NEVA, N.F. 21 (1), 2000 FAQs:
Häufig gestellte Fragen zu den 
Autorenrichtlinien der NEVA

(deutsch)

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Hier finden sich Details und Erläuterungen zu den folgenden Themen:
Bitte befolgen Sie als Autor unsere Hinweise und ersparen Sie der Redaktion damit unnötige Arbeit!
Herzlichen Dank für Ihre Kooperation!

Vorbemerkung: Der Gebrauch von Begriffen wie „der Autor“ oder „das Mitglied“ oder von anderen geschlechtsübergreifenden, klassenbeschreibenden Begriffen mit grammatikalisch männlichem, weiblichem oder sächlichem Geschlecht, sei es im Singular oder im Plural, ist in dem vorliegenden Text stets als geschlechtsneutrale Bezeichnung einer übergeordneten Klasse von Menschen zu verstehen; die Bedeutung umfaßt selbstverständlich völlig gleichberechtigt sowohl weibliche wie männliche Personen und ist in keinster Weise diskriminierend gemeint.


Was sind die NEVA überhaupt? — Allgemeines
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Die Zeitschrift
„Nachrichten des Entomologischen Vereins Apollo“, Neue Folge
(ISSN 0723-9912),
im Folgenden kurz „NEVA“ genannt, ist das Publikationsorgan des Entomologischen Vereins Apollo e.V., Frankfurt am Main. Die NEVA erscheinen normalerweise in jährlichen Bänden zu jeweils 3–4 Heften (in der Regel 4 Hefte, aber zwei aufeinanderfolgende Hefte können aus Kostengünden [Portoersparnis!] zu einem Doppelheft zusammengefaßt werden).

Zusätzlich erscheinen noch in unregelmäßiger Folge Supplementhefte (ISSN 0723-9920) mit längeren monografischen Arbeiten oder zeitschriftenähnliche Themenhefte je nach Manuskripteingang und finanziellen Möglichkeiten. Zum Druck von Supplementheften sind durch den/die Autor/en (entweder direkt oder über extern eingeworbene Drittmittel) substantielle Druckkostenzuschüsse in jeweils vorher zu vereinbarender Höhe zu leisten.

Die Zeitschrift NEVA steht allen Mitgliedern und auch Nichtmitgliedern des Entomologischen Vereins Apollo zur Publikation offen.
Wichtiger Hinweis:
Die vorliegenden „FAQs“ sind untrennbarer Bestandteil der Autorenrichtlinien und verbindlich für alle Autoren der NEVA gültig.
Jeder Autor, der ein Manuskript einreicht, versichert damit (sofern er nicht bereits beim Einreichen gegen bestimmte Regeln Widerspruch einlegt), daß ihm die aktuellen, verbindlich gültigen Autorenrichtlinien und Regeln, wie sie hier im Internet veröffentlicht sind, bekannt sind und er sie respektiert und einhält.

Die Texte behandeln Themen aus dem gesamten Gebiet der Entomologie (= Klasse Insecta; jedoch unter Ausschluß aller anderen Arthropoda außerhalb der Klasse Insecta; also keine Spinnentiere oder Tausendfüßler oder Krebse etc.!); für generelle Hinweise zu Inhalt und Gestaltung vergleiche jeweils die letzten aktuellen Hefte.
Die NEVA haben ihren systematischen Schwerpunkt bei der Ordnung der Schmetterlinge (Lepidoptera), doch werden die anderen Insektenordnungen selbstverständlich mitberücksichtigt. Auch Reise- oder Zuchtberichte und ähnliches werden gern akzeptiert.
Die Manuskripte sollten sachlich, inhaltlich und sprachlich korrekt sein; unsachliche oder ersichtlich fehlerhafte Beiträge oder persönliche Angriffe können nicht akzeptiert werden.

Ein Gesamtverzeichnis der bisher in den NEVA abgedruckten Beiträge siehe hier.

Einen Beispielartikel siehe hier.

Die Geschichte der NEVA seit 1976 siehe hier.

Die Publikationsdaten der bisher erschienenen Hefte siehe hier.

Die Artikel, die in den NEVA erscheinen, geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion oder des Vereins wieder.
Bei Unstimmigkeiten zwischen deutscher und englischer Version dieser Richtlinien inklusive „FAQs“ entscheidet stets die alleinverbindliche deutschsprachige Version.
Keine Gewähr für unverlangt eingeschickte Manuskripte.

Wir geben in der Regel (und zwar nur auf ausdrücklichen Wunsch der Autoren bereits beim Manuskripteinreichen!) den Autoren nach dem Druck nur die Abbildungsvorlagen (Originale auf Papier, Dias etc.) zurück; für Textmanuskripte, digitale Files, Fotokopien, Textausdrucke, Disketten, CD-ROMs und Verpackungen etc. besteht kein Anspruch auf Zurückgabe, weil die Versandkosten heute den Materialwert in der Regel bei weitem übersteigen. 

Wir möchten an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, daß generell bevorzugt digitale Abbildungsvorlagen einzureichen sind. Die Kosten für das professionelle, qualitativ hochwertige Einscannen von Papiervorlagen oder Dias sind horrend!

Ein halbes Jahr nach dem Druck eines Beitrags erlischt unsere Aufbewahrungspflicht für Manuskripteinsendungen (inklusive Abbildungsvorlagen = Originale), also bitte, wenn gewünscht, rechtzeitig (beim Einreichen!) die Rückgabe von Abbildungen anfordern.
Ist ein Manuskript erst einmal eingereicht, so ist es selbstverständlich, daß dessen Rücknahme durch den Autor nicht stillschweigend erfolgen darf, sondern gegenüber der Redaktion verbindlich und nur in Schriftform erklärt werden muß. In diesem Fall stellt die Redaktion dem Autor die ihr zu diesem Zeitpunkt bereits entstandenen Kosten in Rechnung (siehe Vorbemerkungen).


Notwendige Genehmigungen

Sind zum Beobachten, Fotografieren, Fangen, Töten oder Züchten oder anderweitig Manipulieren von Tieren oder Pflanzen, die im Inhalt eines eingereichten Manuskriptes als damit gearbeitet und hantiert erwähnt werden, oder zum Betreten der Habitate der Tiere oder Pflanzen Erlaubnisse und Genehmigungen jeweils zuständiger Stellen notwendig gewesen, so versichert der Autor automatisch beim Einreichen, daß ihm diese Genehmigungen vorlagen. 

Da die Redaktion weder die juristische Notwendigkeit irgendwelcher Genehmigungen noch deren tatsächliches Vorliegen zum Zeitpunkt der Untersuchungen und Beobachtungen überprüfen kann, gehen eventuelle Verstöße gegen Schutzauflagen, -verordnungen und -gesetze oder ähnliche gesetzliche Bestimmungen ausschließlich zu Lasten des/der Autors/-en.
Es empfiehlt sich deswegen grundsätzlich, daß notwendigerweise vorliegende Genehmigungen auch im Manuskript (im Methodenteil) mit der ausstellenden Behörde und den entsprechenden Aktenzeichen etc. aufgeführt werden!


Allgemeine Vorbemerkungen
 
Mit dem Einreichen eines Manuskripts zum Abdruck in den NEVA (der Eingangstermin in der Redaktion wird im Manuskript eingetragen) beginnt die Bearbeitung durch die Redaktion


Zuerst wird das Manuskript redaktionsintern begutachtet, ob es überhaupt zum Abdruck in den NEVA geeignet ist; in der Regel erfolgt sodann eine zusätzliche externe Begutachtung durch ein bis zwei externe Gutachter. Um Bearbeitungszeit zu sparen, wird vielfach das Manuskript bereits zu diesem Zeitpunkt (also nach vorläufiger, bedingter Annahme durch die Redaktion, noch vor der Nachbearbeitung des Textes durch den Autor unter Berücksichtigung eventueller Anmerkungen der Gutachter) redaktionell überarbeitet (Anpassung an das übliche Format und die üblichen Normen der NEVA etc.). Der Autor kann eventuell noch notwendige Änderungen, Ergänzungen und Korrekturen dann nur noch in die bearbeitete Manuskriptversion, von der er Korrekturfahnen erhält, eintragen; die ursprüngliche Textversion auf der Festplatte des Autors ist damit nicht mehr relevant!
Werden Manuskripte nach Annahme durch die Redaktion (auch schon nach nur bedingter, vorläufiger, also Nachbesserungen vorausetzender Annahme) vom Autor zurückgezogen (dies kann nur in Schriftform erfolgen!), nachdem bereits die externe Begutachtung oder die redaktionelle Bearbeitung und Formatierung des Textes und der Abbildungen begonnen hat, so muß der Autor die der Redaktion bis zum Zeitpunkt der Rücknahme (es gilt der Posteingang der Rücknahmeerklärung beim Schriftleiter) entstandenen realen Kosten (zum Beispiel Porti, Fotoarbeiten etc.) sowie die redaktionellen Arbeitskosten (Berechnung nach real entstandener Arbeitszeit oder pauschaler Preis pro spätere Druckseite, egal ob Text oder Abbildungen, im neuen Druckformat ab 2000 nach redaktioneller Bearbeitung: ca. Euro 7,70; nach redaktioneller Bearbeitung und Seitenlayout: ca. Euro 12,80; größere Tabellen pro Tabelle beziehungsweise (bei mehrseitigen Tabellen) pro Tabellenseite ca. Euro 15,40) erstatten; diese Kosten werden dem Autor in Rechnung gestellt.
Die Redaktion der NEVA hilft bei Bedarf, soweit es ihre Zeit erlaubt, den Autoren gern sowohl bei der Erstellung der englischen Zusammenfassungen wie auch fremdsprachlichen Autoren bei der Abfassung deutscher Texte. Selbstverständlich steht die Redaktion allen Autoren bei allen Aspekten der Manuskriptbearbeitung im Rahmen ihrer Möglichkeiten (insbesondere der zeitlichen) stets hilfreich zur Seite.
Die eingereichten Manuskripte müssen den vorliegenden Autorenrichtlinien entsprechen; wenn sie dies nicht tun, muß durch den Autor nachgebessert werden. Manuskripte, die nicht den Richtlinien entsprechen, können nicht angenommen werden.
Allein ein Nichteinhalten von Teilen der Autorenrichtlinien kann Ablehnungsgrund sein.

Der Rechtsweg ist dabei in jedem Fall ausgeschlossen. Die Annahme eines Manuskriptes zum Druck ist eine freie, unabhängige Entscheidung der Redaktion; kein einreichender Autor hat Anrecht darauf, daß sein eingereichter Beitrag auch gedruckt erscheint.



Was wohin schicken?
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Manuskripte für die NEVA, in der Regel bestehend aus 
  • einer E-Mail mit (virenfreiem) Textfileanhang mit dem Text in elektronisch gespeicherter Form oder einer PC-kompatiblen, virenfreien, durch die Redaktion problemlos lesbaren Diskette oder CD-ROM oder ähnlich 
    • (dabei bitte beachten, daß ein E-Mail-Anhang [insbesondere bei Abbildungen] nicht zu groß wird: maximal 5–8 MB Größe für eine Mail möglichst nicht überschreiten!), 
  • einem damit übereinstimmenden, identischen Textausdruck und 
  • den Abbildungsvorlagen (wenn möglich bereits in für uns für den Druck brauchbarer [siehe unten] digitaler Form), 
sowie später die bearbeiteten
  • Korrekturfahnen
werden immer nur an die Schriftleitung der NEVA unter folgender Adresse geschickt 
(der Eingang der E-Mail oder der Postsendung auf dem Schreibtisch der Schriftleitung bestimmt das Eingangsdatum):
Dr. Wolfgang A. Nässig
Entomologie II, Senckenberg
Senckenberganlage 25
D-60325 Frankfurt am Main
Telefon tagsüber 0 69/75 42-13 23 (kein Fax vorhanden!)
E-Mail:

Wir geben hier die E-Mail-Adressen nur als Grafik ohne Hinterlegung mit einem HTML--Befehl an, weil wir verhindern möchten, daß automatische Suchprogramme diese Adressen zusammensuchen können, um damit hinterher einen regen Handel zu treiben und die Adressen für das Zusenden von „Spam-Mails“ zu mißbrauchen. Leider bedeutet das, daß jeder, der Kontakt aufnehmen will, diese Adressen von Hand abschreiben muß und von Hand in sein Mailprogramm eintragen muß. Entschuldigung für diese leichte Unbequemlichkeit, aber nur so kann man die Unsitte des Spammailmißbrauchs langfristig bremsen!

Wichtiger Hinweis: Es empfiehlt sich aus Sicherheitsgründen stets, von eingereichten Manuskripten immer eine mit der eingereichten Version identische Sicherheitskopie von Text- und Bilddateien und druckfähigen Abbildungsvorlagen (zumindest bei Zeichnungen; bei Fotos liegen in der Regel ja sowieso noch die Negative oder Dias vor) aufzubewahren!

Gleichfalls ist es empfehlenswert, von Korrekturfahnen vor dem Zurückschicken ebenfalls eine Kopie zur eigenen Kontrolle und zur Sicherheit bei Postverlusten anzufertigen.

(Hintergrund: Die Post ist dank der Privatisierung auch nicht mehr das, was sie mal war ... in den letzten Jahren sind zunehmend oft Postsendungen verlorengegangen oder erst mit großer Verspätung ausgeliefert worden.)


Anmerkungen zu Exklusivität und Copyright
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Eingereichte Manuskripte müssen exklusiv sein, und der Autor versichert automatisch beim Einreichen, daß das betreffende Manuskript in gleicher oder ähnlicher Form und Inhalt weder vorher anderenorts publiziert wurde noch zur Publikation eingereicht ist oder vor dem Abdruck in den NEVA eingereicht wird.
Außerdem versichert der Autor mit dem Einreichen eines Manuskripts, daß er über die vollständigen urheberrechtlichen Nutzungsrechte am eingereichten Manuskript einschließlich eventueller Bild- und anderer Reproduktionsrechte verfügt und daß die Publikation seines Beitrags in den NEVA damit keine Rechte Dritter verletzt. (Hinweis: Ein Zweitabdruck auch einer eigenen Arbeit kann nur in Ausnahmefällen und nur in Absprache mit dem Inhaber der älteren Rechte [und natürlich mit der Redaktion der NEVA] erfolgen!) 
Wir verweisen ausdrücklich darauf, daß (neben den selbstverständlichen wissenschaftlichen Ehrenpflichten zum korrekten und verantwortungsbewußten Umgang mit den Quellen) Verletzungen des Urheberrechts unter Umständen von einer Staatsanwaltschaft auf Antrag des Geschädigten (ohne Einflußnahmemöglichkeit des Vereins) juristisch verfolgt und strafrechtlich belangt werden können.
Da die Redaktion Urheberrechtsverletzungen in der Regel nicht selbst feststellen kann, trägt hier ausschließlich der Autor die Sorgfaltspflicht und nötigenfalls auch das juristische Risiko.

Das Copyright auf Text und Abbildungen der veröffentlichten Beiträge (sowohl betreffend den Druck und Nachdruck innerhalb der Teilserien der NEVA oder anderer Druckpublikationen des Vereins sowie auf öffentlichen Selbstdarstellungen des Vereins in Schautafeln oder auf Postern etc. als auch für die Verwendung und Verbreitung von digitalisierten Texten oder Abbildungen im Internet auf einer der Vereinswebsites oder auf CD oder DVD) geht für die Dauer von 25 Jahren (ab dem Erscheinungstermin des Druckwerks) auf den Entomologischen Verein Apollo e.V. über, sofern nicht vor Drucklegung zwischen Autor und Schriftleitung ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
 
Wir geben das Copyright für den Autor selbst (sowie in Absprache mit dem Autor auch für andere wissenschaftliche Nutzung durch Dritte) zur Wiederbenutzung einzelner Bilder in anderem wissenschaftlichen Zusammenhang nach Anfrage selbstverständlich jederzeit und ohne Kosten frei. Wir möchten mit dieser Regelung nur einer unbeschränkten Verwendung von Text oder Bildern, die in den NEVA abgedruckt wurden, im kommerziellen Rahmen einen gewissen Riegel vorschieben.


Sprache, Gestaltung und Inhalt der NEVA
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Bevorzugte Sprachen der Beiträge in den NEVA sind Deutsch und Englisch. Andere Sprachen (zum Beispiel Französisch) können nur in begründeten Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache mit der Schriftleitung akzeptiert werden.

Bildunterschriften (Legenden) sind stets in der Sprache des Artikels zu halten (zweisprachige Bildlegenden sind nicht möglich).

Bei deutschsprachigen Artikeln (bei Originalbeiträgen und auch bei Kurznotizen) mit taxonomischen Änderungen müssen direkt hinter der Autorenanschrift eine knappe englischsprachige Zusammenfassung (Abstract) mit allen relevanten Änderungen und allen neuen Taxa (also den neuen Namen) sowie dem Hinterlegungsort und Geschlecht des Holotyps jedes neuen Taxons gegeben werden, außerdem eine Übersetzung des Titels ins Englische.

Als Minimum eine knappe deutsche Zusammenfassung empfiehlt sich grundsätzlich bei allen längeren Artikeln.

Englische und deutsche Zusammenfassungen sowie Titel in beiden Sprachen müssen auch bei anderen, besonders bei allen längeren Originalbeiträgen beigefügt sein.

Jedoch: keine längeren Zusammenfassungen bei Kurzmitteilungen, dort ist maximal eine englische Kurzfassung von nicht mehr als 5 Zeilen erlaubt!

Zusätzlich können hinter dem englischen Abstract bis zu maximal 10 Keywords (Schlüsselbegriffe, normalerweise nur in Englisch) angegeben werden. Diese Keywords sollen nicht die Überschrift der Artikels in anderer Reihenfolge wiederholen, sondern Schlüsselbegriffe müssen stes komplementär zur Überschrift sein und andere Aspekte der Arbeit, die in der Überschrift nicht angesprochen werden, aufführen.

Zusammenfassungen und Titelübersetzungen in anderen Sprachen, die in Zusammenhang mit dem Inhalt des Artikels oder der/den Person/en des/der Autors/Autoren stehen, können gegebenenfalls angenommen werden. Maximal sind insgesamt vier verschiedene kurze(!) Sprachversionen von Zusammenfassungen (jeweils mit Titelzeile) möglich, dabei sind in jedem Fall deutsche und englische Versionen obligatorisch.

Bei fremdsprachlichen Artikeln sind eine deutsche Titelübersetzung und eine ausführliche (auch gern etwas ausführlicher als das englische Abstract) deutsche Zusammenfassung obligatorisch (die Redaktion kann hierbei helfen).
 
Es ist möglich (und durchaus empfehlenswert!), die Zusammenfassung in „der anderen“ Sprache (also bei einem deutschen Artikel das Abstract beziehungsweise bei einem englischen Artikel die Zusammenfassung) etwas länger und ausführlicher als die knappe Zusammenfassung in der Sprache des Artikels zu gestalten, sofern die Länge noch in erträglicher, vernünftiger Relation zum Text bleibt.

Zusammenfassungen (beziehungsweise Abstracts und Kurzfassungen in anderen Sprachen) und Titel sollen zwar alles Wichtige beinhalten; sie dürfen jedoch nicht zu lang in Relation zum Text werden. In Problemfällen ist die Redaktion berechtigt, sie auf das Wesentliche zu kürzen.Quasi zweisprachige Texte, in denen das Abstract fast eine komplette Übersetzung des deutschsprachigen Artikels ist (oder sinngemäß reziprok), können nicht abgedruckt werden.

Aus praktischen Gründen und weil manche Autoren trotz anderslautender Autorenrichtlinien dazu neigen, halbe Romane in die Zusammenfassungen (möglichst noch in 3–4 gleich langatmigen Sprachversionen ...) hineinzupressen, hat die Redaktion im August 2005 aus gegebenem Anlaß gemeinsam festgestellt, daß definitiv:

und gleichzeitig Die Autoren müssen ihre Kurzfassungen vor der Einreichung auf entsprechende Länge herunterkürzen; widrigenfalls wird dies die Redaktion vornehmen.

In Zusammenfassungen, Abstracts und dergleichen haben Zitate oder Spekulationen aus der Diskussion normalerweise nichts zu suchen!

In englischsprachigen Titelzeilen, Abstracts und Literaturzitaten etc. (genauso wie in englischsprachigen Artikeln generell) werden alle Wörter außer den Eigennamen und den Satzanfängen und bestimmten Abkürzungen stets kleingeschrieben.

Generell muß sich die Redaktion kleinere Eingriffe in Text und insbesondere Gestaltung jederzeit vorbehalten (siehe unten). Redaktionelle Änderungen müssen von den Autoren während der Korrektur auf sachliche Richtigkeit überprüft werden und gelten nach der Korrektur (sofern nicht beanstandet) als angenommen. Korrekturwünsche, die nicht mit den Regeln und Normen der NEVA übereinstimmen, werden nicht akzeptiert (siehe auch unter Korrekturfahnen).
 

Die sogenannte „Rechtschreibreform“ der deutschen Sprache ab 1996, im Tageszeitungsdruckereigewerbe 1999 eingeführt, wird zumindest vorläufig in den NEVA nicht angewendet; in Zweifelsfällen bleibt für uns grundsätzlich weiterhin die 20. Auflage des Dudens, Band 1, „Die deutsche Rechtschreibung“, von 1991 (die „Wiedervereinigungsauflage“ des Dudens) gültig. Wer als Autor zur Zeit ausdrücklich auf der neuen Rechtschreibung besteht, sollte sich selbst um ihre Einhaltung kümmern und dies ausdrücklich bei Manuskripteinreichung angeben. Die Redaktion ändert die Schreibweisen ansonsten routinemäßig automatisch auf diese klassische Form hin; die automatische Rechtschreibkontrolle unserer Textverarbeitungsprogramme nach den „neuen“ Regeln ist jedenfalls definitiv abgeschaltet.
Sicherlich werden sich längerfristig einige weniger spektakuläre beziehungsweise sogar sinnvolle Änderungen auch bei der Redaktion einschleichen (diese „Reform“ ist zwar überwiegender, aber natürlich nicht hundertprozentiger Bockmist!), und sobald die Generation derer, die in der Schule überwiegend oder ausschließlich die „neue“ Rechtschreibung gelernt haben, auch Beiträge für die NEVA schreiben wird, wird sich wohl auch die Schriftleitung den Änderungen nicht mehr generell verschließen. Aber diese sogenannte Rechtschreibreform, mehr schlecht als recht zusammengeschustert von ideologisch blinden Kultusbürokraten, Politikern und Teilen der Duden-Redaktion, ist ein derart inkonsequentes und fehlerhaftes Konglomerat von neuen Ausnahmeregeln und faulen Kompromissen, daß es keinen Sinn macht, die alten dadurch ablösen zu wollen! Wer nur alte unlogische Regeln und Ausnahmen durch neue, aber völlig gleichartig unlogische Regeln und Ausnahmen ersetzt, dabei auch noch unsinnige Experimente (wie etwa das Streichen von vielen Zusammenschreibungen, auch von solchen, bei denen das zusammengeschriebene Wort eine völlig andere Bedeutung hat als die beiden auseinandergeschriebenen Wörter; wenn man den Unterschied zwischen „alleinstehend“ und „allein stehend“ nicht mehr an der Schreibweise erkennt, wird sich das bisherige Wort langsam verlieren!) und viele faule Kompromisse verbindlich einführen will, kann nicht erwarten, daß man ihn akzeptiert.
Pikante Anmerkungen am Rande: Am 27. Juli 2000 schrieb die Frankfurter Allgemeine Zeitung auf ihrer Titelseite, daß sie ab August 2000 wieder zur alten Rechtschreibung zurückkehrt. Ob sie sich das bei uns abgeschaut hat? — Am 6. August 2004 folgten der Spiegel-Verlag, der Springer-Verlag Hamburg und die Redaktion der Süddeutschen Zeitung diesem Vorbild. 
Die NEVA befinden sich jedenfalls mit der Ablehnung der sogenannten Rechtschreibreform in prominenter Gesellschaft ...
Siehe zur sogenanten Rechtschreibreform auch (unter anderen) die folgenden Links:


    • Wie sollen Manuskripte aussehen?
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Nachträge (siehe unten) verzögern in der Regel nur den Druck und verursachen der Redaktion unnötige Arbeit, deswegen sind sie zu vermeiden.

Die Redaktion muß sich redaktionelle Eingriffe in Text und Gestaltung zur Anpassung eingereichter Manuskripte an die allgemein üblichen Regeln, Normen und Formen der NEVA ausdrücklich vorbehalten. Eventuelle inhaltliche Kritikpunkte werden mit den Autoren abgesprochen. Autoren erhalten Korrekturfahnen, in denen sie auch eventuelle redaktionelle Änderungen vorfinden und überprüfen können. Das Imprimatur des Autors nach Vorlage der Autorenkorrekturen umfaßt auch die Anerkenntnis aller redaktionellen Änderungen; nachträgliche Einsprüche (nachdem die Korrekturfahnen vorlagen) können nicht akzeptiert werden.

Der allgemeine Aufbau eines Manuskriptes soll wie folgt aussehen:

Nach der Überschrift folgt die Angabe des Autors/der Autoren und, in einer oder mehreren separaten Zeilen, die Anschrift/en des Autors/der Autoren, wobei wir sehr empfehlen, eine etwa vorhandene E-Mail-Adresse mit aufzuführen. Es folgen Zusammenfassungen und Keywords (siehe weiter oben), danach der eigentliche Artikel.

Manuskripte, die in den NEVA abgedruckt werden, sind in jedem Fall, allgemein gesprochen, Beiträge zur Entomologie und damit im Grundsatz wissenschaftliche Arbeiten.

Dabei unterscheiden wir selbstverständlich verschiedene Niveaus wissenschaftlicher Arbeit; ein [abenteuerlicher] Reisebericht (auch mit Artenliste) oder eine Zuchtbeschreibung oder eine faunistische Neumeldung eines reinen Amateurentomologen wird anders angesprochen und beurteilt als etwa eine umfassende Revision einer Gattung durch einen professionell arbeitenden Fachmann.

Werden in einer Arbeit mehrere grundlegend unterschiedliche Themenbereiche abgedeckt (beispielsweise ein abenteuerlicher Reisebericht und die wissenschaftlichen Ergebnisse dieser Reise), so sind diese so unterschiedlichen Themen (und Schreibstile!) selbstverständlich auch in verschiedenen Hauptkapiteln mit entsprechenden Hauptüberschriften unterzubringen. Generell sollten so unterschiedliche Themen nicht im selben Textabschnitt gemischt werden. An thematisch unterschiedliche Teile eines Manuskriptes können bei der Begutachtung auch unterschiedliche Maßstäbe angelegt werden (deswegen als Voraussetzung die klare räumliche Trennung!).

Trotzdem sollten auch beispielsweise gerade die Autoren, die „nur mal eben schnell eine kleine Neubeschreibung“ oder „nur eine kleine faunistische Notiz“ oder dergleichen bringen, beachten, daß sie damit eine vollwertige wissenschaftliche Arbeit einreichen und damit selbstverständlich den allgemeinen Notwendigkeiten und Regeln wissenschaftlicher Publikationstätigkeit unterliegen.

Wir behalten uns die interne und externe Begutachtung eingereichter Manuskripte durch Fachleute ausdrücklich vor.

Die Autoren sind verpflichtet, wissenschaftliche Standards so weit wie nur möglich einzuhalten! Dazu gehören auch die Berücksichtigung und Zitierung der vorhandenen Literatur, Ehrlichkeit und Redlichkeit in der eigenen Arbeitsweise etc.

Der Aufbau eines Manuskriptes soll deswegen (soweit vom Thema her gerechtfertigt und anwendbar) im Grundsatz der klassischen Struktur wissenschaftlicher Beiträge folgen; die entsprechenden Teilkapitel werden bei Originalbeiträgen in der Regel mit Zwischenüberschriften eingeleitet.

Diese „klassische Struktur“ sieht wie folgt aus:
Einleitung
Material und Methoden
Ergebnisse (oder Systematischer Teil)
Diskussion
Literatur
Die Verwendung von durchnumerierten Überschriften ist zugunsten einer hierarchischen Staffelung (bis maximal 3 Hierarchieebenen) zu vermeiden.

Die Autoren sollen sich möglichst kurz halten und knapp und präzise formulieren. Redundante Textabschnitte sind in jedem Fall zu vermeiden.
Es ist beispielsweise grundsätzlich zu vermeiden, die Ergebnisse in der Diskussion noch einmal zu wiederholen. In der Diskussion sollen statt dessen eine Methodenkritik, der Vergleich der eigenen, neuen Ergebnisse mit vorher publizierten Befunden oder anderen Arten oder dergleichen Diskussionsaspekte Eingang finden. 
Die Diskussion soll dazu dienen, die gewonnenen Ergebnisse kritisch ins rechte Licht zu rücken und abzuwägen, nicht sie einfach noch einmal zu wiederholen.

Lange Artikel, insbesondere unprofessionell aufgebaute, benötigen sehr viel mehr redaktionelle Bearbeitungszeit und bedeuten auch höhere Druckkosten. Wir bitten deswegen alle Autoren um insbesondere kurze und knappe Beiträge!

Das Layouten der Vorlagen für den Druck erfolgt durch die Redaktion mit maßgeschneiderten Formatvereinbarungen und eigenen, speziell vom Verein gekauften und eigenhändig modifizierten Schriftfonts (Apollo-Gamma und Apollo-Stones), über die außer der Redaktion der NEVA keiner sonst verfügt. Deswegen bitte keine unnötigen Formatierungen vornehmen und insbesondere die Legenden nicht schon an bestimmten Stellen in den Text einbauen!
Auch bitte keine Abbildungs- oder Seitenverweise über bedingte Funktionsfelder oder automatische Indices oder dergleichen in WinWord vornehmen — das erleichtert vielleicht die Arbeit des Autors, erschwert aber jedenfalls das Formatieren und Layouten für die Redaktion ungemein, weil diese Funktionsfelder und Marker alle wieder einzeln gefunden und gelöscht und von Hand durch den zutreffenden Text ersetzt werden müssen, um Probleme mit dem Layoutprogramm (DTP-Software) zu vermeiden!

Außer kursiv bitte keine Formatierungen vornehmen! Insbesondere keine GROSSBUCHSTABEN außer in Abkürzungen, Satzanfängen und Substantivinitialen verwenden!  Siehe dazu auch weiter hinten bei den Spezialvereinbarungen für Autorennamen und Literaturzitate.
 
Fußnoten im Text vermeiden (außer auf der Titelseite); die meisten Fußnoteninhalte lassen sich auch problemlos in einem neuen Satz oder Absatz im Text unterbringen. 

Fußnoten auf der ersten Seite (etwa Ergänzungen zum Titel oder zur Autorenadresse) werden kostenfrei gedruckt; für Fußnoten auf den späteren Seiten aus dem laufenden Text heraus müssen wir den Autoren jeweils Euro 5,00 pro Fußnote für unnötigen Bearbeitungsaufwand beim Layouten in Rechnung stellen. 

Die Redaktion wird deswegen jeweils immer zuerst versuchen, solche Fußnoten im Fließtext sinnvoll unterzubringen.


    • Warum werden wissenschaftliche Manuskripte überhaupt begutachtet?
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Alle zum Abdruck in den NEVA eingereichten Texte werden zuerst innerhalb der Redaktion auf korrekte Form sowie inhaltliche Fehler geprüft. Die zusätzliche Begutachtung durch einen bis mehrere — in der Regel anonyme(n) — externe(n) Fachgutachter behalten wir uns ausdrücklich vor. Wir streben an, daß möglichst alle eingereichten Manuskripte (zumindest diejenigen, die aus sich selbst heraus einen Anspruch auf Wissenschaftlichkeit erheben) vor der Annahme auch extern begutachtet werden.

Das kritische Durchlesen von eingereichten Manuskripten für Fachzeitschriften durch qualifizierte Fachleute mit nachfolgender Überarbeitung durch den Autor vor der Drucklegung verbessert die Qualität jedes Manuskriptes. Solche Vorabkritik findet (und vermeidet damit) die meisten logischen oder inhaltlichen Fehler (insbesondere die, die sich durch „Betriebsblindheit“ des Autors unbeabsichtigt einschleichen), verhütet für Außenstehende durch Insiderjargon schwer verständliche Textpassagen, kann unter Umständen durch Hinweise auf fehlende Informationen und nicht berücksichtigte Publikationen wichtige Ergänzungen bringen und so weiter. Man nimmt damit die Kritik der breiten Öffentlichkeit nach der Publikation vorweg und vermeidet oft peinliche Pannen — ist eine Arbeit erst mal gedruckt, kann man Fehler nicht mehr korrigieren. Nicht umsonst sind deswegen Begutachtungsverfahren bei allen professionellen Fachzeitschriften üblich.

Wir berücksichtigen bei der Begutachtung der eingereichten Manuskripte die Zielvorstellungen des Autors und beurteilen etwa eine systematische Monografie eines wissenschaftlich arbeitenden Autors nach anderen, strengeren Maßstäben als beispielsweise einen Reisebericht eines Laien, der in erster Linie als Erlebniserzählung gedacht ist.

Die Redaktion ist mit größtmöglicher Sorgfalt bemüht, objektiv fehlerhafte Angaben vor dem Druck auszuschließen, kann aber einzelne Fehlbeurteilungen natürlich nicht ausschließen (die Schriftleitung oder der externe Gutachter ist jeweils auch nur ein Mensch und oft genug beruflich gestreßt, so daß ihm Fehler entgehen können ...).
Die Autoren bleiben deswegen grundsätzlich für den Inhalt ihrer Beiträge weiterhin allein verantwortlich.

Über die Annahme von Manuskripten zum Druck und eventuelle Änderungsauflagen davor entscheidet ausschließlich die Redaktion (in Routinefällen der Schriftleiter allein) nach der Begutachtung frei und unabhängig und unter Ausschluß des Rechtswegs.


    • Schriften und Sonderzeichenvereinbarungen
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    • Bestimmungsschlüssel
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    • Einheiten und Datumsangaben
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    • Material- und Fundortlisten
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    • Korrekturen oder Nachträge?
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Korrekturen erfolgen durch den Autor auf Korrekturfahnen, siehe weiter hinten. Korrekturen betreffen Fehler an bereits zu Anfang eingereichtem vorhandenem Text.

Wenn aber eine Textpassage im eingereichten Manuskript ursprünglich nicht vorhanden ist, jedoch später gedruckt werden soll (oder auch eine vorhandene Textpassage vor dem Druck grundlegend und in großem Umfang umgeändert werden soll), handelt es sich um einen Nachtrag (keine Korrektur!). Dazu ist aus gegebenem Anlaß Folgendes grundsätzlich anzumerken:

Als grundlegende Einleitung dazu ein Zitat aus dem Kapitel „Wie sollen Manuskripte aussehen?“ (gekürzt):
„Manuskripte müssen beim Einreichen stets fertig ausgearbeitet und komplett sein ... Nachträge verzögern in der Regel nur den Druck und verursachen der Redaktion unnötige Arbeit, deswegen sind sie zu vermeiden.“

Sollten in Ausnahmefällen(!) doch einmal Nachträge notwendig werden, so sind die folgenden Gesichtspunkte zu beachten:

(1) Wie gesagt: Grundsätzlich müssen Manuskripte beim Einreichen vollständig und komplett sein. Fehlende Daten, die zwar als solche bekannt sind, die aber im Detail noch nicht vorliegen und nachgereicht werden sollen, sollte es deswegen eigentlich nicht geben; wenn doch, so ist zumindest von vornherein ein möglichst auffälliger (farbiger) Platzhalter dafür einzubauen.
Muster: „und weitere XXX Paratypen (DATEN FOLGEN) aus der coll. Meier“.

(2) Sollten die Autoren aus wichtigen Gründen (neue Ausbeuten, neue Literatur etc. nach dem Einreichen eines Manuskriptes erst erhalten) doch einmal Nachträge zu einem noch nicht gedruckten Manuskript hinzuzufügen wünschen, so müssen diese Nachträge in schriftlicher Form auf der Korrekturfahne (die nötigenfalls vom Autor noch einmal bei der Redaktion anzufordern ist, wenn sie schon zurückgeschickt wurde!) vermerkt werden.

(3) Alle Korrekturen und Nachträge müssen stets auf genau einer Korrekturfahne handschriftlich (aber gut lesbar) vermerkt sein; E-Mails dürfen nur als Ergänzung (um längere Textabschnitte direkt in den Manuskriptfile einkopieren zu können) parallel zu einer Korrekturfahne geschickt werden.
Keine größeren Korrekturen oder Ergänzungen nur per E-Mail (außer aus dem Ausland zur Vermeidung langer Postwege)!
Es muß in diesem Zusammenhang insbesondere vermieden werden, daß es „Mosaikkorrekturen“ gibt (also verschiedene Teilkorrekturen oder gar verschiedene Varianten derselben Korrektur in verschiedenen E-Mails oder dergleichen), die von der Redaktion mühsam aus verschiedenen Quellen zusammengestückelt werden müssen.
Der Autor hat bei allen Nachträgen die Pflicht, sich auch selbst um die Kontrolle zu bemühen, daß seine Nachträge richtig eingearbeitet werden. Die Redaktion kann insbesondere bei problematischen, weil komplizierten, Mosaikkorrekturen keine Gewähr für die Abwesenheit von unabsichtlichen Fehlern übernehmen!

(4) Wenn ein größerer Nachtrag zu einem sonst in der Bearbeitung abgeschlossenen Manuskript erfolgt, werden zukünftig noch ein weiteres Mal Korrekturfahnen verschickt, um die Schriftleitung soweit wie möglich von der Verantwortung für Pannen im Druck freizustellen. Das betreffende Manuskript ist während der erneuten Korrekturphase „aus dem Rennen“ und muß deswegen unter Umständen sogar in das nächstfolgende Heft zurückgestellt werden.
Erst wenn der Autor Imprimatur für die geänderte Version erteilt, wird der Beitrag zur nächsten Möglichkeit in Druck gegeben.

(5) Unter Umständen (insbesondere bei vermeidbaren Nachträgen oder besonders späten, nicht vorher angekündigten Nachträgen, wenn der Text schon fertig für den Druck gelayoutet ist) muß sich die Redaktion vorbehalten, den Autoren anfällige Arbeitskosten für unnötigen doppelten Arbeitsaufwand in Rechnung zu stellen (Größenordnung: Euro 7,70 pro durch die Änderung umlaufend veränderte Druckseite bei nur redaktionell bearbeiteten Seiten, Euro 12,80 pro Seite bei redaktionell bearbeiteten und bereits gelayouteten Seiten, Euro 15,40 pro Seite bei größeren Tabellen).


    • Korrekturfahnen
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Die Artikel werden den Autoren vor der Drucklegung in der Regel als .pdf-File per E-Mail (oder auch als .rtf-File per E-Mail oder auch [nur innerhalb Deutschlands] noch als Papierausdruck per Normalpost) zur Korrektur zugesandt. Bei mehreren Autoren derselben Arbeit erhält üblicherweise nur der Autor, von dem das Manuskript eingereicht wurde, die Korrekturfahnen. Wenn weitere Autoren Korrekturfahnen lesen möchten, muß dies beim Einreichen des Manuskripts angegeben werden. Dabei entstehende zusätzliche Portokosten bei Postversand müssen jedoch unter Umständen (insbesondere bei überseeischen Autoren) den Autoren in Rechnung gestellt werden.

In solchen Fällen wird darum gebeten, daß die Autoren sich untereinander absprechen und die Redaktion auf jeden Fall nur genau eine einzige Version von Korrekturfahnen zugeschickt bekommt!

Wir weisen darauf hin, daß der Postversand von Korrekturfahnen in andere, insbesondere überseeische Länder oft viel Zeit in Anspruch nimmt! In diesem Fall sollten unbedingt nur elektronische Kommunikationsmittel (E-Mail) eingesetzt werden; falls das technisch nicht möglich ist, bevorzugen wir, Korrekturfiles oder notfalls Korrekturfahnen an in Deutschland oder Mitteleuropa wohnende Koautoren zu schicken, und bitten die beteiligten Autoren, dies intern organisatorisch so zu regeln, daß Zeitverluste vermieden werden.

Größere, insbesondere unnötige oder rein stilistische Textänderungen (Abweichungen vom ursprünglichen Manuskript; siehe dazu oben den Abschnitt „Korrekturen oder Nachträge?“) bei der Korrektur werden den Autoren gegebenenfalls in Rechnung gestellt (siehe oben).

Redaktionelle Eingriffe in das Manuskript müssen bei dieser Korrekturlesung geprüft und nötigenfalls geändert werden; nachträgliche Änderungswünsche und Reklamationen (insbesondere nach dem Druck!) können nicht berücksichtigt werden.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß Autorenkorrekturen, die nicht mit den hier dargestellten Regeln und Normen der NEVA oder dem Duden (von 1991) übereinstimmen oder die inhaltlich-formal unsinnig oder objektiv unrichtig sind, nicht ausgeführt werden können.
 
Bei Korrekturfahnen und Korrekturfiles sind die Abbildungen aus technischen Gründen im Regelfall noch nicht im Text integriert; in Korrekturfiles können Abildungen auch gelegentlich in geringerer als Druckauflösung (wegen der Gesamtgröße von E-Mails!) mitgeliefert werden. Sofern vom Autor die Bilder unseren Regeln gemäß rückseitig beschriftet und mit den Abbildungsziffern versehen eingereicht wurden, ist das aber auch eigentlich keine potentielle Fehlerquelle. Digital eingereichte Abbildungen müssen entsprechend eindeutig und zweifelsfrei benannt sein.

Außerdem sind die Korrekturfahnen noch nicht im endgültigen Layout gehalten und geben damit nicht den späteren Seitenumbruch wieder. Das Layouten (Seitenumbruch mit dem Einbau der Abbildungen) erfolgt erst unmittelbar vor Drucklegung (insbesondere wegen der Plazierung von Farbtafeln auf den Druckbögen!), und deshalb können die Artikel dann auch in der Regel aus Zeitgründen  nicht mehr zur Korrektur verschickt werden.

Korrekturfahnen müssen vom Autor schnellstmöglich (in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen) bearbeitet und zurückgeschickt werden. Später eintreffende Korrekturen können unter Umständen nicht mehr berücksichtigt werden.
 
Bei Zeitengpässen: Wenn es ausnahmsweise(!) zeitlich „eng“ wird, kann man kleine(!) Korrekturen auch per E-Mail an die Redaktion 
()schicken unter Angabe von Seite und Absatz und Zeile — siehe dazu aber das Kapitel „Korrekturen oder Nachträge?“; in diesem Fall werden in der Regel (außer bei Bagatellkorrekturen) zur Sicherheit ein weiteres Mal Korrekturfahnen verschickt. 

Bitte beachten: Korrekturfahnen können nicht per Fax zugesandt werden!


    • Bearbeitungszeit, Druckgestaltung und Layout
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Wir versuchen, eingehende Manuskripte möglichst zügig zu veröffentlichen. In Abhängigkeit von dem Begutachtungs- und  Bearbeitungsaufwand für jeden einzelnen Artikel und von der Gesamtzahl der eingereichten Manuskripte sowie der Gesamtarbeitsbelastung der Redaktionsmitglieder (die Redaktionsarbeit findet stets in der Freizeit außerhalb des Berufs statt, die Mitglieder des Redaktionskomitees arbeiten ehrenamtlich!) können sich jedoch teilweise längere Bearbeitungsfristen ergeben. Wir geben zur Information bei abgedruckten Artikeln (am Ende hinter dem Literaturverzeichnis) das ursprüngliche Einreichungs- sowie das Annahmedatum nach einer größeren Revision und/oder das Datum des letzten Nachtrags an.

Arbeiten mit taxonomischen Änderungen, insbesondere Neubeschreibungen, werden in der Regel bevorzugt redaktionell bearbeitet und können die Drucklegung anderer, weniger eiliger Arbeiten verzögern.
Diese Regelung steht in Übereinkunft mit dem aktuellen Code (ICZN 1999, siehe unten).

Folgende Punkte verzögern erfahrungsgemäß immer die Drucklegung und sollten von den Autoren deswegen konsequent im Vorfeld vermieden werden:

Auch technische Fakten beeinflussen die Bearbeitungsgeschwindigkeit:
Umfang und Format bei der Einreichung
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Es gibt folgende Arten von Beiträgen in den NEVA: Diese beiden Kategorien stellen die wissenschaftlichen Beiträge der Zeitschrift NEVA dar und sollten jeweils noch unpublizierte Reise- oder Zuchtberichte, morphologische, faunistische, ökologische oder systematische Bearbeitungen, methodische Arbeiten oder andere Originalarbeiten aus der Entomologie beinhalten.

Weiter gibt es noch Die vorliegenden Autorenrichtlinien beziehen sich in erster Linie auf die wissenschaftlichen Beiträge, also Originalbeiträge und Entomologische Notizen, Hessenfauna-Beiträge und die anderen kleinen wissenschaftlichen Meldungen; bei allen nichtwissenschaftlichen Beiträgen (Punkte C. und D.) behält sich die Redaktion weiter reichende redaktionelle Eingriffe vor.


    • Manuskripteinreichung digital
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Grundsätzlich:
Der Text muß stets digital eingereicht werden — wir haben keine Möglichkeiten mehr, etwas setzen zu lassen. 
Auch Abbildungsvorlagen sollten aus finanziellen Gründen unbedingt, sofern hinreichende Qualität und Kompatibilität mit unserer Ausrüstung sichergestellt ist, digital eingereicht werden; wir akzeptieren nur im Notfall (und zunehmend ungern!) allerdings auch noch „klassische“ Papiervorlagen oder Dias — weil uns das deutlich teurer kommt. — Siehe dazu weiter unten.

Im einzelnen:

Manuskripte (Texte) müssen in elektronischer Form (per E-Mail-Anhang1 oder auf 3½-Zoll-Diskette 1,4 MB, CD-ROM oder DVD; in jedem Fall virenfrei!) sowie als ein vollständiger, mit der elektronischen Version identischer Textausdruck einschließlich der Abbildungsvorlagen (Originale oder gute Reproduktionen oder digitale Files) eingereicht werden. Wir akzeptieren nur ausschließlich PC-lesbare Disketten oder CDs/DVDs unter DOS/Windows mit Textfiles in folgenden Formaten: ASCII oder MS-Word for Windows 6.0–2000 oder dazu voll kompatibel.
Keine Atari- oder Apple/Macintosh-Formate! Keine XML-Texte, keine sonstigen hier nicht ausdrücklich erlaubten Textformate!
Fußnote:
1: Zum Thema E-Mail-Anhang bitte folgende Punkte beachten:
1. E-Mail-Anhänge sollten nicht zu groß sein! Eine E-Mail mit Anhang sollte möglichst nicht mehr als 8 MB groß sein. Deswegen: 
— Keine vormontierten Tafeln versenden, sondern nur Einzelbilder. Wir behalten uns die Tafelmontage in der Regel sowieso selbst vor.
— Einzelbilder (oder nach Vereinbarung vormontierte Tafeln), die mehr als 3–5 MB groß sind, sollten grundsätzlich nur auf CD oder DVD verschickt werden.
2. Bilder möglichst genau in der Größe und Auflösung schicken, die auch für den Druck wirklich benötigt wird! Denn:
— Zu klein angelieferte Vorlagen (notwendige Auflösung und Größe sind geringer als in den NEVA-Vorgaben vorgeschrieben) können nicht gedruckt werden, weil wir fehlende Bildinformationen nicht aus dem Nichts heraus durch „Aufblasen“ einer zu kleinen Abbildung erzeugen können; diese Bilder werden stets unscharf und qualitativ schlecht sein und sind für den Druck nicht geeignet!
— Zu groß angelieferte Bilder (mehr als die notwendige Auflösung und Größe) können zwar ohne größeren Qualitätsverlust verkleinert werden; sie nehmen aber für den E-Mail-Versand zuviel Platz weg! Zu große Vorlagen auf einer CD oder DVD sind tolerabel, nicht aber für den E-Mail-Versand.

Hinweis: Wir haben inzwischen keine 5¼-Zoll-Floppydisklaufwerke und keine Zip-100-MB-Laufwerke mehr zur Verfügung und können keine solchen Datenträger mehr lesen!

Wir bitten darum, uns auf Disketten nach Möglichkeit unformatierte ASCII-Texte oder nur minimal formatierte WinWord-Files einzuschicken, jeweils begleitet von Ausdrucken des Textes mit den gewünschten Sonderzeichen. Da sämtliche Texte mit spezifischen Apollo-Formaten und -Schriften gestaltet werden, stören andere Formatierungen nur und müssen in einem zusätzlichen, unnötigen Arbeitsschritt gelöscht werden.

Für digital eingereichte Abbildungen siehe weiter unten.


    • Elektronische Kompatibilitätsprobleme
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Grundsätzliches für Textfiles:
Manuskripteinreichung nur in PC-lesbaren Formaten wie hier im Detail vorgegeben!
Keine Atari- oder Apple/Macintosh-Formate oder andere Exoten!
Keine Textverarbeitungsformate, die zu MS-WinWord bis Version 2000 inkompatibel sind!
Keine .pdf-Files oder HTML-, XML- oder Internet-üblichen Formate!
Insbesondere keine Abbildungsmontagen oder Grafiken im Microsoft-PowerPoint-Format (.ppt)!
Wegen der Notwendigkeit, Manuskripte immer auch von Autoren mit älteren Rechnersystemen akzeptieren können zu müssen, und weil Abwärtskompatibilität neuerer Programme zwar wesentlich häufiger als Aufwärtskompatibilität älterer Programme ist, aber eben doch nicht immer paßt, können wir nicht ständig auf die allerneuesten Programmversionen umsteigen. Nicht jeder Entomologe ist ein Computer-Freak.

Bitte schicken Sie uns also die Texte und Illustrationen abgespeichert nur unter genau den hier angegebenen Software-Versionen (oder dazu voll kompatibel) zu und nicht etwa in der allerneuesten, gerade erst auf den Markt gekommenen Version!

Grundsätzlich gilt, daß beim Auftreten von Kompatibilitätsproblemen bei elektronisch gespeicherten Dateien (Textfiles, Abbildungsdateien etc.) ausschließlich der Autor (in Absprache mit der Redaktion) dafür verantwortlich ist, daß die Schriftleitung eine von ihr les- und im weiteren Verlauf technisch benutzbare Version erhält.
 
Die Redaktion kann sich nicht darum kümmern, irgendwelche Exotenformate zu konvertieren; dazu haben wir weder die Zeit noch das notwendige technische Know-how, noch die Ausrüstung (Weich- wie Hartwaren).
Wir können auch nicht ständig „auf der Spitze des digitalen Fortschritts“ mitreiten und alle halbe Jahre die Software komplett runderneuern; wer sollte das bezahlen? — Bitte befolgen Sie deswegen stets die hier angegebenen Anweisungen und verwenden Sie keine dazu inkompatiblen Formate!


    • Was ist, wenn ich keinen Computer habe?
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Eigentlich dürfte das ja inzwischen die Ausnahme sein, daß niemand in der Familie oder im Freundeskreis einen PC hat. Aber wenn es trotzdem einmal vorkommt:

Wenn Sie keinen Computer zur Verfügung haben, so können Sie Ihr Manuskript auch ausnahmsweise(!) einmal als eine scanfähige maschinenschriftliche Vorlage einreichen.
(Achtung: definitiv keine handschriftlichen Manuskripte!)

Dabei müssen Sie unbedingt folgende Vorgaben einhalten:

Wenn der Scanner und die Schrifterkennungssoftware mit dem Manuskript nicht zu einem für die Redaktion brauchbaren Ergebnis (also möglichst fehlerfrei!) kommen, können wir das Manuskript so nicht annehmen und müssen den Autor bitten, den Text auf seine Kosten auf einem PC schreiben zu lassen und uns digital abgespeichert auf Diskette gemäß den obigen Spezifikationen einzureichen.
Selbst wenn man persönlich keinen PC besitzt, gibt es heutzutage im Bekannten- oder Verwandtenkreis mit Sicherheit Leute, die einem dabei weiterhelfen können.
    • Das neue Format der NEVA seit 2000
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Mit Band 21 (2000) änderte sich das Format der NEVA: Wir kehrten zurück zu den Anfängen und stiegen wieder um auf das Druckformat A4. Mit diesem Schritt stehen wir in einer Reihe mit diversen anderen Zeitschriften.

Das größere Papierformat mit zweispaltigem Textsatz erlaubt eine weitaus flexiblere Gestaltung der Abbildungen; querformatige Illustrationen müssen nicht mehr seitlich gekippt gedruckt werden, das Kopfdrehen oder Heftdrehen beim Betrachten der Abbildungen fällt weg. Darüber hinaus sind Farbtafeln auf einer größeren Fläche auch optisch wesentlich ansprechender darzustellen.

Die Autoren sollten sich aber möglichst davor hüten, diesen Vorteil dadurch wieder zunichte zu machen, indem sie zu viele Bilder auf eine Seite zu packen versuchen. Die Redaktion muß sich die Ablehnung von mißgestalteten, weil überladenen, (insbesondere Farb-)Tafeln vorbehalten!

Es wird unter dem neuen Format grundsätzlich keine Tafeln, Karten oder andere Abbildungen mehr geben, für deren Betrachten das Heft um 90° gedreht werden muß; breite Querformatabbildungen werden so weit verkleinert, bis ihre Breite im Druck der normalen Textsatzbreite (18 cm) entspricht. Die Autoren müssen dies bei der Gestaltung ihrer Vorlagen beachten.


Abbildungen — digital eingereichte Vorlagen (das aktuelle Standardverfahren!)
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Allgemeines zu digitalen Vorlagen
 
Grundsätzlich:
Wir bevorzugen aus Kostengründen unbedingt digital angelieferte Abbildungsvorlagen nach den hier angegebenen Spezifikationen. (Zum Thema Papiervorlagen siehe unten.)
Jedoch gibt es dabei viele Fehlermöglichkeiten, und die Autoren sind angehalten, die folgenden Anmerkungen sorgfältig zu lesen und zu beachten!
Alle Bildfiles müssen stets als separate Files in vom Programm Photoshop (bis Version CS 2) lesbaren Bilddateiformaten in hinreichender Auflösung angeliefert werden! 
Also: Keine WinWord- oder PowerPoint-Files mit Abbildungsmontagen, keine unüblichen Dateiformate, keine Bilder in unzureichender Bildschirmauflösung und so weiter!
Wichtig: Keine Bilder in Word-Texte einbauen! Bilder müssen stets separat vom Text in eigenen, verarbeitbaren Bildformaten abgespeichert werden!

In den „Nachrichten des Entomologischen Vereins Apollo“ können grundsätzlich auch reich illustrierte Beiträge veröffentlicht werden. Jedoch muß stets so viel Text vorhanden sein, daß die Abbildungen darin noch gut eingebettet werden können. Die Redaktion allein entscheidet im Zweifelsfall über die Annahme von strittigen Abbildungen beziehungsweise stellt gestalterische oder inhaltliche Auflagen zur Annahme reich bebilderter Texte.

Einfarbig schwarze Strichzeichnungen oder Schwarzweiß-Halbtonreproduktionen von Schwarzweiß- oder Farbvorlagen (Papierbilder) werden für den Autor kostenfrei gedruckt, sofern die Vorlagengröße und technischen Vorgaben (siehe unten!) eingehalten wurden.
Diavorlagen oder Negative sollten am besten gleich in Druckqualität digitalisiert angeliefert werden (nur noch in Ausnahmefällen in Form von hochwertigen Papierabzügen)! Das Scannen pro Bild ist teuer, und bei Vorlage von Einzelbildern [Dia oder Negativ] zur Montage von Tafeln summiert sich das professionelle [= qualitativ hochwertige und drucktaugliche] Scannen so hoch, daß wir die entsprechenden Kosten an die Autoren weiterreichen müssen.
Grundsätzlich gilt immer: Von schlechten Vorlagen kann es natürlich keine guten Tafeldrucke geben!
Wer beispielsweise gedruckte (und damit gerasterte) Papiervorlagen oder generell Vorlagen mit gerasterten Flächen neu einscannt, muß (teilweise auch beim digitalen Verändern der Größe) automatisch mit Moiré-Effekten rechnen — eine drucktechnische Trivialität, die die Qualität für den erneuten Abdruck stark verringert.
Die Redaktion kann in solchen Fällen nicht stundenlang und pixelweise die Bilder wieder hinbiegen, und wenn es die Druckfirma macht, wird es unbezahlbar; Facharbeiterstunden sind in der freien Wirtschaft teuer. 
Wir können zu schlechte Vorlagen für den Druck deswegen jederzeit ablehnen (und in dessen Folge auch ein ganzes Manuskript).
Deswegen werden selbstverständlich auch Reklamationen bei solchen im Druck etwas „verkorksten“ Abbildungen nicht anerkannt, insbesondere wenn der Autor trotz Aufforderung keine besseren, unseren Richtlinien entsprechenden Vorlagen anliefern konnte oder wollte.

Alle Abbildungen (bis auf kleine Textgrafiken, die innerhalb von WinWord oder von Excel erzeugt wurden und im Textfile beziehungsweise als separater Excel-File [keine Excel-Grafiken in WinWord einbetten!] abgespeichert sind, siehe unten) sollten in Druckqualität fertig digitalisiert als jeweils separate Bildfiles (als .tif, .jpg [.jpg NICHT bei Strichzeichnungen!], .psd oder in ähnlichen, allgemein lesbaren Formaten) zur elektronischen Weiterbearbeitung eingereicht werden — bitte nur noch im Notfall als (fotografische oder zeichnerische oder Laserdrucker-)Originale (oder reproduzierfähige, qualitativ hochwertige Abzüge oder Fotokopien).

Grundsätzlich: Zwischen den verschiedenen digitalen Normen, Abbildungen abzuspeichern, gibt es heute immer noch viele Inkompatibilitäten, deswegen können wir digitale Bildvorlagen nicht in jedem Einzelfall pauschal akzeptieren; jedoch sind sowohl bei SW-Abbildungen wie auch bei Farbvorlagen elektronisch-digitale Verfahren durchaus möglich (siehe auch unten), und wenn die Qualitäts- und Kompatibilitätsprobleme im Einzelfall ausgeräumt sind, sind solche Digitalvorlagen auch wegen der geringeren Kosten eindeutig vorzuziehen.

Alle Abbildungen (Strichzeichnungen, schwarzweiße oder farbige Einzelabbildungen beziehungsweise Tafeln) sollen unter Berücksichtigung der übrigen Vorgaben (insbesondere bezüglich des jeweils verarbeitbaren Maximalformats) grundsätzlich vom Autor als druckfertige Vorlagen vorbereitet werden! Die Redaktion kann hier nicht die Aufgaben des Autors übernehmen. Nur die Zusammenstellung von Farbtafeln aus digitalen Einzelbildvorlagen behalten wir uns vor, sofern der Autor nicht absolut professionell nach unseren Standards arbeitet.

Alle Abbildungen realer Objekte (Zeichnungen und Halbtonbilder in S/W oder Farbe) sollten, wann immer möglich, mit einem Maßstab im Bild oder einer Größenangabe („Vorderflügellänge xxx mm“ oder so ähnlich) in der Legende oder im Text versehen werden.

Für einen Maßstab bitte bei Papierabzügen stets nur echte Tusche (lösungsmittelfeste Farbstoffe wegen Fixierspray, siehe nächster Absatz!) benutzen!
Alle Papierbildbeschriftungen (Rubbelbuchstaben, Tusche etc.) bitte mit Fixativspray fixieren, um Verschiebungen von Buchstaben, Verlust von Zeichen oder Verschmierungen zu vermeiden!
Es soll in jedem Fall bei Insektenimagines nur die Vorderflügellänge und nicht die Spannweite angegeben werden, gemessen in gerader Linie von der Flügelwurzel zum Apex. Dies deswegen, weil die Spannweite abhängt von der jeweiligen Präparation des Objektes, während die Flügellänge eine unveränderliche Eigenschaft jedes unbeschädigten Individuums ist.

Die Angabe eines Vergrößerungsfaktors („× 3,5“) ist wegen der drucktechnisch meist notwendigen Verkleinerung der Vorlage völlig zwecklos und im Regelfall deswegen grundsätzlich zu vermeiden.

Wichtig: Die Bildlegenden gehören technisch nicht zu den Bildern, sondern zum Text und müssen am Ende des Textfiles abgespeichert sein.


Generelle Anweisungen für digital eingereichte Abbildungen (= das Standardverfahren!)
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Technische Voraussetzungen für digitale Abbildungsvorlagen:

Um qualitativ für den Druck geeignete Vorlagen in der richtigen Auflösung einreichen zu können, muß an das digitale Einscannen und an die Bildbearbeitung mit Hilfe von entsprechender Software (empfohlen: Photoshop, siehe auch hier) ein gewisser Mindestmaßstab angelegt werden.
Im Zweifelsfall bitte bei der Redaktion vorher zurückfragen!

Es muß dabei grundsätzlich unterschieden werden zwischen

Halbtonbilder benötigen für den Druck nur eine Auflösung von 120 Pixel/cm (das entspricht etwa 305 dpi).
Strichzeichnungen müssen eine mindestens doppelt so hohe Auflösung von 240 Pixel/cm (entspricht etwa 610 dpi) haben; mehr als 320 Pixel/cm ist dann wieder zuviel und muß von uns verkleinert werden.

Dabei bezieht sich diese Mindestauflösung immer auf die tatsächliche Druckgröße!

Die Druckstandardgrößen der NEVA sind wie folgt:

Alle einzureichenden Abbildungsvorlagen (digitale Fotos, Scans von Papier-, Negativ- oder Diavorlagen, direkt eingescannte Vorlagen etc.) müssen vom Autor möglichst gleich auf dieses Format gebracht werden; dabei sollte auch leere, nichtssagende Bildinformation (leere Hintergründer etc.) gleich möglichst umfassend weggeschnitten werden. Die Vorlagen dürfen notfalls etwas größer sein; sie dürfen aber niemals kleiner sein, weil wir fehlende Bildinformationen nicht aus dem Nichts heraus durch „Aufblasen“ einer zu kleinen Abbildung erzeugen können; diese Bilder werden stets unscharf und qualitativ schlecht sein und sind für den Druck nicht geeignet!

Im übrigen sollte auch stets auf höchstmögliche Qualität und Schärfe und Farbtreue der Vorlagen geachtet werden — aus schlechten Vorlagen lassen sich keine guten Tafeln zusammenstellen!
Die Redaktion behält sich das Recht vor, zu schlechte Vorlagen als für den Druck ungeeignet abzulehnen (und damit gegebenenfalls das Manuskript insgesamt). Die letzte Entscheidung darüber liegt beim Layout-Redakteur.

Die Einreichung von digitalen Abbildungsvorlagen sollte bevorzugt in Form von Einzelbildern erfolgen; die Montage zu Tafeln behalten wir uns selbst vor. Ausnahmen davon nur in vorheriger Absprache mit der Redaktion und unter professioneller Arbeitsweise und Einhaltung aller unserer Vorgaben.
Dies (= das Vorliegen der Abbildungen als [kleinere!] Einzelbildfiles, nicht als vormontierte Tafeln!) erleichtert auch das Einsenden von Abbildungsvorlagen per E-Mail-Anhang (siehe auch hier).



Kurzhinweise für „Profis“ im Umgang mit Scannern und Photoshop-Software

Wer über eine digitale Kamera oder einen hochwertigen[!] Scanner verfügt und sich im Umgang mit der Bildbearbeitungssoftware Photoshop (bis Version CS 2) von Adobe hinreichend auskennt, kann Farbtafeln gemäß den folgenden Anweisungen selbst zusammenbauen:
 
Größe:
(= endgültige Druckgröße)
zweispaltig 180 mm breit × maximal 260 mm hoch, ideal in der Höhe etwas kürzer, so daß die Legende genau darunter paßt.
(Einspaltiges Bild: 87,5 mm breit.)
Ausrichtung: nur Hochformat (engl.: Portrait).
Auflösung: mindestens 120 Pixel/cm (= 305 dpi), bezogen auf die endgültige Druckgröße, bei Farb- und SW-Halbtonvorlagen,
mindestens 240 Pixel/cm (= 610 dpi) [besser noch mehr!], bezogen auf die endgültige Druckgröße, bei SW-Strichvorlagen.
Dateiformat: am besten .psd (ideal in Ebenen), auch .tif oder .jpg (nur hohe Qualität!). Jpeg nicht bei Strichzeichnungen verwenden!

Bei Montage mehrerer Bilder:
Einzelbilder: jeweils in getrennten Ebenen, am besten nur mit den Masken-Funktionen beschneiden.
Text: nicht in das Bild einarbeiten! Beschriftungen nur formatierbar in jeweils einer eigenen Ebene.
Linien zwischen
Einzelbildern:
10 Pixel breit (bei 120 Pixel/cm), weiß, jeweils in eigener Ebene.

Ich übernehme keine Garantie für Farb- und Detailtreue. Mittelmäßige Scans ergeben auch nur eine mittelmäßige Farbtafel. Verpatzte Bildbearbeitung kann nur ein Top-Profi — der ich nicht bin — wieder etwas zurechtbiegen.

Dr. Wolfgang Eckweiler


    • Weitere elektronische Kompatibilitätsprobleme
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Wenn Abbildungen elektronisch angeliefert werden, sind Bilder und Text stets getrennt als separate Dateien (Bildunterschriften gehören zum Text, nicht zu den Bildern!) abzuspeichern, mit Ausnahme bestimmter kleiner, textintegrierter Tabellen. Die Integration von Abbildungen (Fotos, größeren Grafiken) in den WinWord-Textfile gibt zu oft Probleme, etwa wenn andere Versionen der Textverarbeitung benutzt werden; es ist außerdem ein großes Problem, solche integrierten Bildfiles zur Weiterverarbeitung ohne Verluste an Auflösung und Schärfe wieder zurückzugewinnen als separate Files.

Bitte schicken Sie alle Abbildungen also stets als separate Dateien mit!
Vermeiden Sie dabei bitte unbedingt MS-PowerPoint-Abbildungsdateien; diese sind in der Regel nicht hinreichend kompatibel und bereiten bei der Druckvorlagenerstellung große Probleme! Solche Abbildungen können (wenn überhaupt ...) nur ausgedruckt werden und müssen dann neu eingescannt werden; dabei geht viel von der Qualität verloren.

Auch keine Excel-Grafiken und -Tabellen in WinWord-Textfiles integrieren; auch solche Dateien stets nur separat (aber einschließlich der zugrundeliegenden Tabellenwerte!) anliefern!

Abbildungen (insbesondere farbige) in elektronischer Form bereiten heute gelegentlich noch Kompatibilitätsprobleme (zum Beispiel allein schon weil Druckereien meist mit Macintosh-Rechnern und teuer kalibrierten Bildschirmen arbeiten, während wir ausschließlich Windows-PCs und unkalibrierte Monitore verwenden), die — wenn sie denn auftreten — nur mit viel Erfahrung und manchmal sehr kostenaufwendigem manuellem Nachbearbeiten durch Fachleute (die wir nicht sind) ausgeräumt werden können.
Deswegen bitten wir unbedingt um die Beachtung der dargestellten Vorgaben!

Schwarzweißvorlagen als .jpg- oder .tif- oder .pdd/.psd-File (etc.; alle Formate, die von Adobe Photoshop CS 2 [deutsch] gelesen werden können) mit

hinreichender Auflösung (genau 120 Pixel/cm = 305 dpi, jeweils bezogen auf die endgültige Druckgröße, für Halbtonvorlagen und mindestens [besser mehr!] 240 Pixel/cm = 610 dpi für Strichvorlagen) — ein solches Halbtonbild mit 120 Pixel/cm hat für zweispaltige Abbildungen deswegen genau 2160 Pixel Breite, für einspaltige genau 1050 Pixel Breite —, und auch

hinreichender Qualität und Grundschärfe (technisch saubere, optisch scharfe, hochaufgelöste Scans!)
(also beispielweise keinesfalls ein „Hochrechnen“ oder „Aufblasen“ eines unscharfen, schlecht aufgelösten Bildes [zum Beispiel .gif oder kleines .jpg], das vorgesehen war zur Verwendung im Internet und nur 72 dpi Bildschirmauflösung hat! Solche „aufgeblasenen“ Bilder sind immer unscharf, weil hierbei nichtvorhandene Information aus dem Nichts heraus neu berechnet wird!)

können jederzeit angenommen werden.

In jedem Fall sollen solche Absichten von Autoren mit der Redaktion (E-Mail an die Schriftleitung der NEVA unter der Adresse: ) wegen möglicher Detailfragen abgesprochen werden.

In Zweifelsfällen entscheidet stets die Redaktion über die Akzeptanz elektronischer Abbildungsvorlagen.

Es sollte bei professionellem Arbeiten des Autors möglich sein, daß eingereichte SW- und Farbbildvorlagen in digitaler Form gemäß den Maßgaben der Autorenrichtlinien (und gegebenenfalls in direkter Absprache mit dem Layout-Redakteur W. Eckweiler, ) bereits so weit vorbereitet sind, daß sie druckfertig sind (zum Beispiel die Montage von Einzelbildern zu Tafeln könnten abgeschlossen sein) und sie nicht noch größer redaktionell nachbearbeitet werden müssen (mit Ausnahme der Bildbeschriftung, die wir uns ausdrücklich selbst vorbehalten möchten, weil wir dabei unsere Standardschriften und Formate benutzen wollen). Wenn dies nicht möglich ist, können wir die Bildbearbeitung auch redaktionsintern übernehmen (in diesem Fall Rohscans einreichen, jedoch bitte in jedem Fall schon den Maßstab größenrichtig integrieren!); dadurch kann sich jedoch unter Umständen die redaktionelle Bearbeitungszeit verlängern.


Hinweise für die Einreichung von klassischen Papiervorlagen (bitte bevorzugt digital einreichen, siehe Standardverfahren!):

  • Jede Abbildungsvorlage auf Papier muß, unabhängig von der Bildbeschriftung, beim Einreichen auf der Rückseite oder oben (außerhalb des Bildes) mit dem Namen des/der Autors/-en, dem abgekürzten Titel der Arbeit und der jeweiligen Abbildungsnummer beschriftet sein!
  • Wer schon abgedruckte Bilder als Druckvorlage einreicht, reicht damit gerasterte Vorlagen ein. Diese produzieren beim erneuten Einscannen automatisch Moiré-Effekte, siehe oben!

      • (Schwarzweiße) Strichzeichnungen, Computergrafiken und komplexe Tabellen

      • als Papiervorlage
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    Nicht zu rasternde Abbildungsvorlagen (Strichzeichnungen) dürfen als Papiervorlage nach Möglichkeit eine Größe von A4 (21 cm × 29,7 cm) nicht überschreiten. Würde die Montage dieser Vorlagen zu einer Tafelvorlage das A4-Format überschreiten, bitten wir darum, daß die Vorlagen einzeln eingereicht werden; sie werden dann von uns selbst einzeln eingescannt und im Computer verkleinert zu einer Tafel zusammengefügt. Wenn die gezeichneten Originale von Einzelabbildungen zu groß sind, muß der Autor dafür Sorge tragen, daß die Vorlagen vor der Manuskripteinreichung in guter Qualität auf A4 verkleinert werden (fotografisch über Orthofilm auf Papier oder mit sehr guten Fotokopierern).

    Strichzeichnungen und Grafiken (Tuschezeichnungen genauso wie Laserausdrucke) sowie komplexe Tabellen, die nicht im Text selbst elektronisch integriert sind, und dergleichen müssen als gut reproduktionsfähige, kontrastreiche Vorlagen ohne Grautöne (bei Tabellen notfalls Schreibmaschinendruck mit frischem Farbband, sinnvollerweise jedoch auch hier bitte stets Computerausdruck mit Laserdrucker) eingereicht werden. Auch hier bitte möglichst das maximale Satzspiegelverhältnis von Breite 9 zu Höhe 13 und die Formatvorgabe einhalten!


      • Einfache Grafiken und Tabellen (schwarzweiß) im Text
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    Einfache, kleine SW-Grafiken können auch mit dem Grafikeditor von Word für Windows — auf keinen Fall jedoch mit PowerPoint! — in den Textfile integriert werden. Excel-Grafiken bitte stets nur zusammen mit dem originalen Datensatz als Excel-Tabelle und Grafik in einem separaten File abspeichern!

    Einfache Tabellen dürfen im Text nur mit Tabulatoren oder der Tabellen-Funktion von WinWord gesetzt werden — und natürlich nicht mit Leertasten zwischen den Spalten!


      • Halbtonbilder schwarzweiß als Papiervorlage
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    Zu rasternde Abbildungsvorlagen (Papierabzüge von Fotos) sind stets vom Autor so zu Tafeln zu montieren, daß das Satzspiegelformat (18 cm breit und 26 cm hoch, also ein Verhältnis Breite zu Höhe wie 9:13) bestmöglich ausgenutzt wird, und sind wie in der Legende aufgeführt zu beschriften. Montierte, zu verkleinernde Fototafeloriginalvorlagen auf Papier dürfen jedoch die Größe von ca. 29,7 cm × 42 cm (Format A3) nicht überschreiten; sind sie größer, werden uns von der Druckerei die zusätzlich nötigen Scankosten in Höhe von mindestens ca. Euro 80,00 pro zusätzlichen Scan- und Montagevorgang in Rechnung gesetzt, und diesen Betrag müssen wir an die Autoren weiterleiten.

    Tafeln im „Querformat“ werden auf Satzspiegelbreite verkleinert und aufrechtstehend abgedruckt. Einzelabbildungen können einspaltig (Druckbreite 8,75 cm) reproduziert werden. Über die Größe einer Abbildung im Druck entscheidet stets allein die Redaktion (im Regelfall der Layout-Redakteur beim Zusammenstellen des Heftes).

    Geeignet als Vorlagen bei Fotos sind Papierabzüge (für elektronische Abbildungsvorlagen siehe unten), die vom Autor möglichst bereits sauber (rechtwinklig, am besten mit einer Fotoschneidemaschine) beschnitten und gegebenenfalls zu Tafeln vormontiert und mit Klebebuchstaben (fixierfähige Letraset- oder Edding-Rubbelbuchstaben oder ähnlich, oder auch fixierfeste, mit Computer und Laserdrucker beschriftete Klebeetiketten) mit arabischen Ziffern (nicht mit Buchstaben!) fortlaufend durchnumeriert und, wo Bildbeschriftungen notwendig sind, beschriftet sein sollten.

    Für Maßstäbe (siehe auch dort) bitte nur echte Tusche nehmen, damit beim Fixieren nichts verläuft!
    Jedes Bild mit morphologischen Details muß auch einen Maßstab haben.

    Das Format der Vorlagen soll in der Regel eine gewisse Verkleinerung zum Druck erlauben; jedoch bitte stets das Verhältnis von Seitenhöhe zu -breite der NEVA einhalten (Satzspiegelbreite 18 cm, Satzspiegelhöhe 26 cm, also ein Verhältnis von 9:13)!

    Dabei stets Formate vermeiden, die breiter als hoch sind; querformatige Abbildungsvorlagen werden so verkleinert gedruckt werden, daß sie ohne Drehen des Heftes lesbar sind, das heißt auf kleinerem Format als einer vollen Seite. Am besten die Einzelabbildungen auf Hochformat A4, maximal ausnahmsweise A3 montieren.

    Für den Schwarzweißdruck sind Schwarzweiß- und Farbpapiervorlagen gleichermaßen, letztere manchmal (viele Landschaftsaufnahmen) sogar besser geeignet.

    Der Redaktion eventuell entstehende unnötige Zusatzkosten für das Anfertigen von Abzügen oder das einzelne Einscannen von Dias oder Negativen etc. müssen dem Autor in Rechnung gestellt werden!
    Das Einscannen von mehreren Einzeldias mit nachfolgender elektronischer Tafelmontage zu Farbtafeln und Ausgabe auf Belichter bei der Druckerei ist unverhältnismäßig teurer wegen der notwendigen Einzelarbeit pro Dia und der manuellen Feinabstimmung in der Druckerei und kann deswegen ohne entsprechende aufwendige Finanzierung durch den Autor nicht akzeptiert werden.

    Beim Zurechtschneiden der Papierbilder (und natürlich auch bei elektronischer Bearbeitung der Abbildungen und Tafeln) bitte „leere Ränder“ abschneiden; das gewünschte darzustellende Objekt soll das vorhandene Format möglichst gut ausfüllen.

    Grundsätzlich gilt: Keine Druckvorlagen auf Papier in einem Format größer als A3 (bevorzugt maximal A4!) einreichen! Zu große Vorlagen können nicht direkt verarbeitet werden; solche Tafeln werden in zwei (oder mehr) Teilen gescannt (und hinterher im Computer wieder zusammengefügt); sie kosten deswegen die doppelten Scankosten, also mindestens ca. Euro 80,00 mehr als normalgroße Tafeln, und jeder zusätzlich anfallende Betrag muß den Autoren in Rechnung gestellt werden.


      • Farbtafeln (Halbtonbilder und Strichzeichnungen) als Papiervorlagen oder digital
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    Generell: Der Entomologische Verein Apollo e.V. kann wegen der finanziellen Rahmenbedingungen die Druckkosten für Farbtafeln nicht automatisch und in voller Höhe übernehmen.
    Einen Teil der Herstellungs- und Druckkosten für eventuelle Farbtafeln müssen deswegen unter Umständen die Autoren übernehmen. Die Redaktion kann dies aber immer nur einzeln in Absprache mit Vorstand und Kassenführung und in Anbetracht der aktuellen finanziellen Situation genehmigen, deswegen bitte frühzeitig absprechen. Es besteht kein fester Anspruch auf diese Vergünstigung! Für weitere Farbtafeln pro Jahr (egal, ob in derselben Arbeit oder in einer anderen Arbeit) können, sofern notwendig, die unten erwähnten Kostenbeteiligungen ab der 2. Tafel wieder anfallen.

    Eventuell anfallende Autorenbeiträge für den Farbdruck sind — gestaffelt für Mitglieder und Nichtmitglieder — etwa in der folgenden Höhe zu erwarten (tatsächliche Kostenbeteiligung bitte vorher mit der Redaktion für jeden Einzelfall absprechen!):

    1 Farbtafel für Nichtmitglieder (der Erstautor entscheidet!) Euro 205, für Mitglieder Euro 180.
    2 Farbtafeln im selben Heft (gleicher Artikel oder wenigstens gleiche Autorenkombination)
                                                                                                 je Tafel Euro 155 (Summe Euro 310).
    3 Farbtafeln im selben Heft (siehe oben) je Tafel Euro 141 (Summe Euro 423).
    4 Farbtafeln im selben Heft (siehe oben) je Tafel Euro 128 (Summe Euro 512).
    5 Farbtafeln im selben Heft (siehe oben) je Tafel Euro 115 (Summe Euro 575).
    6 bis 8 Farbtafeln im selben Heft (siehe oben) je Tafel Euro 102
                                                (Summe bei 6 Tafeln Euro 612, 7 Tafeln Euro 714, 8 Tafeln Euro 816).
    (Hinweis: Die Änderung im Druckformat von A5 auf das größere A4 ab 2000 [Band 21] hatte keinen maßgeblichen, insbesondere keinen negativen Einfluß auf den Druckpreis pro Farbseite. Im Gegenteil: durch technische Änderungen sind sowohl die Bearbeitung von Farbvorlagen in Eigenleistung des Vereins wie auch der Farbdruck selbst heutzutage wieder wesentlich preisgünstiger möglich.)
    (Weiterer technischer Hinweis: Die Kosten für Farbtafeln orientieren sich primär an den Druckbögen. Jeder Druckbogen wird aus technischen Gründen nur auf einer Seite farbig bedruckt. Wenn es so viele Farbtafeln gibt, daß mehr als ein Druckbogen vierfarbig bedruckt werden muß, so gehen die jeweils auf einen Druckbogen bezogenen Kosten stoßartig höher. Bitte dies immer im Auge behalten. Unsere Druckerei benutzt in der Regel 16seitige Bögen, also kann es maximal 8 Farbtafeln geben pro einem zusammenhängenden Druckbogen; mit der 9. Farbseite fängt ein neuer Druckbogen an, und die Druckkosten gehen deswegen schlagartig höher.)

    Das Abdrucken von farbigen Grafiken (Strichzeichnungen) oder Karten (Strichzeichnung oder Halbton) und dergleichen ist natürlich grundsätzlich möglich, aber dafür muß vom Autor nötigenfalls ebenfalls ein Farbdruckkostenzuschuß in der angegebenen Höhe geleistet werden; es besteht im Colorbereich kein Kostenunterschied zwischen Halbtonbildern und Grafiken — eine (vier-)farbig bedruckte Seite ist eine (vier-)farbig bedruckte Seite, auch wenn es nur eine kleine einspaltige Grafik ist.

    Wegen Kompatibilitätsproblemen zwischen Privat-PCs ohne kalibrierte Monitore und den von der Druckerei professionell meist benutzten Macintosh- und Windows-Rechnern sind Farbdruckvorlagen in digitaler Form manchmal problematisch (Details siehe oben; in Problemfällen bitte direkt mit dem Layout-Redakteur Dr. W. Eckweiler, , besprechen). (Ausnahmen für „Profis“ im Umgang mit Photoshop® siehe hier.)
     
    Es sei auch für computerbearbeitete Farbgrafiken (und zwar Strich fast genauso wie Halbton) darauf hingewiesen, daß farbige Halbtongrafiken häufig zu Kompatibilitätsproblemen zwischen dem PC und der Druckerei führen können und deswegen sehr genaue Absprache zwischen Redaktion und Autor notwendig ist; die Ergebnisse sind bei Farbgrafiken nach dem Druck manchmal nicht so gut wie erwartet. 
    Nur wenn der/die Autor/en die gegebenenfalls entstehenden zusätzlichen Kosten für eine eventuell notwendig werdende manuelle Nachbearbeitung in der Druckerei in voller Höhe übernimmt/-nehmen, können zur Zeit problematische Farbdruckvorlagen digital akzeptiert werden!


      • Bildbeschriftungen bei Papiervorlagen (altes, abzuschaffendes Verfahren)
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    Bildbeschriftungen:
    Die Abbildungsziffer (fixierfeste Rubbelbuchstaben, mit dem Computer über einen Laserdrucker bedruckte Klebeetiketten etc.; bitte jeweils möglichst fixieren, damit sie nicht beim Transport abfallen!) sowie ein Maßstab (am zuverlässigsten [und fixierfest!] echte Tusche und Lineal verwenden!) muß nach Möglichkeit auf jeder Abbildung montiert werden, genauso andere Symbole (zum Beispiel Pfeile etc.) und Beschriftungen, die in der Legende erwähnt werden.

    Der Maßstab, am besten eine gerade Tuschelinie von definierter Länge, muß eine ganzzahlige, anschauliche Länge (zum Beispiel „1 mm“ oder „1 cm“ oder „0,5 cm“, nicht jedoch etwa „0,23 mm“ oder dergleichen „krumme“ Zahlen) haben.

    Insbesondere bei stark vergrößerten mikroskopischen Aufnahmen (Genitalabbildungen, REM-Bilder etc.) sollte wirklich zu jedem Bild (oder jeder Tafel oder jeder Serie von Abbildungen in gleichem Maßstab) ein korrekter Maßstab im Bild eingebaut sein!

    Wenn es nicht möglich ist, einen Maßstab in das Bild zu integrieren, sollte in der Abbildungslegende oder in der Beschreibung eine unverwechselbare Größenangabe gegeben werden, beispielsweise die Vorderflügellänge (siehe auch oben).


    Abbildungslegenden generell
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    Zu jeder Abbildung (Grafiken und Halbtonfotos, farbig oder schwarzweiß) und Tafel sowie zu jeder Tabelle gehört eine Legende.

    Die Bildunterschriften (Legenden) (egal ob für Papiervorlage oder digitale Vorlage!) in der Sprache des Artikels gehören zum Text (nicht zu den Bildern und Tabellen!) und müssen deswegen alle zusammen ganz am Ende der digitalen Textdatei des Manuskriptes angeliefert werden (also räumlich immer getrennt von den Abbildungsvorlagen und Tabellen!). Zur Gestaltung und Interpunktion der Legenden (Bild- und Tafelunter- und Tabellenüberschriften) mögen sich die Autoren bitte an untenstehendem Muster oder der Gestaltung solcher Texte in aktuellen Heften der NEVA orientieren.

    Abbildungs- und Tabellenlegenden sollten ohne Textverweis die jeweilige Grafik, das Bild oder die Tabelle soweit erklären, daß der Leser allein von der Kombination aus {Legende + Abbildung} den Inhalt möglichst zutreffend und vollständig erfassen kann (Legendentext und Abbildung sollten zusammen stets selbsterklärend sein).

    Muster für eine Abbildungslegende:
     
    Farbtafel: Falter der Gattung Smerinthulus. Abb. 1: HT  von Sm. witti n. sp., Yünnan, SW-China. Abb. 2: dito, Unterseite. Abb. 3: PT (Allotypus) von Sm. wittin. sp. Abb. 4:Sm. p. perversa, Yunnan, SW-China, CRBP. Abb. 5: dito, Unterseite. Abb. 6:Sm. p. perversa, nördliches Vietnam, CRBP. Abb. 7: HT von Sm. myanmarensis n. sp., S-Myanmar. Abb. 8: dito, Unterseite. Abb. 9: PT (Allotypus) von Sm. witti n. sp., Unterseite zu Abb. 3. Abb. 10:Sm. quadripunctatus cottoni, S-Mynamar, CRBP. Abb. 11: dito, Unterseite. Abb. 12:Sm. p. perversa, nördliches Vietnam, Unterseite zu Abb. 6. — Fotos Autor, Maßstab in cm mit mm-Unterteilung.

    Alle Strichzeichnungen, Schwarzweiß- und Farbbilder und -tafeln sollten möglichst fortlaufend in der Reihenfolge des Auftauchens im Text beziehungsweise in der Tafel durchnumeriert sein („Abb. 1, Abb. 2, ...“); Tabellen laufen stets extra („Tabelle 1, Tabelle 2, ...“). Die Autoren sollten für Abbildungen mehrere parallel laufende Durchnumerierungen („Abb. 1–8, Karte 1–10, Tafel 1–5“ etc.) besser vermeiden, außer bei sehr umfangreichen Arbeiten.

    Die technischen Standardabkürzungen wie „Abb.“, „Taf.“, „Tab.“ (auch im Englischen: „Fig., Figs.“, „Pl., Pls.“, „Tab., Tabs.“) werden stets einheitlich (bei Bezug auf eigene Abbildungen im Artikel selbst immer Großschreibung und stets mit Abkürzungspunkt!) verwendet. Ansonsten sind Abkürzungen im Text generell möglichst zu vermeiden.


    Neubeschreibungen und systematische Arbeiten
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    Deutsche Ausgabe des aktuellen CodesBei allen Arbeiten müssen die Regeln des „International Code of Zoological Nomenclature“ (ICZN) nach der jeweils gültigen Fassung (seit Anfang 2000 ist die 4. Auflage, gedruckt erschienen 1999, in Kraft, siehe hier) unbedingt befolgt werden. Der neue Code ist seit September 1999 käuflich erhältlich (im Fachbuchhandel, zum Beispiel bei Erich Bauer, oder direkt bei der ICZN) und damit für alle Zoologen verbindlich.

    Von dieser 4. Auflage des Codes ist zum Jahreswechsel 2000/2001 eine deutsche Übersetzung („Offizieller deutscher Text“) durch das deutsche Mitglied der Internationalen Kommission für Zoologische Nomenklatur Otto Kraus erschienen, die zum Preis von 29 Euro im Fachbuchhandel, zum Beispiel bei Erich Bauer, erhältlich ist.
    (Es gilt jetzt also auch die „Ausrede“ nicht mehr, daß ein Autor „nicht genügend Englisch kann“ ...)

    Grundsätzlich ist stets zu beachten:

    Glaubwürdigkeit, Nachvollziehbarkeit, Wahrhaftigkeit und Seriosität sind Grundvoraussetzungen jeder wissenschaftlichen Forschungsarbeit. Man kann nicht „einfach nur so eben mal“ Neubeschreibungen vornehmen, sondern muß das wie jede wissenschaftliche Arbeit mit der gebotenen Sorgfalt und auf der Basis korrekter und adäquater Methoden tun.


      • Wissenschaftliche Namen
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    Form und Zitierweise der Namen

    Allgemein: Die in den eingereichten Manuskripten verwendeten Namen von Tieren und Pflanzen müssen beim ersten Auftreten im Grundtext einmal mit komplettem und korrektem wissenschaftlichem Namen mit Gattung art (gegebenenfalls [wenn sinnvoll] unterart), zumindest bei zoologischen Namen auch mit Autor und Jahr der Urbeschreibung aufgeführt sein; dazu muß in jedem Fall (auch bei botanischen Namen!) der Name der Familie (und, wo für das Verständnis notwendig, der Ordnung und Klasse) kommen. Dabei zugrundegelegte systematische Literatur (aktuelle, moderne Listen oder Bestimmungsbücher, auch in der Botanik) muß angegeben werden.

    Dabei kann bei zoologischen (nicht aber bei botanischen!) Namen, nach der angelsächsischen Schule der Schreibweise, ein Komma zwischen Autor und Jahreszahl der Urbeschreibung eingefügt werden; es muß aber nicht, weil nach dem neuen Code diese Regel nicht mehr empfohlen wird. Aus Vereinheitlichungsgründen empfehlen wir zwar generell die Verwendung dieses Kommas in den NEVA, bestehen aber nicht darauf. Das Komma muß selbstverständlich in einer Arbeit aber stets einheitlich verwendet (oder nicht verwendet) werden!
    (Ein solches Komma gehört aber natürlich nicht in ein normales Literaturzitat im Text!)

    Die Verwendung von runden und eckigen Klammern und Anführungsstrichen bei zoologischen Taxonsautorenschaften muß dabei stets nach den Regeln und Empfehlungen des Code (der den Gebrauch dieser verschiedenen Klammern und sonstigen Zeichen strikt definiert hat) erfolgen!

    In ausdrücklich rein systematischen Arbeiten (Neubeschreibungen mit Teilrevisionen, vollwertige Revisionen etc. und andere Arbeiten mit systematisch-taxonomischem Schwerpunkt) sollten generell alle Urbeschreibungen von behandelten Taxa in den systematischen Textteilen (Muster siehe unten) wie normale Literaturzitate behandelt werden, nicht in Kurzzitaten im kleingedruckten Text, die einen wahren Abkürzungsdschungel ergeben — die darin benutzte meist unübersichtlich-chaotische Abkürzeritis hat generell zu viele Fehlerquellen und ist bei längeren systematischen Arbeiten auch schlicht zu platzraubend. Das Überarbeiten, Vereinheitlichen und Korrigieren solcher Zitierblöcke ist für die Redaktion bei der bekannten Fehlerfrequenz der meisten Autoren unglaublich zeitaufwendig und dabei so unnötig! Saubere Zitate der Urbeschreibungsquellen im Literaturverzeichnis (ohne Abkürzungen), basierend auf den Originalen der Urbeschreibungen, und ordentliche, kurze Zitate im Zitierblock vereinfachen die Arbeit für die Redaktion, machen die Texte für die Leser übersichtlicher und leichter verständlich und sparen sogar darüber hinaus dem Autor meist noch eine Vielzahl von unerkannten, aus Sekundärquellen abgeschriebenen Fehlern!
    (Dies gilt nicht bei Faunenlisten, Checklisten, Katalogen und ähnlichen Arbeiten ohne systematisch-taxonomischen Schwerpunkt; dort sollte man die systematische Grundlage einer anderen, bereits erschienenen Liste als Basis nutzen und sich darauf beziehen [zugrundegelegte Liste zitieren!].)

    Muster:
    Artenüberschrift mit dem Taxonsnamen:
    Trichiura crataegi (Linnaeus, 1758)
    Darunter Zitate von Urbeschreibung, Typenverbleib, Typuslokalität etc. („Zitierblock“, auch Synonyme):
    Abzulehnende Variante:
    Phalena Bombyx crataegi Linnaeus, 1758, Syst. Nat. (ed. 10) 1: 502. Type-locality: not stated [Europa].
    Ausdrücklich empfohlene (und für professionell arbeitende Autoren auch vorgeschriebene) Form:
    Phalena Bombyx crataegi Linnaeus (1758: 502). — Type locality: not stated [= Europe]. Depository of HT unknown [lost?], not examined.
    Dann aber im Literaturverzeichnis:
    • Linnaeus, C. (1758): Systema naturae per regna tria naturae, ... Tomus I. Editio decima, reformata. — Holmiae (Laur. Salvii), 824 S. [Photographic faksimile edition of the Regnum animale, London (Trustees of the BMNH), 1956.]

    Aktualität der Nomenklatur und Systematik

    Es gibt heute aktuelle Namenskataloge und in vielen Gruppen neue systematischen Bearbeitungen. Wir erwarten deswegen, daß die verwendeten Namen stets modernen Bearbeitungen entstammen; ältere, vielfach fehlerhafte Werke wie Forster & Wohlfahrt, Koch oder gar Seitz oder Staudinger & Rebel dürfen nicht mehr zugrundegelegt werden.

    Für die internationale Zusammenarbeit sollte es selbstverständlich sein, daß man wenigstens in der faunistischen Arbeit eine übergreifende Liste als systematische Basis nimmt (trotz mit Sicherheit vorhandener Fehler oder neuerer Erkenntnisse!), einfach um endlich eine vereinheitlichte, möglichst breite Systembasis zu haben. Es ist nicht nur für Außenstehende oft unverständlich und kaum zu vermitteln, daß dieselbe Art in jeder Publikation einen anderen Namen trägt ...

    Die Verwendung von einer Vielzahl von Arbeiten (für jede Familie eine andere Arbeit etwa) als Systemgrundlage für eine rein faunistische Arbeit ist in der Regel für die Leser nicht zumutbar, deswegen die Konzentration auf eine einzige übergeordnete Liste.
    Auch wenn beispielsweise die baden-württembergischen Schmetterlingsbände (herausgegeben und geschrieben von EBERT et al.) wegen der guten inhaltlichen Bearbeitung gerade für Bearbeiter in Südwestdeutschland weite Verbreitung gefunden haben, sind sie dennoch über den deutschsprachigen Raum hinaus kaum bekannt; deswegen darf die dort verwendete Systematik (soweit sie von den vereinbarten beiden Checklisten abweicht) nicht die Hauptbasis sein für eine faunistische Arbeit, die in den NEVA gedruckt wird!

    Nicht umsonst haben sich etwa in der Zeit von 1980 bis 1996, teilweise sogar noch darüber hinaus, fast alle faunistischen Autoren und Gutachter in Deutschland nach der LERAUT-Liste aus Frankreich gerichtet, obwohl darin etliche deutsche Arten fehlten und bekanntermaßen viele Fehler enthalten waren — dies in damaliger Ermangelung einer deutschen Checkliste. 

    Man kann eine solche, verabredete Systembasis nach einem oder einigen Jahrzehnten wieder verlassen, wenn eine verbesserte neue Liste auf vergleichbar breiter geografischer Basis erscheint. Solange müssen aber die Namen in der faunistischen Alltagsarbeit stabil bleiben.

    Infrasubspezifische Formnamen sind genauso wie unnötige, weil unbegründete, Unterartnamen weitgehend zu vermeiden. Die Redaktion behält sich diesbezüglich „regulierende“ Eingriffe in Absprache mit dem Autor vor.

    Deutsch- und anderssprachige Trivialnamen

    Ähnlich gilt grundsätzlich für alle sogenannten Trivialnamen (deutsche Namen für Insektenarten), daß sie bestenfalls sekundäres, keinesfalls primäres Ordnungsmerkmal sein dürfen, und insbesondere, daß die in den letzten Jahrzehnten völlig unnötigerweise von bestimmten Autoren (beispielsweise in „Roten Listen“) neu erfundenen „deskriptiven“ Namen (die angeblich „falsche“ oder „mißverständliche“ ältere Trivialnamen ersetzen sollten) tunlichst zu vermeiden sind. Wenn es einen etablierten älteren, auch außerhalb der lepidopterologischen Fachleute bekannten Trivialnamen gibt, dann ist in jedem Fall dieser vorzuziehen; künstlich neugeschaffene Namen, die keine „Verwurzelung“ außerhalb der Fachkreise haben, sollte man schlicht als unnötigen Ballast ignorieren und gar nicht erst aufführen.
     
    Gar solche deskriptiven Bandwurmnamen wie (ein abschreckendes Paradebeispiel aus Bergmann, Schmetterlinge Mitteldeutschlands:) „Blomers bläulichgrauer Bergschluchtwald-Ulmen-Blattspanner“ sind unbedingt zu ignorieren!

    Der eigentliche Artname ist stets ausschließlich der wissenschaftliche (und zwar für faunistische Zwecke nur der nach Karsholt & Razowski 1996 beziehungsweise Gaedike & Heinicke 1999)!
    Deutsche (oder anderssprachliche) Trivialnamen dürfen nur ergänzend benutzt werden, aber nicht als einziges und primäres Ordnungsmerkmal.

    Bitte immer daran denken:

    (Wir haben schon hinreichend Probleme und Ärger mit wissenschaftlichen Namen, die gelegentlich aufgrund objektiver Gründe geändert werden müssen; es ist überhaupt nicht einzusehen, warum dann auch noch zusätzlicher, völlig unnötiger und auch nicht durch internationla verbindliche Regeln kanalisierter Streß bei Trivialnamen mit Fleiß produziert werden muß!)
    Die Redaktion behält sich deswegen die Regulierung, Anpassung und nötigenfalls den Austausch oder sogar die (zumindest teilweise) Eliminierung der deutschen Namen ausdrücklich vor, wenn dadurch eine bessere nationale und internationale Verständlichkeit der eingereichten Arbeiten erreichbar ist.

    Auch die gelegentlich (besonders in der Botanik, aber auch teilweise neuerdings in der Zoologie) zu findende Unsitte, in den deutschen Namen auch noch die Hierarchie der wissenschaftlichen Familien-, Gattungs- und Artnamen abbilden zu wollen (besonders abschreckendes Beispiel: „Großer Kohl-Weißling“ — der Name „Kohlweißling“ steht sogar genau so im Duden, und die Schreib-Wei-Se mit pe-ne-tran-tem Bin-De-Strich ist wirk-lich der letz-te Un-Sinn!), ist zu vermeiden.
    Die Redaktion wird sprachlich unsinnige, mit Gewalt „gequälte“ Bindestriche stets eliminieren! (Dies natürlich im Grundsatz nach den Regeln der klassischen Rechtschreibung, siehe oben.)


      • Was ist die ICZN?
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    Die ICZN, die International Commission on Zoological Nomenclature, ist im Auftrag der International Union of Biological Sciences (IUBS) quasi die „gesetzgebende“ Körperschaft der internationalen biologischen Gemeinschaft, die die für alle Zoologen verbindlichen Regeln des International Code for Zoological Nomenclature (Abkürzung wieder ICZN oder einfach „der Code“; siehe auch oben) festlegt. Die Regeln, die dabei aufgestellt werden, sind der einzige verbindliche Rahmen für jede Art von taxonomischer Arbeit innerhalb der Zoologie auf der Welt. — Die zur Zeit gültige Auflage des Code ist die 4. von 1999.
     
    Originalton ICZN (Ausschnitte): „The International Commission on Zoological Nomenclature (ICZN) is the official body responsible for providing and  regulating the system for ensuring that every animal has a unique and universally accepted scientific name. Its financial and management affairs are handled by the International Trust for Zoological Nomenclature (ITZN), a charity (not-for-profit company) registered in the UK.“ — Zu den Hintergründen siehe auch unter www.iczn.org (Originalzitat von ca. 2007): „The Commission is under the auspices of the International Union of Biological Sciences (IUBS), and members are elected by secret ballot of zoologists attending General Assemblies of IUBS or Congresses of its associated bodies such as the International Congress of Systematic and Evolutionary Biology (ICSEB).“


      • Neubeschreibungen, Typenmaterial
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    Der Holotypus eines neu beschriebenen Taxons muß in einer öffentlich zugänglichen, permanenten und in der Urbeschreibung bereits namentlich benannten Sammlung (bevorzugt ein öffentliches Museum) deponiert werden, um auch anderen Entomologen die Bearbeitung zu ermöglichen (Artikel 16.4 mit den Empfehlungen, ICZN 1999). Der Depositionsort und das Geschlecht des Holotypus jedes neuen Taxons muß auch in Zusammenfassung und Abstract angegeben werden.
    Es ist darüber hinaus sehr empfehlenswert, daß zusätzlich möglichst (also zumindest bei längeren Serien) auch einige Paratypen in verschiedenen anderen öffentlichen Museen hinterlegt werden.
    Typenmaterial (insbesondere primäres, namenstragendes) ist im Grundsatz immer Allgemeingut der Wissenschaft und keine Handelsware!
    Primäre, namenstragende Typen müssen stets unbehindert für die Fachöffentlichkeit zugänglich sein!
    Die Aufbewahrung in Privatsammlungen entspricht in der Regel nicht diesem Grundsatz.

    Die Deposition des namenstragenden Holotypus in einer bestimmten öffentlich zugänglichen Sammlung (Museum) gemäß der zwingend abgedruckten Angabe in der Urbeschreibung muß auch testamentarisch oder vertraglich abgesichert sein, soweit der Typus anfänglich noch in einer Privatsammlung steckt. Im Zweifelsfall wird die Redaktion das Vorlegen einer solchen Regelung fordern. Es darf nicht passieren, daß der Typus hinterher an einem anderen Ort landet oder gar vermarktet wird.


    Diagnostisch wichtige Merkmale des neuen Taxons müssen so abgebildet werden, daß eine zweifelsfreie Identifikation des neuen Taxons und die Unterscheidung von verwandten beziehungsweise ähnlichen Arten sichergestellt sind (vergleiche ICZN 1999, Art. 16 und dazugehörige Empfehlungen!); dazu gehört im Regelfall auch eine Abbildung der Genitalarmaturen. Eine begleitende, detaillierte schriftliche Differentialdignose ist notwendig.
    Darüber hinaus muß auch der Holotypus selbst abgebildet werden, und es muß im Text auf individuelle Merkmale hingewiesen werden, um ihn als Individuum mit unverwechselbaren Merkmalen so zu kennzeichnen, daß er jederzeit identifizierbar ist.

    Eine Erläuterung der Namensbildung (Ableitung und Etymologie [Derivatio nominis] des neuen Taxons [gegebenenfalls mit einer Widmung] mit der Angabe, ob es sich um adjektivische oder substantivische Namen — siehe oben! — handelt, siehe den Code) muß in den NEVA grundsätzlich immer stattfinden, auch bei eigentlich selbsterklärenden Namen.

    Wo immer es der aktuelle Kenntnisstand erlaubt, sollten die modernen Konzepte biologischer oder evolutiver Arten (kladistische Methoden) angewendet werden. Auch bei Verwandtschaftsanalysen, die stets zur Begründung des Status neuer oder revidierter Taxa heranzuziehen sind, sind moderne Methoden zu verwenden. Reine morphologische Typologie hilft bei solchen Verwandtschaftsanalysen im Regelfall erfahrungsgemäß nicht weiter.
     
    Der Begriff „Verwandtschaft“ muß dabei stets in seiner eigentlichen und ursprünglichen, nämlich der strikt genealogisch definierten, Bedeutung verwendet werden. 
    Es sei hier ausdrücklich daran erinnert, daß der Begriff „Verwandtschaft“ (also zur gleichen Abstammungslinie gehörig) vom Inhalt her nicht synonym zu und inhaltlich nicht deckungsgleich mit dem Begriff „Ähnlichkeit“ (also habituell ähnlich aussehend) ist (und vice versa). 

    Dieses Faktum wird leider viel zu oft ignoriert.

    Ähnlichkeit muß keineswegs automatisch auch nahe Verwandtschaft bedeuten, es kann auch Konvergenz oder (paraphyletische) Plesiomorphie sein! Nur Übereinstimmungen in Synapomorphien (in gemeinsamen, abgeleiteten Merkmalen, die außerhalb der betrachteten Gruppe nicht vorkommen) lassen Aussagen über nahe Verwandtschaft zu.

    (Siehe für die Beschreibung der Taxa auch oben unter Abbildungen: Vorderflügellänge.)


      • Was ist das Besondere an Holotypen?
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    Gemäß den für alle Zoologen verbindlichen Regeln des ICZN (1999: Artikel 61 und Art. 71–76) ist der Name (und damit die Identität) eines neubeschriebenen Taxons ausschließlich auf ein einziges, individuelles Stück, nämlich den Holotypus, definiert. Der Holotypus ist der einzig verbindliche Träger des Namens; damit erklären sich sein hoher wissenschaftlicher Wert und seine prinzipielle Unersetzbarkeit.

    Holotypen müssen nach den Regeln des Codes allen wissenschaftlichen Bearbeitern der Gruppe bei berechtigtem Bedarf zum Studium und Vergleich mit verwandten Taxa zugänglich gemacht werden. Die Existenz von Holotypen muß über Jahrhunderte Bestand haben; es handelt sich hierbei gewissermaßen um die „Urmeter der Systematik“.

    Beabsichtigt also ein Autor, einen Holotypus in einer Privatsammlung zu deponieren, ist die Redaktion der NEVA berechtigt, den Artikel abzulehnen, wenn nur der geringste Zweifel an der öffentlichen Verfügbarkeit besteht. Diese muß auch über den Tod des derzeitigen Besitzers hinaus gewährleistet sein.
    Private Sammlungen sind meist kein adäquater Ort zur Aufbewahrung von Holotypen, da sie oftmals nach dem Tod des Sammlers von den Erben verkauft oder verschenkt und damit in alle Winde zerstreut werden, ohne daß sich der Verbleib der Typen nachvollziehen läßt (wenn sie nicht sogar durch Feuchtigkeit, Lichteinwirkung oder Schadinsektenfraß vernichtet werden!). Ein Autor, der den Holotypus seiner Neubeschreibung von vornherein in einem öffentlich zugänglichen, gutgeführten Museum deponiert und diesen Ort in der Urbeschreibung bekanntgibt, zeigt ein hohes wissenschaftliches Verantwortungsbewußtsein und erleichtert späteren Bearbeitern das Auffinden des Typusexemplares — auch nach Jahrzehnten oder Jahrhunderten.


    Literaturzitate und Autorennamen
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    Wir müssen, um die redaktionelle Bearbeitung zu vereinfachen und zu beschleunigen, dringend darum bitten, die folgenden Richtlinien sorgfältig zu lesen und zu befolgen. Als Muster mögen die Literaturverzeichnisse in zuletzt publizierten Heften der NEVA dienen.
    Basale Grundregel für alle Literaturangaben und Literaturverzeichnisse:
    Grundsätzlich gilt selbstverständlich, daß jede Arbeit, die als Autorenzitat im Text genannt wird, natürlich auch im Literaturverzeichnis aufgeführt werden muß.
    Gleichfalls müssen natürlich alle im Literaturverzeichnis aufgeführten Arbeiten auch im Text an der Stelle zitiert werden, an der auf sie Bezug genommen wird.
    Alle Literaturzitate haben einzig und allein den Zweck, daß die Leser die Gedankengänge des schreibenden Autors anhand der zitierten Quellen nachvollziehen und überprüfen können. 

    Daran muß sich das Literaturverzeichnis immer in erster Linie orientieren!

    Die Zitate im Literaturverzeichnis müssen vollständig und im Detail korrekt sein, und sie müssen die formellen Zitierregeln der NEVA einhalten.
    Zitate im Text müssen kenntlich gemacht sein, und jeder Autor sollte sich selbstverständlich dringend auch um die inhaltlich korrekte Wiedergabe des Zitats bemühen.
     
    In systematischen Arbeiten (Revisionen etc.) ist es sehr empfehlenswert, auch die Urbeschreibungen der behandelten Taxa nicht nur in der Kurzversion im Text zu zitieren, sondern auch die betreffenden Werke mit kompletter Bibliografie im Literaturverzeichnis aufzuführen. Man erleichtert damit die Arbeit späterer Leser beim Auffinden dieser Urbeschreibungen in Bibliotheken wesentlich.

    Anmerkungen und Detailvereinbarungen:

    Das Zitieren von unpublizierten Werken:
     
    • Arbeiten, die ausdrücklich zum Druck in einer anderen Zeitschrift angenommen sind, dürfen als „im Druck“ (mit Angabe der jeweiligen Zeitschrift und [falls bekannt] von Erscheinungsjahr und Bandnummer) zitiert werden. 
    • Arbeiten, die zwar eingereicht, aber noch nicht zum Druck angenommen sind, 
    • oder gar Arbeiten „in Vorbereitung“ 
      • dürfen jedoch nicht im Literaturverzeichnis, sondern nur [ohne Titelnennung] als „eingereicht“ beziehungsweise rein deskriptiv als „Vorhaben“ oder „Projekt“ oder ähnlich im Text erwähnt werden. 
    • Sogenannte „graue Literatur“ (also Diplomarbeiten, Gutachten und ähnliche nicht offiziell publizierte Werke) kann, falls notwendig, mit Jahreszahl und dem Zusatz „unveröff.“ zitiert und im Literaturverzeichnis aufgeführt werden; dabei sollte, wenn möglich, immer angeführt werden, ob und, wenn ja, wo ein Exemplar dieses Werks in einer öffentlichen oder sonst allgemein zugänglichen Bibliothek deponiert wurde. 

    • Diese „grauen“ Werke sind gerade für faunistische Arbeiten manchmal bedeutsam und sollen deswegen durch das Zitieren bekanntgemacht werden. Ähnliches gilt für unpublizierte Manuskripte verstorbener Autoren.

    Das Literaturverzeichnis am Ende des Manuskripttextes (auf der Diskette vor den Legenden) beginnt mit der Überschrift „Literatur“ (englisch: „References“) und listet alle im Text erwähnten Zitate komplett auf. Alle Autoren werden mit komplettem Nachnamen, aber nur mit den (stets einbuchstabigen!) Initialen des/der Vornamen(s) aufgelistet (also keine ausgeschriebenen Vornamen außer bei gleichen Initialen von verschiedenen Autoren mit gleichem Nachnamen!).
    Die Reihenfolge der Autorenzitate im Literaturverzeichnis richtet sich nach dem Alphabet;
    Umlaute werden wie die nicht umgelauteten Vokale behandelt (= Dudenreihenfolge),
    „ß“ (wie geschrieben) als „ss“.
    Bei mehreren Autoren werden alle Koautoren komplett zitiert (also im Literaturverzeichnis nicht mit „et al.“ abkürzen!).
     
    Doppelnamen sowie die Adelsprädikate (von, van, van den, de, op de, d’ etc.) und alle anderen Namensbestandteile (zum Beispiel: ten Hagen, van’t Hoff) sind, soweit sie Bestandteil des vollständigen Familiennamens sind, grundsätzlich immer in der alphabetischen Reihenfolge mitaufzuführen (also etwa van Eecke, R. unter dem Buchstaben „V“ einordnen, und nicht als „Eecke, R. van“ unter „E“!). 
    Dementsprechend müssen natürlich solche Autoren auch im Text mit vollständigem Familiennamen zitiert werden!
    Sämtliche Familiennamen von zitierten Autoren müssen vollständig und korrekt aus der Originalquelle abgeschrieben werden.
    Zitiermuster für Zeitschriftenbeiträge:
    (Bitte jeweils auch unbedingt die verwendete Interpunktion beachten!) Für Bücher: Für Einzelbeiträge aus Sammelbuchwerken: Weitere Detailhinweise: Für Zitate aus Internetseiten:
     
    Wichtige Vorbemerkung:
    • Internetseiten sind keine richtigen Publikationen im Sinne des Codes (ICZN 1999/2000)!
    Darüber hinaus sind Internetseiten aufgrund der Fakten, 
    • daß sie sich häufig inhaltlich und 
    • genauso strukturell ändern, 
    • daß die URLs häufig gewechselt werden, 
    • daß Homepages und Adressen ohne Vorankündigung einfach wegfallen können 
    • und so weiter, 
    so sehr ephemere (kurzlebige) Medien, daß man sie nur in sehr begrenztem Umfang zitieren und im Zweifelsfall stets einer auf Papier gedruckten, in Bibliotheken einsehbaren Quelle den Vorzug geben sollte!
    Noch wichtigere Vorbemerkung:
    • Seiten aus Wikipedia (und verwandten/ähnlichen Internetenzyklopädien) dürfen gar nicht zitiert werden.
    Grund: das Konzept von Wikipedia (und ähnlichen Enzyklopädien) beinhaltet (und verlangt dies sogar von der Idee her!), daß jeder beliebige Leser als Autor auftreten kann und den Eintrag zu einem Stichwort verändern/ergänzen/neu- oder umschreiben kann, ohne daß die alten Einträge, die der Autor eines Beitrags in den NEVA wirklich zitiert hat, noch sichtbar sind.

    Damit sind gerade Netzenzyklopädien (mehr noch als „normale“ Internetseiten) keine nachvollziehbaren Quellen, die auch in Jahrzehnten bis Jahrhunderten noch nachgeschlagen werden können. Sie sind deswegen für die Leser sinnlos und bringen keinerlei Vorteile. 

    Außerdem zitiert auch Wikipedia gedruckte Quellen, auf die man zurückgreifen kann.

    Wenn man aber dennoch Internetseiten zitieren will oder muß, dann sollte man die folgenden Hinweise beachten:

    Beispiele siehe in aktuellen NEVA-Heften oder auch hier!


    Separata
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    Was sind Separata?
    Separata sind die „Sonderdrucke“, die der Autor eines Beitrags in den NEVA erhält. Es handelt sich aber dabei nicht um echte Sonderdrucke (also unabhängig von der Gesamtauflage gedruckte Einzelbeiträge), sondern um ganze, fertig gebundene NEVA-Hefte, die hinten aufgeschnitten werden und von der Schriftleitung (meist unterstützt von G. Willmann und/oder R. Rabenstein oder anderen) von Hand nach den einzelnen Artikeln auseinandersortiert („separiert“) werden, so daß die einzelnen Beiträge jeweils zu einem Stapel zusammenkommen. 
    Wegen der Beschränkung in der Gesamtauflage jedes NEVA-Heftes ist auch die Anzahl der möglichen Separata pro Beitrag begrenzt.
    In seltenen Einzelfällen und bei sehr kurzen Artikeln kann unter Umständen eine (oder selten mehr) Seite (in der Regel die letzte Seite) von ungeradzahligen Separata ein Laserdruckerausdruck oder eine Xerokopie sein.

    Mehr als diese insgesamt ca. 25  Separata sind in der Regel nicht möglich; die Kosten dafür liegen in der Regel pro Druckseite dann auch deutlich höher, weil die Gesamtauflage des betreffenden Hefts erhöht werden muß (der Druck von Extrakopien einzelner Artikel, also echten Sonderdrucken, ist unbezahlbar!). Die Kosten dafür sind in der Regel so unproportional hoch, daß die Autoren dafür nicht geradestehen möchten ...

    Erstautoren, die nicht Mitglied des Vereins Apollo sind, können auf Wunsch zusätzlich auch ein Freiexemplar des betreffenden Normalhefts der NEVA erhalten (Mitglieder erhalten ihr Exemplar ja sowieso automatisch).
     

    Dieser PDF-File ist nur für den privaten, kostenlosen Austausch mit Fachkollegen oder den Einzelversand auf ausdrückliche Anfrage hin vorgesehen. 
    Er darf ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Herausgeber nicht frei zugänglich ins Internet eingestellt oder anderweitig frei vertrieben werden. 
    Der Verkauf ist verboten.

    Die Copyrightvermerke sind in jedem PDF-Separatum schriftlich niedergelegt und müssen beachtet werden.


    Analoge Regelungen gelten für Sonderhefte innerhalb der Normalserie.

    Bei Entomologischen Notizen, Beiträgen zur Entomologischen Praxis und Hessenfauna-Mitteilungen und anderen kleinen wissenschaftlichen Rubriken können, drucktechnisch bedingt, in der Regel nur wenige (ca. 1–10) Separata abgegeben werden; in Einzelfällen auch nur Fotokopien oder Scans. Bei Buchbesprechungen und anderen kleinen, nichtwissenschaftlichen Meldungen besteht kein Anspruch auf Erhalt von gedruckten Separata; vielfach wird es nur den PDF-File geben. Das gleiche gilt für Beiträge in der redaktionellen Beilage „Apollo“. (Im Regelfall wird es für die Autoren solcher Meldungen ein Original geben, das die Autoren dann weiter vervielfältigen [fotokopieren] können.)

    Darüber hinausgehende Wünsche nach Sonderdrucken sind schwer zu erfüllen und teuer, oft unmöglich.

    Beim Versand von gedruckten Separata kommen inzwischen bei Päckchen und Paketen enorme Portokosten zustande; deswegen werden (gemäß Beschluß einer Generalversammlung des Vereins) Pakete mit Separata (bereits ab 1 kg!) im Inland in der Regel unfrei verschickt; im Ausland werden alle Autoren gebeten, die Portokosten von Paketen zumindest teilweise zu übernehmen (kann zum Beispiel mit dem nächsten Mitgliedsbeitrag überwiesen werden).

    In jedem Fall steht es den Autoren frei, von ihren eigenen Beiträgen (aus urheberschutzrechtlichen Gründen natürlich nur von diesen!) Fotokopien auf Papier selbst herzustellen.

    Wichtig: Autorenhonorare (über die kostenlosen Separata und den .pdf-File hinaus) können nicht gezahlt werden.
     
    Die Zeitschrift „Nachrichten des Entomologischen Vereins Apollo“ ist kein kommerzielles Unternehmen und erzielt keinerlei Gewinn; der Entomologische Verein Apollo e.V. ist ein vom Finanzamt generell anerkannter gemeinnütziger Verein ohne Gewinnerzielungsabsicht. Die Ausgaben für den Druck und Versand der Zeitschrift übersteigen regelmäßig in jedem Jahr deutlich die Einnahmen aus den Mitgliedsbeiträgen und dem Zeitschriftenverkauf. Nur durch zusätzliche Einnahmen aus anderen Aktivitäten gelingt es uns, die Zeitschrift am Leben zu erhalten. Die Redaktionsarbeit erfolgt ehrenamtlich. 

    Die Autoren müssen sich deswegen mit den Separata als einziger Art der Bezahlung zufriedengeben und verzichten ausdrücklich auf jede sonstige Form von Autorenhonorar.

    Die Autoren erkennen mit der Einreichung ihres Manuskriptes diese Regelung ausdrücklich an und verzichten auf das Geltendmachen weiterer Honoraransprüche.


    Hintergrundinformationen zu den und Geschichte der Autorenrichtlinien
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    Die erste Auflage (zweisprachig Deutsch/Englisch) gedruckter Autorenrichtlinien (vorher erschienen nur gelegentlich kurze Hinweise als Füller im Text oder auf dem Einband der NEVA-Hefte) erschien im März 1990 und ist längst vergriffen; seit Februar 1995 wurden einseitige Kurzfassungen mit Nachträgen dazu auf Wunsch verschickt.

    Seit Juli 1999 gilt verbindlich nur noch die vorliegende Internet-Version der Autorenrichtlinien mit den unbedingt dazugehörigen FAQs in deutscher Sprache, die je nach Erfordernissen aktualisiert werden wird. Die vorliegende Version ist anläßlich der Formatumstellung der NEVA ab Band 21/2000 grundsätzlich neu überarbeitet worden und wird regelmäßig aktualisiert.

    Kurzfristige Änderungen im Text der Autorenrichtlinien und der „FAQs“ aufgrund neuer Problemfälle und Anpassungen an neue Techniken oder Software jederzeit vorbehalten. Die letzte größere derartige Änderung erfolgte im Januar bis März 2000 mit einer grundlegenden Überarbeitung und Umstrukturierung anläßlich der Einführung des neuen, größeren Formats. Die Übersetzung des englischen Pendants hat sich leider noch deutlich länger hinausgezögert.

    Jeder Autor sollte sich wegen der relativ häufigen kleinen Änderungen in Details und Anpassungen an aktuelle Fälle und Entwicklungen (beispielsweise auch neue Software!) diese Richtlinien und die dazugehörigen FAQs kurz vor dem Einreichen seines Manuskriptes noch ein weiteres Mal genau durchlesen und sie — im Interesse von zügiger Redaktionsarbeit — auch befolgen! Man kann sie sich selbst natürlich jederzeit auf Wunsch auf dem eigenen Rechner speichern und/oder auf seinem Drucker ausdrucken.


    Die hier vorliegenden Regeln sind über Jahre (seit 1990) hinweg jeweils aufgrund von aktuellen Problemfällen und Fehlern in eingereichten Manuskripten quasi „organisch gewachsen“, und wenn sich trotz (oder auch wegen!) der vielen Ergänzungen, Korrekturen und Umarbeitungen noch Unzulänglichkeiten darin befinden, so ist das nicht grundsätzlich überraschend.
    (Die Redundanz einiger Hinweise in verschiedenen Unterkapiteln ist in der Regel beabsichtigt und hat sich als sinnvoll und notwendig erwiesen, weil nur selten alle Regeln auf einmal gelesen werden.)

    Wir sind deswegen aber jederzeit gern bereit, berechtigte Kritik zu berücksichtigen.

    (Zu fast allen Regelungen in diesen Autorenrichtlinien hat es eine spezielle Ursache gegeben; in vielen Fällen war es ein mehr oder minder unprofessionell eingereichtes, fehlerhaftes Manuskript, das für die Redaktion Probleme brachte, weil es unnötige Arbeit für die Druckvorbereitung bedeutete und gelegentlich sogar einen unerquicklichen Streit mit dem Autor ausgelöst hatte.)
    Anmerkungen und Kritikpunkte oder Änderungswünsche zu den Autorenrichtlinien bitte an die Redaktion unter: .


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    ©  1990, 1998–2009 Entomologischer Verein Apollo e. V.
    Erste Fassung auf Papier 1990 (wng), HTML November 1998 (wng), grundlegend überarbeitet Februar/März 2000 (wng/we)
    Letzte Änderungen 14. VII. 2004, 9. VIII. 2004, 17. XII. 2004, 21. II. 2005, 11./16., 29. VIII. 2005, 9. XI. 2005, 24. IV. 2006, 21. VII. 2006, 30. XI. 2006, 9. I. 2007, 30. XII. 2007, 4. I. 2008, 12. III. 2009, 12. XI. 2009  (wng.)
    Kontaktadresse E-Mail:
    Wir geben hier die E-Mail-Adressen nur als Grafik ohne Hinterlegung mit einem HTML--Befehl an, weil wir verhindern möchten, daß automatische Suchprogramme diese Adressen zusammensuchen können, um damit hinterher einen regen Handel zu treiben und die Adressen für das Zusenden von „Spam-Mails“ zu mißbrauchen. Leider bedeutet das, daß jeder, der Kontakt aufnehmen will, diese Adressen von Hand abschreiben muß und von Hand in sein Mailprogramm eintragen muß. Entschuldigung für diese leichte Unbequemlichkeit, aber nur so kann man die Unsitte des Spammailmißbrauchs langfristig bremsen!
    We provide all e-mail addresses here only as graphic files, not supported by the HTML  code. This is to avoid the work of automatic email address retrieval programs and afterwards the abuse of these for spam mailing. So, anybody interested to take up correspondence must copy the address by hand and type in by hand into his mailing program. Sorry for any inconvenience, but this is the only way to avoid spam mailing at the longer view.