vielfach wird es nur den PDF-File geben. Das gleiche gilt für Beiträge in der redaktionellen Beilage „Apollo“. (Im Regelfall wird es für die Autoren solcher Meldungen ein Original geben, das die Autoren dann weiter vervielfältigen [fotokopieren] können.)
Darüber hinausgehende Wünsche nach Sonderdrucken sind schwer zu erfüllen und teuer, oft unmöglich.
Beim Versand von gedruckten Separata kommen inzwischen bei Päckchen und Paketen enorme Portokosten zustande; deswegen werden (gemäß Beschluß einer Generalversammlung des Vereins) Pakete mit Separata (bereits ab 1 kg!) im Inland in der Regel unfrei verschickt; im Ausland werden alle Autoren gebeten, die Portokosten von Paketen zumindest teilweise zu übernehmen (kann zum Beispiel mit dem nächsten Mitgliedsbeitrag überwiesen werden).
In jedem Fall steht es den Autoren frei, von ihren eigenen Beiträgen (aus urheberschutzrechtlichen Gründen natürlich nur von diesen!) Fotokopien auf Papier selbst herzustellen.
Wichtig:
Autorenhonorare
(über die kostenlosen Separata und den .pdf-File hinaus) können
nicht
gezahlt werden.
| Die Zeitschrift „Nachrichten des Entomologischen Vereins Apollo“ ist kein kommerzielles Unternehmen und erzielt keinerlei Gewinn; der Entomologische Verein Apollo e.V. ist ein vom Finanzamt generell anerkannter gemeinnütziger Verein ohne Gewinnerzielungsabsicht. Die Ausgaben für den Druck und Versand der Zeitschrift übersteigen regelmäßig in jedem Jahr deutlich die Einnahmen aus den Mitgliedsbeiträgen und dem Zeitschriftenverkauf. Nur durch zusätzliche Einnahmen aus anderen Aktivitäten gelingt es uns, die Zeitschrift am Leben zu erhalten. Die Redaktionsarbeit erfolgt ehrenamtlich. |
|
Die Autoren müssen sich deswegen mit den Separata als einziger Art der Bezahlung zufriedengeben und verzichten ausdrücklich auf jede sonstige Form von Autorenhonorar. |
|
Die Autoren erkennen mit der Einreichung ihres Manuskriptes diese Regelung ausdrücklich an und verzichten auf das Geltendmachen weiterer Honoraransprüche. |
| Hintergrundinformationen zu den und Geschichte der Autorenrichtlinien |
Seit Juli 1999 gilt verbindlich nur noch die vorliegende Internet-Version der Autorenrichtlinien mit den unbedingt dazugehörigen FAQs in deutscher Sprache, die je nach Erfordernissen aktualisiert werden wird. Die vorliegende Version ist anläßlich der Formatumstellung der NEVA ab Band 21/2000 grundsätzlich neu überarbeitet worden und wird regelmäßig aktualisiert.
Kurzfristige Änderungen im Text der Autorenrichtlinien und der „FAQs“ aufgrund neuer Problemfälle und Anpassungen an neue Techniken oder Software jederzeit vorbehalten. Die letzte größere derartige Änderung erfolgte im Januar bis März 2000 mit einer grundlegenden Überarbeitung und Umstrukturierung anläßlich der Einführung des neuen, größeren Formats. Die Übersetzung des englischen Pendants hat sich leider noch deutlich länger hinausgezögert.
Jeder Autor sollte sich wegen der relativ häufigen kleinen Änderungen in Details und Anpassungen an aktuelle Fälle und Entwicklungen (beispielsweise auch neue Software!) diese Richtlinien und die dazugehörigen FAQs kurz vor dem Einreichen seines Manuskriptes noch ein weiteres Mal genau durchlesen und sie — im Interesse von zügiger Redaktionsarbeit — auch befolgen! Man kann sie sich selbst natürlich jederzeit auf Wunsch auf dem eigenen Rechner speichern und/oder auf seinem Drucker ausdrucken.
| Die hier vorliegenden Regeln sind über Jahre
(seit 1990) hinweg jeweils aufgrund von aktuellen Problemfällen und
Fehlern in eingereichten Manuskripten quasi „organisch gewachsen“, und
wenn sich trotz (oder auch wegen!) der vielen Ergänzungen, Korrekturen
und Umarbeitungen noch Unzulänglichkeiten darin befinden, so ist das
nicht grundsätzlich überraschend.
(Die Redundanz einiger Hinweise in verschiedenen Unterkapiteln ist in der Regel beabsichtigt und hat sich als sinnvoll und notwendig erwiesen, weil nur selten alle Regeln auf einmal gelesen werden.) Wir sind deswegen aber jederzeit gern bereit, berechtigte Kritik zu berücksichtigen. |
| (Zu fast allen Regelungen in diesen Autorenrichtlinien hat es eine spezielle Ursache gegeben; in vielen Fällen war es ein mehr oder minder unprofessionell eingereichtes, fehlerhaftes Manuskript, das für die Redaktion Probleme brachte, weil es unnötige Arbeit für die Druckvorbereitung bedeutete und gelegentlich sogar einen unerquicklichen Streit mit dem Autor ausgelöst hatte.) |
| Anmerkungen und Kritikpunkte oder
Änderungswünsche zu den Autorenrichtlinien bitte an die Redaktion
unter: |
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